Ausgabe 
30.1.1849
 
Einzelbild herunterladen

oglichen

erdever⸗

1 Pferde ständige

en For⸗

1843.

vit Sie, des ge⸗ eignenden nen wer⸗ dem vor⸗ uns vor⸗

el.

5.

Zu Nr. R. C. 1070. Gießen am 30. Januar 1849.

Betreffend: Die Verpflichtung der Kirchenvorstände. Die Großherzoglich Hessische Regierungs⸗Commission des Regierungsbezirks Gießen

a n

die sämmtlichen Kirchenvorstände im Regierungsbezirke Gießen.

Wir setzen Sie davon in Kenntuiß, daß höchster Entschließung zufolge die den Kirchen vorständen vorsitzenden Geistlichen ein fur allemal beauftragt sind, die neu eintretenden unständigen Mitglieder auf ihre Obliegenheiten durch Handschlag an Eidesstatt zu verpflichten, und nur ausnahmsweise eine solche Verpflichtung durch Mitglieder der Regierungs⸗Commission stattfinden soll.

Küchler.

9 1

1 1 N

6 1 1 9 0 1