Ausgabe 
19.2.1849
 
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11.

Nr. R. C. 3034. Gießen am 19. März 1849. Betreffend: Die Verkündigung der Gesetze und Verordnungen

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.

9 5 Wunsche des Bezirksraths gemäß, sehen wir uns veranlaßt die bestehende Vorschrift, wonach alle neu erscheinende Gesetze und Verordnungen, durch Sie, nach deßfalls vorgängiger öffentlichen Einla dung der versammelten Gemeinden mitzutheilen sind, hierdurch einzuschärfen.

Wir erwarten daher, daß sie alle Reichs- und Landesgesetze und Verordnungen bald möglichst, nach⸗ dem wir sie Ihnen zugesendet haben, in der angedeuteten Weise ordnungsmäßig zur Kenntniß Ihrer Gemeinde bringen.

Da wo es Ihnen nöthig erscheint, oder es verlangt wird, wollen Sie der Verlesung des Gesetzes die erforderliche Erläuterung und Erklärung hinzufügen und dadurch die wahre Erkenntniß uͤber die Rechte und Pflichten der Staatsbürger fördern und befestigen.

ch lee r. Hallwachs.