Ausgabe 
15.2.1849
 
Einzelbild herunterladen

wicht, den

von n und

es be⸗

e bet⸗ enfals

endung,

hrendes seistrafe

ud das ich alle

bekannt Zu⸗ i unter⸗

10.

¹ k

Zu Nr. R. C. 3015. Gießen den 15. März 1849.

Betreffend: Das von den Gr. Bürgermeistern bei Gesuchen um Auswanderungserlaubniß einzuhaltende Verfahren.

Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Bezirks.

Zur Vereinfachung des Geschäftsganges und möglichsten Beförderung von Gesuchen obigen Betreffs, fordern wir Sie auf, Ortsangehörige, welche auswandern wollen, mit ihrer deßfallsigen Erklärung zu Pro tocoll zu vernehmen, und dieses Protocoll an uns einzusenden. Wir haben beiliegend ein Formular zu ei nem solchen Protocoll entworfen, und dasselbe in der Brühl'schen Buchdruckerei lithographiren lassen. Sie wollen sich dieses lithographirten Formulars in vorkommenden Fällen bedienen.

Hiernach hat das Protocoll zu enthalten:

1) Angabe des Vor- und Zunamens, der Religion, des Standes und des Gewerbes desjenigen, der auswandern will. i

2) Angabe, ob der Auswanderer ledig oder verheirathet ist; in letzterem Falle sind die Frau und die Kinder nach Vornamen und Alter aufzuführen, auch ausdrücklich anzugeben, wenn Eins oder das An dere derselben nicht mit auswandern sollte.

3) Angabe des Orts und der Ursache der Auswanderung.

4) ungefähre Angabe des Vermögens, nach Abzug jedoch der Schulden, welches der Auswanderer mitnimmt..

Das Protocoll dieses Inhalts ist für jede Familie besonders aufzunehmen und bei Vermögenden, unter Anschluß eines Stempelbogens zu 36 kr. oder dieses Betrages, an uns zur weiteren Amtshandlung mit Ihrer pflichtmäßigen Aeußerung darüber einzusenden, ob die Angaben des Erschienenen richtig stehen, und ob sich aus den und den Gründen nicht annehmen läßt, daß die Auswandernng um deßwillen erfolgt, um sich der Militärdienstpflicht zu entziehen.

Liegt kein Anstand vor, so werden wir Ihnen sofort die Gläubiger-Aufforderung zusenden und dieselbe in dem Falle, daß zu gleicher Zeit mehrere Personen auswandern wollen, zur Ersparung von Kosten in eine Bekanntmachung zusammenfassen. Diese werden Sie den Auswanderern mit dem Bemerken zustellen, daß für

deren Einrückung in die Gr. Hess. Zeitung Sorge getragen und nach Ablauf von 4 Wochen, nachdem die-

elbe zum erstenmale in der Landeszeitung erschienen ist, die erforderliche Bescheinigung Gr. Landgerichts nebst Quittung über bezahlte Einruͤckungsgebuhren dahier vorgelegt werden muß. Hierauf soll, wenn kein weiteres Hinderniß obwaltet, und gleichzeitig der Stempel à 4 fl. zur Ent⸗ lassungsurkunde bezahlt worden sein wird, die Ausfertigung der Letzteren unverzüglich dahier erfolgen. Daß Sie auch schon vorher auf Verlangen der Betheiligten vorsorglich Paßbericht erstatten, hat uͤbri gens, vorausgesetzt daß Sie die Absicht der Auswanderung darin erwähnen, keinen Anstand e

Küchler. Eck ste in. Piet sch.