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Zu Nr. R. C. 9300. Gießen am 26. September 1849. Betreffend: Die Verpflichtung der Orts vorstandspersonen,
insbesondere der Beigeordneten und Gemein- deräthe.
Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen
an
die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks.
Von Gr. Ministerium ist gestattet worden, daß die Verpflichtung der Beigeordneten und Gemeinde⸗ rathsmitglieder nach unserm Gutfinden, durch die Gr. Bürgermeister stattfinden könne.
Zur Ersparung von Zeit und Kosten werden wir nun öfters in dem Falle sein, diese Bestimmung ein— treten zu lassen, und wollen wir Ihnen bei Empfang unserer desfallsigen Aufträge, die Anwendung des nach⸗ stehend abgedruckten Protokoll⸗Formulars*) empfehlen. b
Die Verpflichtungsprotocolle sind stets alsbald zu unseren Acten einzusenden.
Küchler. v. Willich, Pietsch.
1) Vorräthig bei G. D. Brühl J. in Gießen.


