23.
—
Zu Nr. R. C. 9555 9 Gießen am 13. October 1849.
Betreffend: Die Stiftung eines Militär⸗Dienst⸗ alter zeichens
Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen
an
die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben durch Ordre vom 21. v. M. ein Militär⸗Dienstalters— zeichen in 3 Klassen für Unteroffiziere und Soldaten zu stiften geruht.
Indem wir Sie hiervon in Kenntniß setzen, geben wir Ihnen auf, so oft ein in Ihrer Gemeinde wohnender vormaliger Unteroffizier oder Soldat, welcher das Militär-Dienstalterszeichen besessen hat, mit Tod abgeht, dieses Dienstalterszeichen alsbald an uns einzusenden.
9, Wi el e ch Hallwachs.


