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Nr. R. C. G. 5841. Gießen den 13. Juni 1849.
Betreffend: Die zwischen Main und Neckar vereinigten Truppen— insbesondere deren Vepflegung.
Die Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Gießen
an die Gr. Bürgermeister des Regierungsbezirks Gießen.
95 obiger Beziehung ist das im Abdruck nachstehende Amtsblatt des Gr. Ministeriums des Innern erschienen, wovon wir Sie zur Nachachtung in Kenntniß setzen.
Sollte bei einer oder der anderen Gemeinde der Fall eintreten, daß sie an durchmarschirende Trup— pen Lieferungen zu machen hätten, so werden Sie Behufs der demnächstigen Liquidation der wirklich ent— standenen Kosten darauf Bedacht nehmen, daß Ihnen sowohl über die Ankaufspreiße der Lieferungsgegen— stände, als auch über die Abgabe derselben an die Truppen genügende Bescheinigungen ausgestellt werden.
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11.
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Zu Nr. D. 8980. Darmstadt am 2. Juni 1849.
Betreffend: Wie oben.
Das Großherzoglich Hessische
reer m de Fünen
an
sämmtliche Großh. Regierungs-Commissionen.
Von nachstehender Verfügung an Gr. Regierungs-Commission dahier geben wir Ihnen hiermit zur Nachachtung Nachricht.
O
e Abdruck.
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ꝛc. an die Gr. Regierungs-Commission dahier.
Den am 31. des v. M. hier durchmarschirten Reichstruppen, welche nicht einquartiert waren, hat Gr. Kriegsministerium in unserem Einverständniß Brod aus der Militär-Proviant-Anstalt, sowie
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