Ausgabe 
8.1.1849
 
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oben erwähnten Verordnung zugewiesenen Verrichtungen mit Vorsicht und Sorgfalt zu Werke zu gehen. Insbesondere wollen Sie auch die Vorschrift des Art. 1 wegen der doppelten Beschlußnahme der Schuldur⸗ kunden nicht unbeachtet lassen, und das vorgeschriebene Register über sämmtliche vorhandene resp. aufbewahrte Obligationen(Art. 2), wozu wir Ihnen beifolgendes Muster empfehlen, pünktlich führen.

Küchler. v. Willich. Eckstein. Pietsch. Verzeichni ß der dem 75 Fonds zu im Regierungsbezirke gehörigen Obligationen und sonstigen Urkunden,

welche in der unter gemeinschaftlichem Verschlusse befindlichen Kiste aufbewahrt werden.

E31 5 a Zetrag Jahr und Ta f g 5 8 Ord. Wohnort und Benennung 95 3 deb 9 Zeit Zeit und Ursache der Heraus des N Ausstellung der nahme der Urkunde und etwaige Nr. Schuldners.. der Einlage. andere Bemerkungen. fl. Urkunde. 0 0 *

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