ziehung, daß die Größe der Reitpferde zu 14½ bis 16 und der Zugpferde zu 15 bis 16% Faust anzu⸗ nehmen ist.

3) Ausgenommen von der Aufnahme in die Listen sind die Pferde der Mitglieder des Großherzoglichen Hauses, die Militärdienstpferde, die Dienstpferde der Civilbeamten und die Pferde der Posthalter.

4) Bei Ausmittelung und Ausscheidung der Pferde haben die Bürgermeister ein oder einige pferdever ständige Mitglieder der Gemeinde, wozu vorzugsweise Solche sich eigenen, welche bei Truppen zu Pferde gedient haben, zuzuziehen.

An denjenigen Orten, wo Kreisthierärzte ihren Wohnsitz haben, Ae auch diese als Pferdeverständige den Bürgermeistern assistiren.

Aus den Ortslisten haben die Kreisräthe und Landräthe Saucen nach dem anliegenden For mular aufzustellen und sind solche uns demnächst, nebst den Ortslisten, vorzulegen

du Thil. v Stein.

Zu Nr. D. 5,903. Darmstadt am 8. April 1843. Betreffend: Wie oben.

Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz

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die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Großh. Kreisräthe.

Unter Bezug auf unser Ausschreiben vom 8. Juni 1842, zu Nr. D. 934, beauftragen wir Sie, zu veranlassen, daß künftig alle zwei Jahre und zwar zu der Zeit, wo die Aufnahmen des Viehstandes ge schehen(Monat Juli), die in den einzelnen Gemeinden vorhandenen, zum Militärdienst sich eignenden Pferde, ganz nach den in dem oben erwähnten Ausschreiben enthaltenen Bestimmungen, aufgenommen wer⸗ den. Die erste Aufnahme findet im Monat Juli 1844 statt. Die Haupt⸗Uebersichten, nach dem vor liegenden Formular, sind gleichzeitig mit den Viehstandstabellen, jedoch mit besonderen Berichten uns vor zulegen und denselben die Ortslisten beizuschließen.

du Thil. Rieffel. ulebersicht

der in den Kreise(Landrathsbezirkt)) vorhandenen zum Militärdienst tauglichen Pferde.

.ñrĩ TT.:v.-Fꝙ......

Zahl der vorhan⸗

0 Gesammt⸗ Ord. 5 10 Pferde; zahl der zum Namen der Gemeinden.] tauglich als: Militärdienst Bemerkungen.

Reit⸗ Zug⸗ tauglichen Pferde Pferde Pferde.

St. St.

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vorst ihre Ver)