Ausgabe 
14.11.1866
 
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1866.

Mittwoch den 14. Uovember.

M91.

Anzeiger für Oberhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedber

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint wöchentlich zweimal, Mittwoch und S

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Betreffend: Die Beitreibung der Communalintraden

an di Ir o

Nachdem der seitherige Kreisbote Seibert dahr

die Beitreibung der Communalintraden seither lassen wurde,

Amtlicher Theil.

in den Gemeinden des Kreises Friedberg. een Birger

übertragen war,

enthoben und solche dem Kreisamtsbureaugehülfen Beck provisorisch übertragen worden ist, so bringen wir

Kenntniß derjenigen von Ihnen, die dies angeht.

Betreffend: Die Aufnahme des Viehstandes

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien und den Polizei-Commissär zu Wickstadt. Unter Bezugnahme auf unser Amtsblatt Nr. 5 von 1862 lassen wir Ihnen zu der am 3.

Viehstandstabelle das erforderliche Formularpapier hierbei zugehen.

im Jahr 1866.

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Wir erwarten pünktliche

Friedberg den 10. November 1866.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg mei st er auf Nachsuchen seines Dienstes in den Gemeinden des Kreises, in welchen ihm mit Ausnahme der in der Kreisstadt Friedberg, die ihm vorerst noch über⸗

.

dies hiermit zur Trapp.

Friedberg den 13. November 18656.

*

Dezember d. J. von Ihnen aufzunehmenden Aufnahme und tragen Ihnen weiter auf, jede

Abweichung gegen voriges Jahr, sowohl in Ansehung der Stückzahl als der Viehpreise auf der Tabelle selbst vollstandig zu erläutern

Bis zum 15. Dezember erwarten wir 5 5

Betreffend: personen für 1867.

nicht vorhanden sind.

die Vorlage unfehlbar.

Das Landgestüt, nunmehr die Untersuchung der als Beschäler zu denutzenden Dengste für Privat-

e 7* 5 n Wir sehen binnen 3 Tagen Ihren Berichten für das Jahr 1867 verwenden und der angeordnet werdender Untersuchung unterziehen wollen,

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Friedberg den 12. November 1866.

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entgegen, ob Privatpersonen vorhanden sind, die Hengste zum Bedecken von Stuten

gegenfalls wir annehmen, daß solche Pecsonen

Hessen. Darmstadt. Die frühere An ordnung, Militärpersonen in einem abgesonderten Locale abstimmen zu lassen, ist von Seiten des Kriegsministeriums aufgehoben worden und wird das Militär bei der bevorstehenden Wahl im öffentlichen Wahllocale erscheinen.

Das Großherzogl. Regbl. Nr. 50 enthält: Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern vom 2. Nov., welche das Verzeichniß derjenigen 2451 großherzogl., zu Abgeordneten für den Land- tag wählbaren Staatsbürger verössentlicht. Be merkt ist dabei, daß durch etwaige darin vorkom mende Unrichtigkeiten kein Staatsbürger in seinem Rechte gefährdet werden soll.

Die Feier der Grundsteinlegung des Denk mals für die gefallenen hessischen Soldaten in Frohnhofen fand am 8. d. M. unter zahlreicher Betheiligung der Bevölkerung von Aschaffenburg und Umgegend statt. Auch von Darmstadt war eine große Anzahl Theilnehmer erschienen, darunter viele Militärpersonen.

Am Abend des 9. starb dahier Major Brodrücck, einer unserer tüchtigsten und belieb testen Offiziere. Er war auch in weiteren Kreisen durch verschiedene größere Schriften bekannt. Im letzten Feldzuge fungirte er als Chef des inneren Dienstes im Generalstabe des 8. Armeecorps. In der vergangenen Nacht brannte der den Freun den unseres Waldes wohlbekannte Dippelshof gänzlich nieder.

Friedberg. Die Wahl der Wahlmänner ist für unsere Stadt auf Freitag den 16. und Sam stag d. 17. November anberaumt. Wir machen die Wahlberechtigten nochmals aufmerksam, wie wichtig es erscheint, daß Jeder seine Stimme ab gibt schon aus dem einem Grund, weil der ganze Wahlact ohne Gültigkeit ist, soferne nicht zwei Driitheile der Wähler ihre Stimmen abgegeben haben, und daß in diesem Falle zu einer noch maligen Wahl geschritten werden müßte.

Aller Orten im Lande zeigt sich das leb zafteste Interesse an den bevorstehenden Landtags wahlen und von überallher Vorschläg dezüglich der in den eipzelnen Bezir Wah Ausersehenen Candidaten. Der Blattes gestattet uns nicht, über

hläge zu referiren

liest man len Raum unseree alle diese wir müssen uns darauf be

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Vor

schränken hinsichtlich der hiesigen Wahl zu erwäh nen, daß eine kürzlich dahier stattgehabte Vor versammlung von Urwählern sich für Festhalten

an den früheren Wahlmännern und für Wieder- wahl des bisherigen Landtagsabgeordnelen Land- richter Stockhausen ausgesprochen hat. Dem gegenüber ist man von anderer bemüht, einen Gegencandidaten in Vorschlag zu bringen und glaubt hierzu einen Friedberger aus⸗ ersehen zu sollen. Da in unserer Stadt verhältniß mäßig nur wenige Männer befindlich sind, deren Verhältnisse und Stellung sie zu Abgeordneten quali ficiren, so wird die Aufstellung eines solchen Candi- daten allerdings seine Schwierigkeiten haben. Mar

Seite

ist deßhalb sehr gespannt, bis ein zu erwartender Vorschlag an die Oeffentlichkeit dringt. Wie wir nachträglich vernehmen und wie aus einer im

Inseratentheile befindlichen Ansprache auch ersicht lich ist, wird Hofgerschtsadvokat Curtman dahier als Vertreter seiner Vaterstadt in Vorschlag ge bracht und für die Wahl desselben eifrig gewirkt

werden. Unter solchen Verhältnissen werden wir also einem heftigen Wahlkampfe entgegensehen müssen.

Wir vernehmen, daß die Besitzergreifung des Amtes Nauheim und die Vereidigung der Beamten noch im Laufe dieser Woche durch die dazu ernannten Commissäce vorgenommen werden wird. Wir werden also endlich unsere lieben Freunde und Nachbarn in Nauheim als unsere wirklichen neuen Landsleute begrüßen können und das soll uns viele Freude machen.

Preussen. Berlin. Im Januar des kommenden Jahres sind es 60 Jahre, daß König Wilhelm dem preuß. Heere angehört, da die preuß Prinzen mit zehn Jahren als Seconde-Lieutenante in die Armee eintreten. Auf Anregung des Gen. Feldm. v. Wrangel werden bereits Vorbereitungen

für ein zu feierndes Jubelfest getroffen. Man spricht von Ueberreichung einer 5 Fuß hohen Erinnerungssäule, deren Fuß die Schlacht vor

Besichtigung

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der Einzug in Berlin Schanzen zieren sollen, endlich

Königgrätz, der Düppeler Bilder aus dem baden'schen Feldzug 1849, vielleicht Standrechtsbilder!

hat sich dahier ein Parlament des norddeutschen

Es Centralwahleomite für das Bundes

Trapp. constituirt. Das Programm ist folgendes: 1) Ueber- tragung der Regierungsgewalt an die Krone

Preußen für die Armee, Diplomatie, für Zoll-, Handels- und Verkehrsinteressen; 2) entscheidende Befugniß des, Parlaments für das Budget und für die Gesetzgebung; 3) allgemeines deutsches Bürgerrecht, Selbstverwaltung der Einzelstaaten. DerStaatsanz. bringt zwei Erlasse, worin der König allen Denen Dank sagt, die während des Krieges die Verwundeten gepflegt, ferner für den herzlichen Willkommen, der den heim⸗ kehrenden Truppen überall zu Theil geworden ist.

Das Haus der Abgeordneten hat am 12. d. seine Sitzungen wieder begonnen und nahm die Vorlage des Staatshaushaltsetat für das Jahr 1867 entgegen.

Coblenz. Am 8 d. früh nach 6 Uhr ex- plodirte der Dampfkessel des SchleppersMühl⸗ heim V., welcher einen Kohlenzug rheinaufwärts bringen sollte, in der Gegend oberhalb der Rhein- eisenbahnbrücke; der Capitän und der Steuer- mann wurden schwer verletzt. Von den unter dem Decke befindlichen Personen und Arbeitern ist bis jetzt keine Spur gefunden, da das Aus- strömen des heißen Wassers denselben den Weg auf's Deck versperrte, und ist gleich nach der Explosion das Schiff in der Mitte des Rheines gesunken. Rettungsmannschaften sind von hier und den Ortschaften sofort zu Hülfe geeilt.

Aus Schleswig- Holstein. Die schles⸗ wig⸗holsteinischen Polizeibehörden sind angewiesen, nur dann blau-weiß-rothe Fahnen zu dulden, wenn sie in Verbindung mit einer schwarz-weißen Fahne oder mit einer daran befestigten schwarz⸗ weißen Schleife zum Vorschein kommen. Schwarz-

roth-gelbe Fahnen sind dagegen überhaupt un- zulässig. Kassel. Die Auflösung des ehemals kur-

hessischen Armeecorps wird so vollständig bewirkt, daß selbst die Casernenwärter ters zur Erklärung aufgefordert wurden, ob sie fortdienen, beziehungsweise sich eine Versetzung nach Pommern

und Port

gefallen lassen, oder oh sie penstontrt sein wollten. Es sind diese Leute meistens im Dienste ergraute Unterossiziere, welche diese Posten als Versorgung für ihre Lebenszeit inne hatten

Durch Erlaß des Regierungspräsidenten