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1866.
amstag den 3. Uovember.
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Anzeiger für Oberhessen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger
Intelligenzblatt.
Erscheint wöchentlich zweimal, Mitt ch u Sanistag.
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der„Anzeiger für Oberhessen“ kann für October, November und Dezember in hiesiger Stadt durch die Expedition zu 18 kr im übrigen Großherzogthum durch die Post zu 21 kr. bezogen werde
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n.— Der Raum einer einspaltigen Petitzeile wird mit 3 kr. berechnet.
Amtlich
Benacher
Betreffend Unterricht im Hufbeschlag.
er Theil.
Friedberg den 31. October 1866. ichti gung.
Nachstehende in Nr. 43 der diesjährigen landwirthschaftlichen Zeitschrift enthaltene Bekanntmachung wollen Sie thunlichst bald zur
Kenntniß der in Ihren Gemeinden befindlichen jungen Schmiede unte
r dem Anfügen bringen, daß unbemittelte, die den Unterricht im Huf—
beschlage besuchen, aus den Mitteln des Bezirks-Vereins Unterstützung erhalten können.
Bekann
Der Unterricht im Hufbeschlag pro 188%, wird am 15. November in Butzbach beginnen. Junge Schmiede, die an demselben Theil zu nehmen beabsichtigen, haben sich zeitig bei unterzeichnetem Prasidium schriftlich anzumelden und sich über Schulkenntnisse, bestandene Lehr—
zeit und gutes Betragen gehörig auszuweisen. Der Unterricht wird unentgeldlich ertheilt; dagegen haben die
Theilnehmer, insoweit sie die Mittel dazu besitzen, für ihren Unter—
halt in Butzbach selbst zu sorgen; es werden aber Einrichtungen
Der Director des landw. Bezirks⸗Vereins Friedberg Trapp.
t ma chung.
getroffen, daß derselbe möglichst billig zu stehen kommt. Unbemittelte müssen sich mit Unterstützungsgesuchen an den Vorstand ihres landw. Bezirksvereins wenden, da Seitens des Provinzialvereins für der— artige Unterstützungen keine Mittel verwilligt sind. Der Unterricht wird ungefahr 2½ Monat dauern. Laubach am 4. October 1866.
Der Präsident des landw. Vereins von Oberhessen Otto, Graf zu Solms-Laubach.
Betreffend: Die öffentliche Versteigerung verfallener und nicht renovirter Pfänder
und Leihanstalt.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
Sie, insbesondere diejenigen von Ihnen, deren Angehörige
ein Interesse an der Pfänderversteigerung des hiesigen Pfandhauses haben, welche von deren Verwaltung auf den 6. d. M. nach dem
Intelligenzblatt anberaumt worden ist, werden beauftragt, den Ver⸗
der hiesigen Pfand. Friedberg am 31. Oktober 1868.
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
steigerungstermin in den Gemeinden veröffentlichen zu lassen. Da
dies seither oͤfters zum Schaden von Betheiligten nicht geschehen ist,
dies auch das Interesse des Pfandhauses erfordert, so erwarten wir
pünktliche Befolgung auch bei späteren Versteigerungsterminen. Trapp.
Betreffend: Die Verstellung von Militärpferden zu Landwirthen ꝛc. des Großherzogthums.
Friedberg am 30. Oktober 1866.
Dasselbe an dieselben und den Polizeicommissär zu Wickstadt.
Unter Verweisung auf die Bekanntmachung Gr. Kriegsministeriums vom 27. d. M. Intelligenzblatt Nr. 87. tragen wir Ihnen auf,
alsbald zur öffentlichen Kenutniß bringen zu lassen, daß wer Pferde melden habe.
in Verstellung nehmen wolle, sich bis zum 10. l. M. bei uns anzu⸗
Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt werden.
. Zugleich ist weiter zur Kenntniß zu bringen, daß nach Verfügung Großh. Kriegs-Ministeriums auch an solche Landwirthe ic., welche die verlangten Pferde in den Garnisonen, oder in der betreffenden Cantonnirungsstation abholen wollen, und deren Zuverlaässigkeit durch ein
Zeugniß des Kreisamtes bestätigt ist, pferde sofort in Verstellung abgegeben werden können. 9 0 0
Ter a p p.
Betreffend: Die Ausfuhr von Rindvieh, Häuten ꝛc. nach Belgien,
Da fel beg
Nach einer uns zugekommenen Mittheilung Großh Ministeriums
des Innern v. 24. v. Mts. zu Nr. M. d. J. 11295 hat von den bestehenden, wegen der Rinderpest angeordneten Verboten die Königlich Belgische Regierung für die Ein⸗ und Durchfuhr von folgenden Gegenständen, als: Rindvieh, Häuten, frischem Fleisch und frischen Abfällen von
(Muster.) Ursprung neg. Der Unterzeichnete wohnhaft zu n erklart hiermit, daß die nachstehend angegebenen, zur Einfuhr in das Koͤnigreich Belgien bestimmten Gegenstände, nämlich: zollvereinslandischen Ursprungs sind.
den ten 18 Unterschrift.
Friedberg den 1. November 1866. n iesel ben.
diesem Vieh, welche aus dem Zollvereine kommen, eine Ausnahme zu⸗ gelassen, sofern Sendungen mit Ursprungszeugnissen versehen sind. Wir beauftragen Sie, dergleichen Ursprungszeugnisse auf Antrag der Betheiligten nach dem nachstehenden Muster auszustellen. Trapp. „ Zeugniß. B. Beglaubigung des Ursprungs. Die Abstammung der vorstehend verzeichneten Gegenstände aus dem freien Verkehr des Zollvereins wird hiermit bescheinigt. den ten 18 Großherzoglich Hessische Buͤrgermeisterei.
(Siegel.) Unterschrift des Bürgermeisters.
Betreffend: Die Beiträge der wohlffehenden katbollschen Kirchenfonds zu dem allgemeinen katholischen
Kirchenfond für kirchliche und geistliche Zwecke für 1867.
Dasselbe an die kathol
Zur Bestreitung der Bureaukosten der katholischen Decane und
ju andern kirchlichen Zwecken, sowie zur Bezahlung des Gehalts des Stiftungsanwaltes bedarf der allgemeine katholische Kirchenfond im Jahr 1867 die Summe von 1696 fl.; welche nach hoͤchster Ver⸗ gung auf die betreffenden katholischen Kirchen- und milden Stiftungs— sonds ausgeschlagen worden sind.— Indem wir Ihnen nachstehend linen Auszug aus der gefertigten Repartition mit dem Auftrag über— enden für die Berichtigung zu sorgen, weisen wir Sie zur Zahlung
Friedberg am 31. Oktober 1866. i sschen Kirchen vdorstände.
der den einzelnen Kirchen zur Last kommenden Beitrage an die Groß- herzoglichen Districtseinehmereien an, und ertheilen den etwa fehlenden Credit zu Lasten des Reservefonds.
Ter a p p.
1) Kirche zu Ilbenstadt 2 fl. 30 kr.— 2) Kirche zu Nieder-Moͤrlen 4 fl. 11 kr. 3) Kirche zu Ober-Mörlen 3 fl. 55 kr.— 4) Kirche zu Oder⸗Wöͤllstadt 5 fl 21 kr. — 5) Kirche zu Ockstadt 3 fl. 27 kr.— 6) Kirche zu Oppersdofen 54 fl. 14 kr.
— 7) Kirche zu Rockenberg 9 fl. 40 kr.— 8) Kirche zu Wickstadt 13 fl. 41 kr.


