Ausgabe 
27.10.1866
 
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1866.

Jamstag den 27. October.

86.

Anzeiger für Sberhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg

Friedberger Intelligenzblatt.

Samstag.

Erscheint wöchentlich zweimal, Mittwoch und

33 EderAnzeiger für Oberhessen kann für October, November und Dezember

im übrigen Großherzogthum durch die Post zu 21 kr. bezogen werden.

in hiesiger Stadt durch die Expedition zu 18 kr., Der Raum einer einspaltigen Petitzeile wird mit 3 kr. berechnet.

Nur

diejenigen A

neigen,

welche am Dienstag und Freitag bis 10 Uhr Vormittags bei uns eingelaufen sind, konnen in den nächsterscheinenden Nummern sichere Auf⸗

nahme finden, später eintreffende nur dann, wenn es der Raum noch erlaub.

wir alle Inserate schriftlich einzureichen.

Zur Vermeidung von Mißverständnissen bitten

Die Expedition.

Hessen. Darmstadt. Von verschiedenen Blättern wird berichtet, die großh. Regierung beschäftige sich mit der Einführung der Synodal und Presbpterialverfassung für die evangelische Kirche des Landes. Das Oberconsistorium sol zu einem deßfallsigen Gutachten aufgefordert worden sein.

Die dem norddeutschen Bunde zugehörigen großh. Truppen werden nach einer erschienener königl. Ordre über die neue Armeeeintheilung it Preußen den neu gebildeten Arneccorps, dem 10. und 11., zugetheilt werden.

Die von denHess. Volksbl. vorzugs⸗

weise dem Hofhutfabrikanten Schuchard zuge⸗

schriebene Rettung der zur Zeit der preuß. Occu⸗

pation in der älteren Artilleriecaserne noch be findlichen, theilweise neuen Militäreffekten und sehr werthvollen Meßinstrumente und der kost⸗ baren Bibliothek wird nur zum geringsten Theile erwähntem Herrn zuerkannt und dazu berichtigend bemerkt, daß dieselbe auf Anregung eines dortigen Civilbeamten und eines Hofgerichts- advokaten und unter Hinzuziehung vieler Bürger vorgenommen worden sei, Herr Schuchard aber nur den Rest der Bibliothek nach München gesendet habe.

Friedberg. Eine in unserer letzten Nr. gebrachte Nachricht von der für den 25. d. M. bestimmten Grundsteinlegung eines Denkmals für die bei Frohnhofen gefallenen Hessen wurde wider rufen. Der Tag dieser Feierlichkeit ist noch nicht bestimmt.

Die Vorarbeiten für die Wahlen zum nächsten Landtage werden derart beschleunigt, daß die Vornahme der Wahlen um die Mitte des künftigen Monats erfolgen dürfte. Das nöthige Formularpapier zur Wahlmännerwahl ist bereits den Bürgermeistereien mit dem Auf trage zugegangen, dieselbe sofort vorzunehmen. Die Bewohner der neu erworbenen Landestheile werden an der Wahl noch keinen Theil nehmen, da die Ausdehnung der verfassungsmäßigen Rechte auf diese erst auf Grund eines mit den Ständen

demnächst zu vereinbarenden Gesetzes erfolgen wird.

Zu diesseitigen Commissären für die in Art. 16 des Friedens vertrags mit Preußen vor behaltene Auseinandersetzung sind bis jetzt er nannt: für das Ressort des Gr. Ministeriumc der Justiz der Gr. Geh.⸗Rath Frank, für dae Ressort des Gr. Ministeriums des Innern den Gr. Ministerialrath Freiherr v. Lehmann, und für das Ressort des Gr. Finanzministeriums der Gr. Geh. Obersteuerrath Ewald. Die Ernennun tines Militär⸗Commissärs steht noch bevor.

Aus Oberhessen. DieHess. Volksbl. berichten: Wie wir aus guter Quelle vernehmen beansprucht Preußen aus den abgetretenen Landes theilen alle vom 1. Januar 1865 an rückständigen

Intraden, einerlei, ob dieselben schon fällig waren oder in Folge einer seit jenem Zeitpunkt gegen den Staat eingegangnen Verbindlichkeit

erst fällig werden.

Offenbach. Nach derMain-Ztg. it

gegen diejenigen Offiziere der großh. hessischen Diviston, welche am 14. Juli(dem Tag nach dem unglücklichen Gefecht bei Laufach) ihre Fahne verlassen haben sollen, militärgerichtliche Unter- suchung eingeleitet und das Landgericht mit Ver⸗ nehmen der hiesigen Zeugen beauftragt.

Mainz. Durch die neue Gestalt der Landes- theile nordwärts des Mains wird eine andere Regelung der Diöcesensprengel der oberrheinischen Kirchenprovinz nöthig werden. Limburg und Fulda, welche zum Freiburger Erzbisthum ge hören, sind nun an Preußen gefallen und werden wobl nicht unter dem Erzbisthum Freiburg ver⸗ bleiben, das durch den Austritt dieser beiden Bisthümer bedeutend reducirt und an Wichtig⸗ keit sehr verlieren würde.

Die hiesigen Schilderhäuser sind seit einigen Tagen schwarz-weiß angestrichen, be⸗ schirmt von einem rothen Dache.

Preußen. Von Berlin aus ist nach Paris die Meldung gemacht worden, daß Preußen auf der bevorstehenden großen Industrie- Aus- stellung dort sämmtliche Aussteller des nord- deutschen Bundes vertreten wird. In nächster Zeit soll durch eine öffentliche Bekanntmachung den Ausslellern des norddeutschen Bundes von dem Stande der Ausstellungs- Angelegenheiten nähere Mittheilung gemacht werden. Für den

Transport der einzusendenden Gegenstände hat bereits der preußische Handelsminister auf den unter der Verwaltung des Staates stehenden

Eisenbahnen die Vergünstigungen bewilligt, daß diese Sendungen, gleichviel ob sie aus dem In-

oder Auslande kommen, sowohl auf dem Hin⸗

wie Rückwege nur die Hälfte der tarifmäßigen

Fracht zu entrichten haben und zwar zur Hin⸗

beförderung für den Zeitraum vom 15. Januar bis zum 10. März 1867, der Rücktransport zu der ermäßigten Frocht kann vom 1. Nov. erfolgen. Auch von den russischen und französischen Eisen⸗ bahn- Verwaltungen werden gleiche Frachter⸗ mäßigungen bewilligt werden.

Eine Deputation der Stadt Wiesbaden wurde von dem König empfangen und erhielt die Versicherung, daß den Verhältnissen der Stadt eingehende Berücksichtigung zugewendet werden soll.

Es verlautet, der König werde die größeren Städte der annectirten Länder besuchen, sobald dort die neuen Organisationen vollendet sein werden.

Nach einem Beschluß der preuß. Regierung soll der Fortbestand der Spielbanken in Wies baden, Ems und Homburg für so lange nicht gefährdet sein, bis erwähnten Städten in ander weitiger Weise ein entsprechender Ersatz geboten ist.

Einer der befähigsten Führer der äußersten Rechten des preuß. Herrenhauses, v. Kleist Retzo w, ist ein Opfer der Cholera geworden. Die Militärverhältnisse in den neuen Landestheilen sollen einer schleunigen Rege lung entgegen geführt werden. 2 Stellver-

Das tretungs- oder Loskgufsystem namentlich können

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selbstverständlich nicht beibehalten werden. Die in Preußen geltenden bezüglichen Bestimmungen sollen alsbald in Krast treten, soweit es unter Vermeidung von Härten für die neuen Landes- theile möglich ist. Siehe Kassel.

DerStaatsanzeiger bringt das Parla⸗ mentswahlgesetz, desgleichen die Bundesverträge mit den dem norddeutschen Bunde beigetretenen Ländern einschließlich Mecklenburg. Die Aus- schreibung der Wahlen und die Berufung des Parlaments wird erst nach der nächsten Session des preußischen Landtages erfolgen.

Hannover. In Hannover ist wegen des Kirchengebetes angeordnet worden: König Georg und dessen Familie sollen nicht mehr er⸗ wähnt werdenz jedem Prediger ist es überlassen, mit umsichtiger Beachtung seiner Gemeinde ent⸗ weder Se. Majestät den König Wilhelm in das

allgemeine Gebet einzuschließen oder für die Obrigkeit überhaupt eine Fürbitte einzulegen. Im einen Gotteshause lautete nun das Gebet

fürKönig und Obrigkeit, im anderen für Obrigkeit allein, im dritten bielt sich der Geist⸗ liche genau an das für den Tag vorgeschriebene Gebet. Ein katholischer Pastor aber hat in Abschiedsworten an das Vaterland gesagt: Du, für den wir nicht mehr beten dürfen, hast doch die eine Stätte noch, die keiner an sich nehmen kann: unser Herz! Diese auf Begehren gedruckte Predigt hat noch einmal auf die Menge einen mächtigen Eindruck gemacht.

Die mit der Annexion Hannovers un- zufriedene Partei des Landes wird vom 1. Nov. an ein politisches Organ gründen unter dem TitelDeutsche Volkszeitung.

Kiel. Eine die Herzogthümer betreffende allerhöchste Verordnung über die mit dem 1. Jan. 1867 beginnende Militäraushebung nebst Organi- sationsbestimmungen ist erschienen.

Altona. Der mit Aushebung der Truppen

in den Herzogthümern beauftragte preuß. Oberst

Blücher ist dahier angekommen.

Kassel. Durch Kabinets Ordre vom 16. Oct. sind von den ehemals kurhessischen Ossizieren 42 mit Pensionen zur Disposition ge⸗ stellt, 8 haben den nachgesuchten Abschied mit Pension erhalten, 7 hatten ihre Stellen schon früher niedergelegt. Es wurde bestimmt, daß die Berechnung der diesen Offizieren anzuweisenden Pensionen in denjenigen Fällen, wo dies für sie günstiger ist, nach den bessischen Sätzen erfolgen soll. Ueber zweifelhafte Fälle hat sich der König die Entscheidung vorbehalten.

Das Gesetzblatt veroffentlicht eine könig- liche Verordnung vom 13. Oct., die Militär- dienstpflicht in den neuerworbenen Landestheilen

betreffend. Dieser Verordnung nach beginnt die allgemeine Wehrpflicht mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Dienstpflichtige das 21. Lebensjahr vollendet Die nach den Landesgesetzen vom Militärdtenste Befreiten sollen auch ferner von der Dienstpflicht dispensirt sein.

Für den Eintritt als einjährige Freiwillige be⸗