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Famstag den 1. Dezember.
M96.
1866.
Anzeiger
für Oberhessen.
Entbält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Fticdberger Intelligenzblatt.
I
Erscheint wöchentlich
zweimal, Mittwoch und S
anesag.
brachten Reclamationen, welche die früheren Entscheidungen abändern, beziehungsweise bestatigen,
Amtlicher Theil.
Betreffend: Den im Jahr 1866 abzubaltenden Rekrutirungsrath für die Provinz Oberhessen
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
a n Die Entscheidungen des Rekrutirungsraths von 1866
die Großherzog lichen
Bürger mei st über die bei dewselben von Militärpflichtigen des Kreises Friedberg vorge— theilen wir Ihnen nachstehend in Abdruck
zur Bedeutung der betreffenden Interessenten und Wahrung des erforderlichen in Ihren Listen mit.
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n.
Friedberg den 24. November 1866.
r a p p
——
Kreis Friedberg.
5 332 Entscheidung 84 Entischeidur 88 Frühere e 8 W rüawün Wee Frühere des 8 Vor- und Zunamen.] Wobnort. Entscheidung.] Mekrutrunge or- un un e sEntscheidung Nekrutrungs⸗ 8 S N Raths. taths. 18[Heinrich Krämer Nieder-Mörlenstauglich! tauglich. 2 2. A. R— Eik*. 19[Peter Jacob Rack daselbst zweifelhaft unt. untauglich. 2 Joh. Georg Landvogt Rockenberg untaugl. b. Ein 20[Markus Hessenberger S taden oesgleichen untauglich. * 1 elan 05 1866 tauglich. 21 Montad Bill, Christoph Sohn Nieder-Weisel[desgleichen tauglich. 3[Och. Ludwig Koch Nieder⸗Florst. temp. unt. b. En⸗ 22 rorenz Röhrig Langenhain tauglich untauglich. 3 N treffen. D. 1866 tauglich. 23[Karl Pfeifer Ober⸗Mörlen[temporär unt. funtauglich. 4 Jacob Rühl Ober⸗Möͤrlen unt. d. Eintreffen a 24[peinrich Kißler Nieber-Weisel relativ tauglic, relativ taugl. 27[Poinpp Och. Gaßert Fried be 13 untauglich. 25 Anton Landvogt Rockenberg. nee tauglic, relativ taugl. 2 5 5 eint. D. 1806 fauglich 27 Nvp Socher Sbock* 42 Zeit der n N a Musterung krank tauglich. B. Conscriptionspflichtige de 1866 28 obanncs Schepp Pobl-Göne zweisehaft unt.—— 1 Jchannes Seibel Fauerb. v. d. H. zweifelhaft unt. tauglich. 20[Permann Schmidt Ostheim desgleichen untauglich. 5[Karl Wagner Friedberg desgleichen lauglich. 30[Kentad Reuler Nieder ⸗Weisel dauglich untauglich. 6 Martin Gerstenmaver daselbst dem Gesetz aus 31[Georg Vogel f Griedel tauglich untauglich. gewichen tauglich.“) 32 ob. Georg Groͤninger Ockstadt tauglich tauglich. 7[Christian Volp daselbst zweifelbaft unt. tauglich. 33[Friedrich Lohr Butzbach tauglich tauglich. 8[Moritz Strauß daselbst desgleichen temp. unt. 34[Baith. Lang Griedel tauglich untauglich. 9[Friedr. Wilh. Rausch dase lost lauglich tauglich, 35[Gg. Och. Launhardt Ober⸗Rosbach jzweiselhaft unt. funtauglich 10[Wub. Adam Schmidt daselbst zweifelhaft unt. untauglich. 36[Jacob Sulzbach Oppershefen tauglich untauglich. 11 Karl Friedrich Ludwig Eich daselbst desgleichen tauglich. 38 Paeb. Petet Jacob Brauburger Nieder⸗Mörlen] Befand sich z. Zeit 12[Philipp Marx Butzbach desgleichen tauglich. d. Musterung in 13[Kontad Phil. Hottes Friedberg relativ tauglich relativ taugl. X N. Daft tauglich. 14% Julius Boller Fricdberg lauglich tauglich. 18 Julius Boller Friedberg Johs. Bollers W. 15[Georg Frecs Osibeim zweifelbaft unt.[tauglich. drachte b. Rekr.⸗ 16[Peter Hahn Ober⸗Mötlen Idesgleiche u untauglich. Rath für ihren 17[Karl Krebs daselbst desgleichen tauglich. S. Julius De⸗sins Depot nach „) Gerstenmayer wird weil er wegen seines Ausbleibens bei der Mustetung als N polanspruch vor] Art. 17 Nr. 4 genügend entschuldigt befunden worden ist, zum Nachloosen zugelassen. Hat die 19[Georg Raab Wohnbach Georg Raabs W
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Nr. 19 B. erhalten.
Siehe N. R. R. 18.
Betreffend: Die Musterung des Jahres 1867.*
Dasselbe a
Nach einer Mittheilung Gr. Provinzial⸗Direction Oberhessen soll
in Gemäßheit der§8. 6 bis 31 incl. der Verordnung vom 30. April 1831, betreffend die Vollziehung des Rekrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830, mit den Vorbereitungen für das Musterungsgeschäft jetzt begonnen
werd
en. Hiernach ist vor Allem erforderlich, daß alsbalt die Orts-
musterungslisten aufgestellt und die erhoben werdenden Depotansprüche
protokollirt werden.
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Wir beauftragen Sie deßhalb:
schleunigst von den Herrn Geistlichen den vorgeschriebenen Aus- zug aus dem Geburts protokoll über die im Jahr 1847 gebornea, in 1867 also militärpflichtig werdenden Leute männliches Ge⸗ schlechts zu erwirken;
auf den Grund desselben die Ortslisten in streng alphabetischer Ordnung der Pflichtigen doppelt aufzustellen;
bei Anfertigung dieser Listen die Vorschriften der 58. 6 bis 14 der Verordnung vom 30. April 1831, die Vollziehung des Re⸗ krutirungsgesetzes betreffend, sowie die sich hierauf stützenden, seither erlassenen Nusschreiben genau zu befolgen;
für solche Militärpflichtige, welche in der Gemeinde geboren sind, derselben aber nicht meht angeheren, die vorgeschriebenen Ueber weisungslisten aufzustellen und diejenigen, welche in Gemeinden innerhalb des Kreises gehoren, den betreffenden Großh Bürgermeistereien direct, diejenigen dagegen, welche in andere Kreise gehoren, alsbald an uns einsenden;
bei denjenigen Militä lichtigen, welche in das Ausland über⸗ gezogen sind, ist nicht zu vergessen, anzumerken ob die Aus- wanderung mit oder ohne Dimissorialien erfolgt ist;
in der Rubrik„Bemerkung“ der Ortsliste ist, falls einer der im 5. 10 der allegirten Verordnung erwähnten 6 Umstände, als: u) Bei den schon freiwillig im Militärdienste stehenden Leuten
deogl. für ihren
Sohn Georg
Friedberg den 27. November
rend en.
ins Depot nach Art. 17 Nr. 2.
1866.
deutlich anzugeben, in welchem Regiment oder Corps, in welchem Bataillon und welcher Compagnie c. sie dienen.
b) auch bei denjenigen, welche früher als Freiwillige im Militär⸗ dienste gestanden haben, daraus aber wieder entlassen worden sind, ist dieses Verhältniß anzuführen.
c) Bei denjenigen, welche nach Art. 16 des Rekrutirungsgesetzes der Aufnahme in den Militärdienst unwürdig find, wird hier⸗ über das Nähere in der Liste bemerkt und zugleich derselben eine Bescheinigung über ihr Vermögen beigelegt.
d) Befinden sich Militärpflichtige in Untersuchung oder gefäng⸗ licher Haft, ohne daß sie des Militärdienstes unwürdig find, so wird in der List angeführt, wegen welchen Vergehens sie angeschuldigt oder verurtheilt sind, seit wann sie sich in Unter⸗ suchung oder Haft befinden und(se weit moglich) wie lange
sle sich noch darin befinden werden.
e) Hinsichtlich derjenigen, welche das Depot ansprechen, wird blos das Wort„Depotanspruch“ eingeschrieben.
0) Diejenigen Leute, welche wegen eines durch die Sinne nicht wahrnehmbaren Fehlers(z. B. Schwerhörigkeit, Kurzsichtig⸗ keit, fallende Sucht c.) untauglich zu sein behaupten, hat der Bürgermeister anzuweisen, die deßfallsigen Zeugnisse (worüber im 14. Kapitel das Nähere vorgeschrieben ist) un⸗ fehlbar bis zur Musterang beizubringen. Auch hat er sich durch Erkundigung über den Grund oder Ungrund solcher Angaben moͤglichst zu verlässigen. In der Ortsliste wird hierüber eine kurze Bemerkung gemacht. 1
bei einem Militärpflichtigen vorliegt, dieser vollständig und in
der ausdrücklich vorgeschriebenen Weise einzutragen;
7) diejenigen Leute, welche von der Musterung 1866 zu der ves
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