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1866.
Mittwoch den 10. October.
Anzeiger für Oberhef
D.
sen.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg 7
Friedberger Intelligenzblatt. Erscheint wöchentlich zweimal, Mittwoch un
der„Anzeiger für Oberhessen“ kann für October, November und Dezember in hiesiger Stadt durch die Expedition zu 18 kr.,
im übrigen Großherzogthum durch die Post zu 21 kr. bezogen werden.
Der Raum einer einspaltigen Petitzeile wird mit 3 kr. berechnet.
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:
Nr. 42. sub 2. Bekanntmachung, die Aussuhr von Pferden betreffend.
Nr. 43. sub 1. Bekanntmachung, den zwischen dem Großherzogtbum Hessen und dem Königreich Preußen abgeschlossenen Friedenevertrag betreffend.
Nr. 44. sub 1. Patent, die Ausführung des Art. 14 des Frledens⸗Vertrage
mit Preußen ub 2. Patent, die Ausführung des Art. 15 des Friedens vertrags mit Preußen betreffend. Friedberg am 2. October 1866. Großh. Kreicamt Friedberg
Trapp.
Betreffend: Den im Jahr 1866 abzuhaltenden Rekrutsrungsrath für die Provinz Oberhessen.
Friedberg den 8. October 1866.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Nach einer Benachrichtigung des Präsidenten des Großherzogl. Rekrutirungsraths für die Provinz Oberhessen fiaden die Sitzungen des Rekrutirungsraths für die Provinz Oberhessen vom 5. bis 9. November d. J. zu Gießen statt. Es ist dabel zur Erleichterung des Geschafts und zum Besten der zum Theil weit herreisenden Recla⸗ manten die Einrichtung getroffen worden, daß für alle Bezirke der Provinz nachfolgende Tage bestimmt worden sind, an welchen die— jenigen Individuen, welche beim Rekrutirungsrathe etwas zu thun daben, sicher sind vorzukommen, während an anderen Tagen dieselben den Angehörigen anderer Bezirke nachstehen müssen.
Vorgedachte Tagbestimmung ist nun folgende: am 5. November die Bewohner der Kreise Alsfeld u. Grünberg,
am 6. diejenigen der Kreise Schotten u. Lauterbach, am 7.„ diejenigen der Kreise Büdingen und Nidda, am 8.„ diejenigen der Kreise Friedberg und Vilbel, am 9 5 endlich diejenigen des Kreises Gießen.
Sie haben dies alsbald zu veröffentlichen und weiter bekannt zu machen, daß alle zur Musterung des laufenden Jahres gehörigen Militärpflichtigen, sowohl die, welche speziell von Ihnen zu laden sind, worüber das Verzeichniß unten folgt, als auch die, welche ohne Einladung aus freiem Willen vor dem Rekrutirungsrathe erscheinen und daselbst Reclamationen vorbringen, oder sich einer ärztlichen Untersuchung unterwerfen wollen, vorzugs weise an dem Tage, der nach der obigen Eintheilung für ihren Bezirk bestimmt ist, Morgens halb 8 Uhr auf dem Bureau Gr. Kreisamts(im Regierungs- gebäude) versehen mit einem versiegelten, von dem betr. Gr. Buͤrgermeister ausgestellten Signalement ihrer Person und allen sonstigen für ihre Reclamation sprechenden Beweismitteln(Zeug nissen der Aerzte, Schullehrer, Geistlichen, Ortsvorstände, glaubhafter Privatpersonen, deren Zeugnisse jedoch, da sie nicht in Amt und Pflichten stehen, gerichtlich beeidigt sein müssen) sich zu melden, sowie auch, daß alle bei der letzten Truppenergänzung von den Regimentern und Corps als untauglich zurückgewiesenen Rekruten, welche zur definitiven Entscheidung über ihre Tauglichkeit oder Untauglichkeit
bei dem Rekrutirungsrath erscheinen müssen, ebenfalls mit einem ver— schlossenen, von dem betreffenden Bürgermeister ausgestellten Signale— ment ihrer Person und dem von dem Militär erhaltenen vorläufigen Entlassungsscheine Morgens halb 8 Uhr in dem oben bezeichneten Bureau sich einzufinden haben.
Schließlich machen wir noch darauf aufmerksam, daß, wenn Einer oder der Andere von den Militärpflichtigen, die bei der diesjährigen Musterung nicht erschienen und als dem Gesetz ausgewichen notirt worden sind, in seine Heimath zurückgekehrt ist, diese Leute ebenfalls an den Rekrutirungsrath vorzuladen sind und deßhalb alsbald Bericht anher zu erstatten ist.
Ueber die Vorladung der nachstehend genannten Personen sehen
wir bis zum 25. October d. J. Bericht entgegen. Trapp.
Kreie Friedberg.
A. Nekruten.
1. Pbtilipp Heinrich Gatzert von Friedberg, zwelfelhaft untauglich beim Eintreffen im Dienst 1866.— 2. Jacob Rübl von Ober-Mörlen, untauglich beim Eintreffen im Dienst 1866.— 3. Job. Georg Landvogt von Rockenberg, desgleichen. — 4. Heinrich dur wig Koch von Nieder⸗Florstadt, temp. untauglich beim Eintreffen im Dieust 1866.—
B. Conscriptions pflichtige de 1866.
5. Phllppp Marx von Bußzbach, zweilfelbaft untauglich.— 6. Johannes Seibel von Fauerbach v. d. H., desgleichen.— 7. Karl Friedrich Ludwig Eich von Friedberg, desgleichen.— 8. Wildelm Adam Schmidt daseldst, desgleichen. — 9. Moritz Strauß daselbst, desgleichen.— 10. Chrtstian Volp daseldst, des⸗ gleichen.— 11. Karl Wagner daselbst, desgleichen.— 12. Peter Jacob Rack von Nieder Mörlen, desgleichen.— 13. Konrad Bil Cortstopd I. Sobn von Nieder ⸗Weisel, desgleichen.— 14. Peter Hahn von Ober⸗Mörlen, desgleichen.— 15. Karl Krebs daseldst, desgleichen.— 16. Georg Heinrich Laundardt von Ober Rosbach, desgleichen.— 17. Georg Freese von Ostheim, desgleichen.— 18. Hermann Schuldt daselbst, desgleichen.— 19. Markus Hessenberger von Staden, desgleichen.— 20. Potlipp Böcher don Södel, konnte wegen Krank⸗ beit bet der Musterung nicht erscheinen.— 21. Joh. Peter Jacob Brauburger von Nieder- Mörlen, befand sich zur Zeit der Musterung in Daft.— 22. Martin Gerstemeper von Friedberg, ist dei der Musterung 1866 nicht erschienen und daher als dem Gesetz ausgewichen notirt worden.
Betreffend: Zusammenlegung von Grundflücken und Anlagen und Regulirung von Gewangen
und Gewannwegen in der Gemarkung Fauerbach d. Fr., insbesondere in den Ge—
wannen„in der Osterlucep“ und„an der Wingertogaß.
Friedberg den 20. September 1866.
Bekanntmachung.
12010] Nachdem von Seiten mehrerer Grundbesitzer der Antrag auf Zusammenlegung von Grundstücken, Anlagen und Regulirung von Gewannen und Gewannwegen, und zwar in den Gewannen»in der Osterlucey“ und„an der Wingertsgaß“, Gemarkung Fauerbach b. Fr., bestehend ausschließlich aus Ackerland und begriffen die Grundstücke in Flur V von Nr. 1 bis Nr. 45, sowie die Grundstücke in Flur IV von Nr. 259 bis 261 und Nr. 266 bis Nr. 278, mit Flächeninhalt von 22637[◻IKlftr., oder 56 Morgen 237 QKlftr. und einem Steuerkapital von 237 fl. 24 kr., an das s. g.„kleine Wartfeld, in der Gemarkung Friedberg sich anschließend, gestellt und hiernach eine Abstimmung der Betheiligten nach Maßgabe des Art, 1 bis 3 des Gesetzes vom 24. December 1857, die Zusammenlegung der Grundstuͤcke betreffend, nöthig geworden ist, so wird dies unter dem Anfügen hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß die summarische Beschreibung der zusammenzulegenden Flächen, die oben schon näher bezeichnet sind, mit Angabe der Namen der Besitzer, nebst einem vorläufigen Plane, vom 24. September J. J. an bis zum 23. October J. J. einschließlich auf dem Rathhause zu Fauerbach b. Fr. zur Einsicht der Juteressenten offen liegen, und werden dieselben zugleich zur Abstimmung in dem hierzu auf Mittwoch den 24. October l. J., von Vormittags 9 bis 12 Uhr, auf dem Rathhause zu Fauerbach b. Fr. anberaumten Termine fünfter dem Bemerken eingeladen, daß diejenigen Grundbesitzer, welche in dem bezeichneten Termine weder in Selbstperson noch durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmen, als gegen die Ausführung der Zusammenlegung ꝛc. stimmend, angesehen werden müssen f 2 Großherzogliches Kreisamt Friedberg Trapp.


