Ausgabe 
10.10.1866
 
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Darmstadt. Unter dem Vorsitze des Herrn Hofgerichtsraths Hahn fand am 9 d. im Rath hause dahier eine zahlreich besuchte! ersammlung zur Constituirung eines Vereins zur Unter-

Nauheim. Großes Aufsehen erregt hier der trotz Friedensvertrag und Einverleibungs Patent am 6. d. M. ohne öffentliches Ausgebot erfolgte Verkauf der zum herrschaftlichen Hofgute

il on Invaliden und von Hinter- 16 een bessischer Sol- mainen⸗Hofraithe an einen hiesigen isrgelitischen daten vom Feldzuge 1866 statt. Nach Einwohner. Mit dem gleichen Rechte müßte wohl längerer Berathung wurde der vorgelegte Sta- die Großherzoglich Hessische Regierung auch noch tutenentwurf endgültig festgestellt. Der Jahres- ihre in den abgetretenen Bezirken der Provinz beitrag ist auf einen Gulden festgesetzt; selbst- Oberhessen gelegenen, werthvollen Besitzungen verständlich werden auch höhere Gaben dankbar veräußern dürfen, statt dieselben an Preußen zu angenommen. Die Verwaltung ruht in den überlassen. Es macht der erwähnte Fall hier um Händen eines aus 17 Mitgliedern bestehenden so mehr von sich reden, da die Stadt Nauheim Ausschusses, der aus seiner Mitte den aus 5 serst vor kurzem ein zum Staatsvermögen gehöriges Personen zusammengesetzten Vorsland wählt. Seitengebäude nur weit über dem im öffentlichen Die Bildung von Zweigvereinen wird erwartet. Ausgebot erzielten Kaufpreise erwerben konnte,

In öffentlichen Blättern laden die Herrn trotzdem dieses zur Verbreiterung und Ver⸗ Decker, Pfarrer zu Rodheim, Seipel, Pfarrer zu schönerung der Reinhardsstraße im öffentlichen Waldgirmes und Daab, Pfarrverwalter zu Königs-(sohin auch Staats-) Interesse niedergelegt berg ihre Amtsbrüder aus den abgetretenen werden soll.

Landestheilen des Großherzogthums Hessen zu Berlin. Wie die Voss. Ztg. mittheilt, einer Besprechung wichtiger kirchlicher Angelegen- hätte Graf Bismarck den ihm verliehenen bape heiten nach Marburg in die Bahnhofsrestauration rischen Hubertusorden abgelehnt. Nach dem auf den 17. d. M., Morgens 10 Uhr. Wie Ordensstatut müssendie Aufzunehmenden ehren man hört, soll den Geistlichen, welche in dem vollen Charakters sein und als fürstliche Ritter Großherzogthum zu verbleiben wünschten, an 200, als gräfliche Ritter 100 Ducaten Auf- höherer Stelle in Darmstadt eröffnet worden sein, nahmegebühr und 100 Reichsthaler für das daß dies nach dem Inhalt des Friedensvertrags Diplom zahlen. Die Ritter verpflichten sich, dem nicht anginge. In der That fehlt es auch an Könige von Bayern treu und hold zu sein und einer Kasse, aus welcher die Geistlichen bis zu Mildthätigkeit zu üben.

tigten Nachfolger, vorbehaltlich des Wiederauf lebens seiner Regierungsrechte, entbindet, ist gleichzeitig publicirt worden.

Frankfurt. Gestern Vormittag 11 Uhr

gehörigen, mitten in der Stadt gelegenen Do. fand im Kaisersaale der feierliche Akt der Besitz

ergreifung der vorhinigen freien Stadt Frankfurt durch die Krone Preußens statt. Nachdem sich die Mitglieder des Senates, die Geistlichkeit, die Ober lehrer der Schulen und die Spitzen verschiedener Behörden, sowie das Offiziercorps der Garnison versammelt hatten, erschienen der königl. Civil gouverneur, Freiherr v. Patow, und der königl. Civilcommissär, Herr Landrath v. Madai. Letzterer verlas nach einigen einleitenden Worten des Herrn v. Patow das Besitzergreisungspatent, das in seiner Einleitung Jedermann kund thut, daß nach erfolgter Besetzung der freien Stadt Frankfurt die Vereinigung desselben mit der preuß. Monarchie beschlossen und zu diesem Behufe mit Zustimmung beider Häuser des Landtages das Gesetz vom 20. Sept. d. J. erlassen und verkündigt worden sei. Es heißt dann weiter:Demzufolge nehmen

Wir durch gegenwärtiges Patent mit allen Rechten

der Landeshoheit und Oberherrlichkeit in Besitz und einverleiben Unserer Monarchie mit sämmt lichen Zubehörden und Ansprüchen die vormalige freie Stadt Frankfurt a. M. mit den zu ihrem Ge⸗ biete gehörigen Ortsbezirken Bonames, Bornheim, Hausen, Niederrad, Niederursel und Oberrad.

Sie sollen ein Zehntel Sodann wird befohlen, die preuß. Adler an den

ihrer Wiederverwendung bezahlt werden könnten. ihrer Einkünfte an die Krankenhäuser abgeben. Gränzen zur Bezeichnung der Landeshberrlichkeit

Die Zahl der geistlichen Stellen in den abge- tretnen Landestheilen soll 36, in den angefallnen absichtige die Regierung, Baron Werther von Territorien 8 betragen. Wien zurückzuberufen, sobald Frhr. v. Beust in Wie das Frft. Journal berichtet, nahmen in das österreichische Ministerium tritt. Kriegsminister v. Wachter und Oberstlieutenant Am 28. 9. M. wurde in Berlin die mit Mootz vom Generalstab in der vorigen Woche 2850 Unterschriften Frankfurter Bürger bedeckte die Gefechtsfelder von Laufach, Frohnhofen, Denkschrift gegen die Einverleibung übergeben. Weiberhöfen u. s. w. in Augenschein, um der zu DieKreuzzeitung wiederspricht, daß Begutachtung der Dispositionen zu den bei jenen die Untersuchung gegen die Mannschaft des Orten stattgefundenen unglücklichen Unternehmungen 32. Regiments, welche sich an dem Frankfurter niedergesetzten militärischen Commission die er- Exceß betheiligt, eingestellt und die Mannschaft forderlichen Aufschlüsse über die Terrainsver- in die Heimath entlassen worden sei. Die Unter- hältnisse zu liefern. suchung befinde sich vielmehr in vollem Gange. Geh. Legationsrath Hofmann soll zum Wie dasselbe Blatt mittheilt, geht es mit dem Ministerresidenten in Berlin bestimmt und an Befinden des Ministerpräsidenten Grafen v. Bis- seine Stelle der seitherige Bundestagsgesandte marck, wenn auch langsam, besser. a L. Biegeleben zum Rath im Ministerium des. Auf eine vertrauliche Anfrage in Wien Aeußern ernannt worden sein. Geh. Justiz- soll Baron Werther den Bescheid erhalten haben,

DieBerl. Börs. Ztg. erfährt, es be⸗

rath Hofmann, bei uns Oberhessen in gutem daß die Berufung des Herrn v. Beust zum

Andenken aus seiner früheren langjährigen Wirk- österreichischen. Minister des Aeußern keineswegs samkeit als Landrichter in Friedberg, wurde zum bevorstehe. Mitglied und Rath am Gr. Oberappellations⸗ Dresden. Die durch den Tod des Generals gericht ernannt unter Beibehaltung seiner Functionen v. Schack erledigte Posten eines k. preuß. als Visitationscommissär der Stadt- und Land- Generalgouverneurs für die sächsischen Lande ist gerichte. Leider soll derselbe schon längere Zeit dem hier eingetroffenen Generallieutenant und leidend sein, hoffen wir, daß er sich baldiger Divisionär v. Trümpling provisorisch über- Genesung erfreuen möge. tragen worden. Derselbe hat das Verbot poli r. Friedberg. Als Ort für Abhaltung der tischer Versammlungen aufgehoben und die Ueber⸗ diesjährigen Hauptversammlung des Gustav- tragung der Einquartierungslast auf die Haus Adolf ⸗Vereins für das Großherzogthum besitzer verfügt. Hessen wurde bei der vorjährigen Versammlung Hannover. Die Nachrichten derK. Z., Friedberg vorgeschlagen und schon im Laufe daß der Graf Schwerin zum Civilgouverneur dieses Frühjahres bei Constituirung eines Fest⸗ für des Königreich Hannover ausersehen sei, hat comités dahier die letzte Woche des Monats Juni zur hier große Befriedigung erregt. Man hofft in Abhaltung der Feier in Aussicht genommen, allen Kreisen, daß sich diese Mittheilung bestätigen Die kriegerischen Ereignisse dieses Sommers gaben möge. Jedenfalls würde eine solche Ernennung jedoch zur Vertagung des Festes Veranlassung. versöhnend auf diejenigen Kreise wirken, die sich Nunmehr aber hat nach wiedergekehrtem Frieden bisher noch ablehnend verhalten. der Verwaltungs rath des Hauptvereins den Wunsch Am 6. d. M hat auch in Hannover der ausgesprochen, daß die Versammlung doch noch feierliche Act der Besitzergreisung des Landes für in diesem Jahre stattfinden möge und wurde in die Krone Preußens im Residenzschlosse stattge Folge dessen bestimmt, dieselbe Dienstag den funden. Die Feierlichkeit fand in ähnlicher Weise 30. Oktober, am Vorabend des Gedenktags statt, wie solche von Frankfurt aus berichtet ist. der Reformation, dahier abzuhalten, jedoch, im Besitzergreifungspatent und Proclamation sind Hinblick auf den Ernst der Zeit, jede äußere ihren wesentlichen Inhalte nach gleichlautend wie Feierlichkeit von der Versammlung auszuschließen. dort. Kleine Demonstrationen blieben nicht Die übliche Vorversammlung findet Montag den unbemerkt; so wurden hier und da Läden ge 29. Okt., Abends 5 Uhr, im Rathhaussaale statt. schlossen, die Schaufenster schwarz behängt, viele Der öffentliche Gottesdienst in der Stadtkirche Damen erschienen auf den Promenaden in Trauer 5 Morgens 9⅛½ Uhr, die Versammlung kleidern. Die große Menge verhielt sich auch um 11 Uhr in der Burgkirche. Die Gast⸗ hier theilnahmlos. Schwarz⸗weiße Fahnen waren freundschaft dec Bewohner Friedbergs wird nicht nur auf den öffentlichen Gebäuden zu sehen. ermangeln, dem Comité für die schon am Vor- Eine Bekanntmachung, wodurch König Georg abend des Festes eintreffenden Gäste die nöthigen seine Unterthanen, sowie alle königlichen Diener

Wohnungen bereitwilligst zur Verfügung zu stellen. ihres Eides gegen sich und die successionsberech⸗

aufzurichten, statt der bisher angehefteten Wappen das königl. Wappen anzuschlagen und die össent⸗ lichen Siegel mit dem preuß. Adler zu versehen. Allen Einwohnern wird geboten, den König von Preußen fortan als ihren rechtmäßigen König und Landesherrn zu erkennen und Gesetzen, Verord- nungen und Befehlen mit pflichtnäßigem Gehorsam nachzuleben. Jedermann wird Schutz versprochen im Besitze seiner wohlerworbenen Privatrechte. Gesetze und Einrichtungen der disherigen freien Stadt Frankfurt a. M. sollen möglichst erhalten bleiben u. s. w. u. s. w. Das zweite Aktenstück lautet:

Allerhöchste Proclamation an die Bewohner der vormaligen freien Stadt Frankfurt. Durch das Patent, welches Ich heute vollzogen habe, vereinige Ich Euch, Ein⸗ wohner der Stadt Frankfurt a. M. und deren Gebietes, mit Meinen Unterthanen, Euren Nachbarn und deutschen Brüdern. Durch die Entscheidung des Krieges und durch die Neugestaltung des gemeinsamen deutschen Vaterlandes nunmehr der bisherigen Selbständigkeit enthoben, tretet Ihr jetzt in den Verband eines großen Landes, dessen Be völkerung Euch durch Stammesgemeinschaft, durch Sprache und Sitte verwandt und durch Gemeinsamkeit der In⸗ teressen befreundet ist. Wenn Ihr Euch nicht ohne Schmerz von früheren, Euch lieb gewordenen Verhältnissen lossagt, so ehre Ich diesen Schmerz und würdige denselben als eine Bürgschaft, daß Ihr und Euere Kinder auch Mir und Meinem Hause mit Treue angehören werdet. Ihr werdet die Nothwendigkeit des Geschehenen erkennen. Denn sollen die Früchte des schweren Kampfes und der blutigen Siege für Deutschland nicht verloren sein, so gebietet es eben die Pflicht der Selbsterhaltung, als die Sorge für die Förderung der nationalen Interessen, Frankfurt mit Preußen fest und dauernd zu vereinigen. Und wie schon Mein in Gott ruhender Herr Vater es ausgesprochen nur Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben. Dieses werdet Ihr mit Ernst erwägen und so vertraue Ich Euerem deutschen und redlichen Sinne, daß Ihr Mir Euere Treue eben so aufrichtig geloben werdet, wie Ich zu Meinem Volke Euch aufnehme. Eueren Gewerben, Euerm Handel und Euerer Schifffahrt eröffnen sich durch die Ver⸗ einigung mit Meinen Staaten reichere Quellen. Meine Vorsorge wird Euerem Fleiße wirksam entgegenkommen. Eine gleiche Vertheilung der Staatslasten, eine zweckmäßige energische Verwaltung, sorgsam erwogene Gesetze, eine ge⸗ rechte und pünktliche Justizpflege, kurz alle die Garantien, welche Preußen zu Dem gemacht, als was es sich jetzt in harter Probe bewährt hat, werden Euch fortan gemeinsame Güter sein. Eure kriegstüchtige Jugend wird sich seiner Zeit ihren Brüdern in Meinen anderen Staaten zum Schutze des Vaterlandes treu anschließen, und mit Freude wird die preuß. Armee dieselbe empfangen. Die Diener der Kirche werden auch fernerhin die Bewahrer des väter⸗ lichen Glaubens sein. Euren Schulen und den von Euch rühmlichst gepflegten Anstalten für Wisseuschaft und Kunst werde Ich Meine besondere Aufmerksamkeit widmen, und wenn der preußische Thron, je länger desto mehr, als der Hort der Freiheit und Selbständigkeit des deutschen Vater⸗ landes erkannt und gewürdigt wird, dann wird ouch Euer Name unter denen seiner besten Söhne verzeichnet werden, dann werdet auch ihr den Augenblick segnen, der Euch mit einem größeren Vaterlande vertinigt hat. Das walte Gott! Schloß Babelsberg den 3. Oktober 1866. Wilhelm. Freiherr v. Patow richtete noch eine kurze

Ansprache an die Versammlung, erklärte die Be⸗

d d. Be sehenden mit der Bürgersch Unabhan, Civilcom überraiche und hat sthatsächlic Kass⸗ fund auch Vormitiag lleibung! Blieisein d Geishnche Vereine Proclamat Möller ver Wies befindet sich auf einem der Hero, vielfach pe Besitze der holländische n hat dem und Kran! zu Wiesba und hat d genommen Oest. densvertrg staltgefundt derki Prot rist zur fünfzehn berelts 1 U ral ebe Jran Conguß n kommen. Wadgru alu n gichthräch Neal ist nun N worden, dncchaus sondern un der llerttal unternehn 0 Ae heilung, sughe leiten