Ausgabe 
7.11.1866
 
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1866.

Mittwoch den 7. Uovember.

. Sg.

Anzeiger für Oberhessen.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint wöchentl zweimal, Mittwoch und

Hessen. Darmstadt. Die Mitglieder der Forstdiener-Wittwenkasse haben in einer General-⸗Versammlung, welche am 31. Oktober zu Darmstadt stattfand, beschlossen, daß die Forst⸗ beamten aus den abgetretenen Landestheilen gegen Fortentrichtung der Beiträge auch fernerhin Mit- glieder des Instituts bleiben können. b

Der biesigen Waffendireetion, welche sich mit der Frage der Einführung von Hinterladungs, gewehren beschäftigt, sollen nicht weniger als 9 Modelle vorliegen.

Eine Anzahl Personen aus den an Preußen abgetretenen Bezirken hat bereits in der Stadt Darmstadt das Bürgerrecht erworben, darunter 4 Militärpersonen.

Die Grundsteinlegung zu dem Gedächt nißkreuze, welches den gefallenen Hessen bei Frohn⸗ hofen von dem Johanniterorden errichtet werden soll, ist nunmebr auf Donnerstag den 8. d. M., Nachmittags 1 Uhr bestimmt.

Friedberg. Die bevorstehenden Land- tagswahlen geben in denHess. Volksbl. einen Oberhessen Veranlassung, eine Ansprache an seine oberhessischen Mitbürger zu richten und dieselben aufzufordern, die Wahl der Abgeordneten mit Gewissenhaftigkeit vorzunehmen, und sich einmüthig um die alte Hessische Fahne zu schaaren, welche den Wahlspruch führe: Friede.Unsere Losung, heißt es weiter, ist der Friede und zwar ein dauernder und gesegneter Friede, den wir Alle so nöthig baben, auf den der schwer heimgesuchte Bürgerstand seine Hoffnung sezt, und den der bedrängte Landmann nicht entbehren kann; wir wollen Frieden nach dem blutigen Bruderkriege und damit Wiederbelebung des er⸗ lahmten Verkehres und der verödeten Werkstätten. Wir wollen Frieden mit dem Aus lande und Frieden mit Deutschland! Wir verzichten zwar ungern darauf, auf dem Wege fried⸗ licher Reform zu einem einigen Deutschland zu gelangen und wir beklagen schmerzlich den Verlust des treuen Hinterlandes und der Herrschaft Itter; aber die Macht der Verhältnisse ist stärker, als unsere Wünsche und unsere Kraft und überdieß hat der Friedens- schluß unserem Lande Verpflichtungen aufgelegt, die wir als redliche Männer getreulich erfüllen müssen. Wir müssen daher auf jede Restaurationspolitik verzichten und uns lediglich bestreben, auf den neuen Grund. lagen an dem Wohle des engeren und des weiteren Vaterlandes mitzuarbeiten, so viel als in unseren Kräften steht. Wir wollen aber auch Friede in unserem eignen Lande! Ja, fügen wir hinzu, diesen Frieden wollen wir Allel Möchten darum allerseits die rechten Mittel und Wege erkannt und gewählt werden, um dem Lande diesen Frieden, einen wirklich gesunden Frieden im Innern und nach Außen zu geben, möchte dieser Friede allersetts aufrichtig und ehrlich gewollt und erstrebt und ihm durch Selbstverleugnung und Opferwilligkeit der sichere Bestand verliehen werden, dessen das Land, Regierung wie Volk, nicht entbehren kann, um jenen Frieden nach Außen sich zu sichern.

Nach einer Verfügung Großh. Kriegs- ministeriums erhalten unsere sämmtlichen Truppen schwarzes Lederzeug. Schon seit einigen Tagen sieht man solches bei einzelnen Soldaten unserer Garnison.

In vergangener Nacht(5/6 Nov.) wurden preußische Truppen mit mehreren Extrazügen auf der Main-Weser⸗Bahn nordwärts befördert. Wie

wir vernehmen, sollen dieselben von Mainz ge kommen sein und wäre die Verlegung in Folge der neuer Armecorganisation geschehen. Es verlautet ferner, daß in den nächsten Tagen noch weitere Züge mit Truppen nach verschiedenen Richtungen zu erwarten seien, jedoch ohne daß eine Störung des Privatverkehres eintreten wird.

Offenbach. Die allgemeine Theilnahme, welche die hier bekannt gewordene Pen- sionirung des Herrn Obersten Wilkens bei dem hiesigen Bataillon sowohl als bei dem Publikum gefunden, erhielt noch am Donnerstag Abend ihren Ausdruck durch eine demselben von dem Musikcorps dieses Bataillons gebrachte Serenade, welche eine große Menschenmenge vor dem Hause des Gefeierten versammelte.

Preußen. Berlin. Das Wahlgesetz zum Reichstage des norddeutschen Bundes ist publicirt. Wähler ist jeder 25jährige unbescholtene

Staatsbürger eines der Bundesstaaten. Wähl⸗- bar ist jeder Wahlberechtigte, der einem der zum Bunde gebörigen Staaten seit wenigstens 3 Jahren angehört hat. Verbüßte oder durch Begnadigung erlassene Strafen wegen politischer Vergehen schließen von der Wählbarkeit nicht aus. Per- sonen, die ein öffentliches Amt begleiten, bedürfen zum Eintritt in den Reichstag keines Urlaubs. Auf durchschnittlich 100,000 Seelen ist ein Ab- geordneter zu wählen. Jeder Abgeordneter ist in einem besonderen Wahlkreise zu wahlen. Die Wahlhandlung ist öffentlich. Das Wahlrecht wird in Person durch Stimmzettel ohne Unter- schrift ausgeübt. Die Wahl ist direkt. Kein Mitglied des Reichstages darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Berufes gethanenen Aeuße⸗ rungen gerichtlich oder disciplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Ver- antwortung gezogen werden.

Die Sitzungen des norddeutschen Parla- ments werden wahrscheinlich im Gebäude des Herrenhauses stattfinden. Der Zusammentritt des Parlaments dürfte frühestens im März erfolgen.

Man kennt jetzt genau die Stärke der Preußen und Oesterreicher im Kriege in Böhmen. Die Oesterreicher zählten 247,750 Mann mit 656 Geschützen, dazu 29,150 Mann Sachsen mit 46 Geschützen; zusammen 276,900 Mann mit 702 Geschützen. Die Preußen ihnen gegenüber zählten 249,750 Mann mit 786 Geschützen. Bis zur Schlacht von Königgrätz stand die Armee des Kronprinzen fast immer der doppelten Stärke des Feindes gegenüber.

Das neueste Gepräge von preußischen Thalern zeigt das Bild des Königs Wilhelm von einem Lorbeerkranz umgeben.

Die Regelung der Militärverhältnisse des norddeutschen Bundes wird auch auf die höheren Lehranstalten der diesem Bunde angehörenden Staaten Einfluß ausüben, insofern für die Quali⸗ fication zum einjährigen Militärdienst gleichartige Vorbedingungen innerhalb des Bundes gelten müssen. Wenn diese Qualification durch die Heranbildung bis zu gewissen Schulklassen gegeben werden soll, müssen Bildungsgang und Lehrplan in den entsprechenden Schulen auf eine gewisse Gleichmäßigkeit gebracht werden.

Die Besatzungen der Festungen Saarlouis, Coblenz, Köln und Mainz sollen in Folge königl. Befehls auf den Friedensfuß zurückgeführt werden.

Sämmtliche preuß. Consularbeamte sind angewiesen, die consularische Vertretung der An- gehörigen der mit Preußen vereinigten Länder zu

übernehmen und denselben gleichwie andern preu ßischen Unterthanen Schutz und Beistand zu ge gewähren.

Es geht das Gerücht, es seien preußischer Seits Schritte geschehen, um den Sieger von Lissa, Vicegdmiral v. Tegetthoff, für den preußischen und norddeutschen Dienst zu gewinnen.

Vorgestern gelangte in sechs Eisenbahn⸗ waggons die erste Rate der sächsischen Kriegs- kosten-Entschädigung im Betrage von 3 Millionen Thaler von Dresden hier an und wurde das Geld ohne Aufenthalt in verschlossenen Güter wagen nach dem Schloßhof gefahren, um in die Gewölbe, in denen der Staatsschatz aufbezghrt wird, gebracht zu werden..

Der neuernannte österr. Gesandte am Hofe zu Berlin v. Wimpffen ist dort einge⸗ troffen und vom König empfangen worden.

Der Abgeordnete Twesten ist nun auch vom Kammergericht freigesprochen worden. Die Anklage war wegen einer in dem Abgeordneten- hause gehaltenen Rede über die Justizverwaltung in Preußen erhoben und vom Staatsanwalt eine zweijährige Gefängnißstrafe beantragt worden.

Kasfel. Die Residenzschlösser dahier und in Wilhelmshöhe sollen für den Besuch des Königs eingerichtet werden und auch für die Zukunft ausschließlich dafür bestimmt bleiben.

In diesem Monate noch wird, höherer Verfügung zufolge, bei uns eine allgemeine Nach- musterung der bereits gemusterten, aber nicht ein⸗ gezogenen Militärdienstpflichtigen der Altersclassen 1843 bis mit 1845 stattfinden.

Frankfurt. Nach der durch dasAmts- blatt verkündigten königl. Verordnung, die all⸗ gemeine Wehrpflicht betreffend, beginnt in Frank- furt am 1. Januar 1867 die Militärpflicht für alle, welche im Jahre 1845 geboren sind und haben sich dieselben am 10. Nov. zur Musterung zu stellen. Mehr als die Hälfte dieser jungen Leute befinden sich jedoch im Auslande; ein großer Theil in Amerika, ca. 20 am Cap der guten Hoffnung in Afrika und 3 in Australien. Von den hier noch befindlichen dürften nach unserem noch bestehenden Aushebungsgesetze ca. 50 Prozent, nach ungefährer Berechnung der Commission des gesetzgebenden Körpers in ihrem vorjährigen die Aushebung betreffenden Berichte, zum Militär- dienst untauglich sein.

Homburg. Vor einigen Tagen sind der Großh. Cabinetsbibliothek-Director Walther und Hofbibliothek Secretär Mendel von Darmstadt dahier eingetroffen, um die Verbringung der Bibliothek und Kunstsammlungen nach Darmstadt zu leiten. Es sind biernach die Schritte, diese Schätze der Stadt Homburg zu erhalten, obne Erfolg geblieben.

Wiesbaden. Eine nochmalige Musterung und Loosung der im Jahre 1843, 1844 und 1845 geborenen Conscribirten ist durch die königl. Regierung in Wiesbaden angeordnet. Dieselde beginnt mit dem 6. November d. J. und daben dabei sämmtliche Conseribirte zu erscheinen, nament⸗ lich: 1) Die als zum Militärdienst untauglich Ausgemusterten; 2) die, welche Einsteber gestellt haben; 3) die, welche definitiv befreit worden sind; 4) die, welche nach ihter Assentirung zur folgenden Conseription verwiesen oder bedingt befreit und mit Austrittsschein entlassen worden sind; 5) die Noncombattanten, welche ohne Ein- übung zum Militärdienste nach ihrer Assentirung einen Urlaubspaß empfangen daben. Dabei soll jeder Conseribirte seinen Taufschein mitbringen.