Ausgabe 
24.10.1866
 
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TLetbtis,

wollene appchen, Kode,

1866.

Mittwoch den 24. October.

A

nzeiger für Oberhessen.

Entbält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint chentlich zweimal, Mitt h und

derAnzeiger für Oberhessen kann für October, November und Dezember in hiesiger Stadt durch die Expedition zu 18 kr., im übrigen Großherzogthum durch die Post zu 21 kr. bezogen werden. Der Raum einer einspaltigen Petitzeile wird mit 3 kr. berechnet.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte sind zu publiziren:

Nr. 47. sub 1. Bekanntmachung, die baaren Einzablungen bei den Poststellen des Großherzogsthums betreffend. sub 2. Bekanntmachung, die

Landtag betreßend. am 29. Oktober 1866.

Abgeordneten zum 19. Friedberg

die Wahlen der

Zum Behufe

orte zahlen, im Ganzen den

insoweit es sich Objecten haften,

nicht von die im Erbgange oder

Bekannt ihne rern eee gegenwärtiger Bekanntmachung an dem Großherzoglichen Steuercommissariate, in dessen Amtsbezick sie wohnen, durch Vorlegung ven Steuerzetteln oder Register-Auszügen ertheilen.

Diejenigen, welche dieser Aufforderung nachzukommen unterlassen, haben es sich selbst beizumessen, daß sie in das Verzeichniß der Wähl⸗ baren alsdann nicht aufgenommen werden können, wenn ihre jährliche

einer vollständigen Aufnahme des zu öffentlicher Bekanntmachung bestimmten Verzeichnisses der Großherzogl. Staats- bürger, welche verfassungsmäßig vermöge ihrer Steuerverpflichtung und ihres Alters zu Landtagsabgeordneten der Wahlbezirke und der Städte gewählt werden können, werden diejenigen, welche außer halb der Gemarkung ihres Wohnorts directe Steuern zu entrichten haben und darthun zu können glauben, daß sie bei Zurechnung dieser Steuern zu denjenigen, welche sie von Steuerobjecten an ihrem Wohn zu einer solchen Wählbarkeit erforder- lichen Betrag an directen Steuern jährlich entrichten und zwar, Steuerzahlungen

durch erworben wurden, seit Anfang des Jahres 1864

vom Erscheinen

Nachweisung zu

Steuerentrichtung an

handelt, welche auf[Betrag stellt. elterliche Uebergabe

aufgefordert,

uber die geltend zu machende Steuerentrichtung binnen 14 Tagen

Betreffend: Forststrafen vom 1. Quartal 1866 und Feldßtrafen von der VI. Pertode 1865 und 1. und

2. Periode von 1866.

Wahlen der

Großherzogl. Kreisamt Friedber Ter a p

ma chung, andtag betreffend.

im Regierungsblatte

Grund⸗, Personal⸗ und Gewerbsteuer sich nur

durch Zusammenrechnung der von ihnen in verschiedenen Gemarkungen entrichtet werdenden Steuern auf den zur Wählbarkeit erforderlichen

Darmstadt den 13. October 1866. Großherzogliches Ministerium des Innern.

v. Dalwigk. Hallwachs.

Friedberg den 18. October 1866.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Die nachstehend verzeichneten Beträge haben Sie den betreffenden Gemeinde-Einnehmern, welchen Auszüge zuzufertigen sind, in Einnahme zu decretiren und controliren zu lassen.

1) Auezug aus dem Verzeichniß über Forststrafen.

1) Bönstadt 19¾ kr. 2) Nieder⸗Florstadt 1 fl. 1½½ kr. 3) Oder-Florfladt 36 kr. 4) Butzbach 55 kr. 5) Nieder⸗Weisel 1 fl. 15 kr. 6) Hausen 27 k. 7) Kirch-Göns 1 fl. 31 kr. 8) Pobl⸗Göus 1 fl. 2 kr. 9) Bodenrod 1 fl. 12 kr. 10) Fauerbach v. d. H. 3 fl. 18 kr. 11) Hoch⸗Welsel 1 fl. 9 kr. 12) Langenhain 7 fl. 55 kr. 13) Maibach 1 fl. 19 kr. 14) Ostbeim 50 kr.

a. Vom Il. Quartal 1866.

1 fl.

21) Wöͤlfersbeim Rosbach 42 kr.

Trapp.

15) Münster 28 kr. 16) Mark Griedel 29 kr. 17) Gambach 4 fl. 25 kr. 18) Steinfurth 34 kr. 19) Sdͤdel 52 kr. 24) Ober ⸗Rosbach 2 fl. 11 kr.

2 fl. 57 kr. 20) Wobnbach 54 kr. 22) Oder Mörlen 5 fl. 59 kr. 23) Nieder⸗

2) Auszug aus dem Verzeichniß über Feldstrafen.

1) Bönstadt 22 kr. 2) Fauerbach v. d. H. 2 bofen 2 fl. 45½ kr. 4) Butzbach 2 fl. 283½½ kr. 5) Ostheim 2 fl. 28¾ kr.

A. Von der VI. Periode 1865. Staden 1 fl. 47 ½ kr. b. Von der I. Periode 1866.

f. kr. Mörlen 6 fl.

3) Oppers-⸗59½ kr. 12) Ilbenstadt 2 kr. 13) Nieder⸗Florstadt 7 fl. 37% kr. 14) Nieder- 17¼ kr. 15) Nieder⸗Nosbach 1 fl.

13½ kr. 16) Ober⸗Mörlen

6) Rockenberg 1 fl. 7) Steinfurth 6 kr. 8) Assenbeim 15 kr. 9) 14 fl. 37¼ tr. 17) Ober-⸗Kosbach 8 fl. 50½½ kr. 18) Ober-Wöllstadt 47¾ kr. Bruchenbrücken 1 fl. 29½ kr. 10) Fauerbach b. Fr. 5 fl. 11) Friedberg 8 fl. 19) Kirch⸗Göns 26 ¼ kr.

1) Bönstadt 10 kr. 2) Butzbach 2 fl. 47 kr.

) Ostbeim kr. 5) Nieder-Weisel 40 kr. 6) Bruchenbrücken kr. 7) Friedberg 4 fl. 40½½ kr. 8) Meibach 4 fl. 45 ¼ kr. 9) Nieder-Florstadt

c. Von der II. 1866.

3) Oppershofen 21 kr.

Periode

Ober⸗Wölstadt 36 kr.

Betreffend: Den Brand zu Heuchelheim, insbesondere Unterstützung der Brandbeschädigten daselbst.

Dasselbe

ü n Ne fe l

1 fl. 11 kr. 10) Nieder⸗Morlen 2 fl. 17½ kr. 11) Nieder⸗Rosdach 32 kr 12) Ober⸗Mörlen 4 fl.

18¼ kr. 13) Ober- Rosbach 3 fl. 16% kr. 14)

Friedberg am 22. Oktober 1866. en.

Unserer Verfügung vom 2. d. M., Intelligenzblatt Nr. 79. d. J., haben nur wenige von Ihnen entsprochen, weshalb wir Sie an

deren sofortige Erledigung hiermit erinnern.

Trapp.

Darmstadt. Das Großherzogl. Regierungs- blatt Nr. 47 enthält: herzogl. Reg 9

I. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Großh. auses und des Aeußern vom 9. Oetbr, die baaren inzah lungen bei den Poststellen des Großherzog⸗

thume betreffend. Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 18. Juli l. J. wird zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß, nach Wegfall der die Beschränkung der An⸗ nahme von Baareinzahlungen in dem Taxis'schen Postbezirk debingenden Verhältnisse, die den Poststellen des Groß⸗ herzogthums durch jene Bekanntmachung ertheilte Er mächligung zurückgenommen ist und der Postanweisungs⸗ verkehr in ber früher bestandenen Weise wieder stattfindet II. Bekanntmachung Gr. Ministeriums des Innern vom 13. Oct., die Wahlen der Abgeordneten zum XIX. Landtag betreffend.(Siehe Amll. Theil.)

III. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am

17. April l. J. fiel das dreijährige Söhnchen des Peter Lang von Dieburg in die Gersprenz und war bereits dem Ertrinken nahe, als Löb Lorch von Dieburg dem Kinde rasch vorsprang und dasselbe mit großer Mühe und Lebens⸗ gefahr ans Land brachte, wo es bald wieder zum Bewußt⸗ sein kam. Zufolge Allerhöchster Entschließung Seiner Kenigl. Hoheit des Großherzogs wird dieses hiermit in Anerkennung des menschenfreundlichen und muthvollen Benehmens des Löb Lorch, neben der erfolgten Be willigung einer Geldprämie an denselben, zur össentlichen Kenntniß gebracht.

IV. Ordensverleihungen: am 9. Sept. dem Geh. Legationsrath und Rath in dem Ministerium des Großh. Hauses und des Aeußern Hofmann und am 29. Sept. dem Director der Provinzial Direction Oberhessen und Kreisrath des Kreigamtes Gießen Dr. Goldmann das Ritterkreuz 1. Classe des Ludewigs-Ordens.

VI. Oienstmachrichten. Seine Königl. Hoheit der

Großherzog haben allergnädigst gerubt: am 2. Oct. dem Pfarramts-⸗Candidaten Kalbhenn aus Assenbeim die 2. evang. Stadt⸗Mäcdchenschule 1. Abth. zu Darmstadt zu übertragen; 5. den Vicepräsidenten Darapsky bei dem Bezirksgerichte Mainz zum Obergerichtsrath bei dem Obergerichte der Provinz Rheinhessen und den Bezirksgerichtsrath Dr. Schmidt bei dem Bezirksgerichte Mainz zum Vicepräsidenten bei diesem Gerichte zu er⸗ nennen.

VII. Charakterertheilungen: am 24. Sept. dem Hof⸗ weißbinder Peter Weder zu Darmstadt alsHofzimmer⸗ maler, dem Schreinermeister Carl Schneider zu Darmstadt alsHosschreiner; 2. Okt. dem Lehrer Kalbhenn an der 2. evangel. Stadt⸗Mädchenschule 1. Abth. zu Darmstadt alsMitprediger.

VIII. Dienstentlassung: am 29. Septbr. den ordent. Professor an der philosophischen Facultät der Landes- Universität Dr. Knop, auf Nachsuchen