Ausgabe 
28.8.1846
 
Einzelbild herunterladen

Alle Thongefäße müssen zuvörderst, ehe man sie reinigt, an der Luft gehärtet seyn. Die Gefäße von feinem, hellklingendem rothen Thon Cterra sigillata, in den drei Provinzen des Großherzogthums zu erwarten) wasche man, erst nachdem sie gänzlich abgetrocknet sind, mit einem feuchten Tuch ab. Bei den Gefäßen von schlechterer terra sigillata, die im Bruche gelb und entweder nur mit rother Farbe angestrichen, oder im Aeußeren gelbröthlich sind, sowie bei den meist schlecht gebrannten oder auch nur getrockneten Thongefäßen von schwarzer, grauer, gelber und brauner Farbe, wie man sie in germanischen und slavischen Gräbern findet, wende man nur trockene Mittel, Bürsten ꝛc. an.

Bei Bronzen muß man sich sehr in Acht nehmen, daß nicht der schöne, glänzende und glatte Grünspanüberzug(Edelrost, aerugo nobilis) verloren gehe; Säuren aber dürfen zur Reinigung

gar nicht angewendet werden. f 13.

Bei Gelegenheiten, wo man durch äußere Kennzeichen auf eine Gegend stößt, worin Alter thümer zu vermuthen sind, erscheint es sehr empfehlenswerth, sich eines sogenannten Sucheisens zu bedienen, eines Instruments, das einen 3- 3 ½ Fuß hohen, mit einem 1 Fuß langen Quereisen versehenen Cylinder-Ladstock gleicht, dessen untere Spitze jedoch von Stahl, viereckigt und an einer Seite mit einer kleinen Rinne versehen ist.

Mittelst dieser Sonde wird es leicht möglich, z. B. Mauerwerk, wie es sich außerhalb des Bereichs des Bauwerks, an welchem bei dem Auffinden gerade gearbeitet wird, fortsetzt, beurtheilen zu können, ohne die Aufdeckung der Oberfläche des Erdreichs nöthig zu haben.

e) Berichterstattung und Ablieferung der aufgefundenen Alterthümer. §. 14.

Da es bei Nachgrabungen und Auffinden von Alterthümern sehr darauf ankommt, die Lage und Richtung der gefundenen Sachen und die Entfernung derselben von der Erdoberfläche zu wissen, so erscheint es sehr empfehlenswerth, wenn von der die Nachgrabung leitenden Person ein Tagebuch geführt wird und darin alle näheren Umstände möglichst kurz, doch sehr genau angegeben werden.

Es muß besonders gewissenhaft in den Angaben des bei einander Gefundenen verfahren werden, indem dieß für Zeitbestimmung und Beglaubigung der Alterthümer von größter Wichtigkeit ist. Was in dieser Beziehung nur einigermaßen zweifelhaft erscheint, muß als solches bezeichnet werden.

N 9. 15.

Die Anfertigung von Zeichnungen, wie die Urnen gestanden haben, wie die Hügel oder das Steindenkmal beschaffen gewesen sind, bei größeren Aufgrabungen von Mauerwerk die Aufnahme desselben mit den genauesten Dimensionen und die Fertigung der Grundrisse und Durchschnitte mit Angabe der Stellen, wo sich Altäre, Inschriften, Bildwerke, Feuerungen ꝛc. gefunden haben, sind von der die Arbeit beaufsichtigenden Person sogleich zu fertigen, was um so weniger schwierig erscheint, als es hierbei weniger auf eine saubere, als auf eine möglichst genaue Zeichnung, die mehr als Handriß behandelt werden kann, ankommt.

§. 16.