Ausgabe 
14.6.1846
 
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12.

Zu Nr. K. G. 7512. Gießen den 14 Juni 1846.

Betreffend: Die Führung von Hülfstagebüchern von Seiten der Gemeinde-Einnehmer

Der Großherzoglich Hessische Nreilsrath des Kreises Gießen

an

sammtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.

Das nachstehend abgedruckte Formular für die von den Gemeinde⸗Einnehmern zu führenden Hülfstage⸗ bücher, welches hier und da bereits im Gebrauche ist, finde ich sehr zweckmäßig, und in so fern Geschäfts erleichternd, als man bei Anwendung desselben der Führung von mehreren Hülfstagebüchern für die verschie denen Ausstände enthoben ist, und die Schuldigkeiten jedes Debenten leicht übersieht.

Ich wünsche, daß die Gemeinde⸗Einnehmer sich des erwähnten Formulars bedienen, und bemerke, daß Exemplare bei Buchdrucker Brühl IJ. zu erhalten sind.

Prinz.