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Zu Nr. K. G. 10235. Gießen den 18. August 1846.
Betreffend: Die Ausführung gemeinheitlicher Arbeiten. Der Großherzoglich Hessische
Prereath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Es ist öfters nicht zu umgehen, daß in den Voranschlägen der Gemeinden die Kosten für Ausfüh⸗ rung nothwendiger gemeinheitlicher Arbeiten, insbesondere für Wegbauten, blos approximativ, ohne Beilegung spezieller und detaillirter Kostenüberschläge, aufgenommen werden. In dergleichen Fällen ist es Obliegenheit der Gr. Bürgermeister, nach Abschluß der Gemeinde Voranschläge, die Aufstellung solcher Ueberschläge so zeitig zu veranlassen und herbeizuführen, daß die Arbeiten im Budgetjahre nicht allzusehr verzögert werden.
Ich habe aber bisher öfters die Erfahrung gemacht, daß nicht alle Gr. Bürgermeister dieser Verpflich⸗ tung nachkom men; es hat sich sogar nicht selten ereignet, daß zur Zeit der Rundreisen im Juni, Juli und August die Arbeiten nicht allein nicht begonnen hatten, sondern auch die Veranlassung der Aufstellung der Ueberschläge versäumt worden war.
Es versteht sich von selbst, daß die Folge hiervon theils eine nachtheilige Verzögerung der Arbeiten bis zur ungünstigen Jahreszeit, theils eine weniger gründliche Besorgung der Vorarbeiten, theils endlich auch in manchen Fällen die Unmöglichkeit, die voranschläglichen Bestimmungen im Budgetjahre zu vollziehen, sein muß.
Ich bin hierdurch aufgefordert, Sie ernstlichst, und bei Vermeidung strenger Ahndung solcher Irregula— ritäten, anzuweisen, in Zukunft nach Empfang des abgeschlossenen Voranschlags, also zu Ende des dem Bud⸗ getjahre vorausgehenden Jahres oder zu Anfang des Buͤdgetjahres selbst, ungesäumt die erforderlichen Anträge Behufs der Ausführung der Gemeindearbeiten zu stellen, mithin bei mangelnden Kostenüberschlägen und son⸗ stigen Vorarbeiten deren Ausstellung und Vornahme zu betreiben, damjt dieselben nicht zu einer Zeit nachge— holt werden müssen, in welcher es sowohl der Gr. Baubehörde, als den Wegaufsehern, an genügender Muße hierzu fehlt.
Ich etwarte, daß Sie sich pünktlich darnach bemessen.
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