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Zu Nr. K. G. 15264. Gießen am 7. Dezember 1846.
Betreffend: Die Aussteinung der Vieinalwege. Der Großherzoglich Hessische Reisr at h ded Kreises Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Es wurde wahrgenommen, daß an verschiedenen Vieinalwegen die Gräben und sogar die Böschungen derselben von verschiedenen Grundbesitzern an ihre angränzenden Gruündstücke beigeackert oder beschädigt worden sind. Um dergleichen Ungehörigkeiten für die Zukunft zu beseitigen, weise ich Sie an, dafür zu sor⸗ gen, daß sämmtliche Vieinalwege, soweit dieses noch nicht geschehen ist, gehörig ausgesteint werden, was ohnedem schon der Ordnung entspricht.
Ich erwarte, daß Sie dieser Auflage baldmöglichst unerinnert nachkommen und daß Sie in Zukunft auch
streng darauf sehen, daß die Grundbesitzer an öffentlichen Wegen ihre Gränzen einhalten. Bei Contraven⸗ tionsfällen ist Anzeige zu machen.
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