Ausgabe 
25.3.1846
 
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7.

Zu Nr. K. G. 4159. Gießen am 25. März 1846.

Betreffend: Die Aufstellung und Vollziehung der a Voranschläge für die Gemeinden im Kreise Gießen.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.

A

Bisheriger Erfahrung nach sind die Gr. Bürgermeister bei Aufstellung der Gemein de-Voranschläge nicht sämmtlich mit derjenigen Umsicht zu Werke gegangen, zu welcher ihnen die Instruction für deren Auf stellung vom 2. Mai 1836 Anleitung giebt, auch hatte ich nicht selten über unvollständige und fehlerhafte Vollziehung der voranschläglichen Bestimmungen und der hierauf bezüglichen Vorschriften zu klagen.

Wiewohl den betreffenden Gr. Bürgermeistern in den vorgekommenen speziellen Fällen stets die erfor derlich geschienene Belehrung ertheilt wurde, so haben sich doch hin und wieder dieselben Fehler immer aufs Neue wiederholt.

Ich finde mich daher bei dem Herannahen der Zeit, in welcher das Material zur Aufstellung der Gemeinde⸗Voranschläge für 1847 gesammelt und diese Aufstellung überhaupt vorbereitet werden muß, ver anlaßt, Ihnen im Allgemeinen die strenge Beachtung der Vorschriften der oben erwähnten Instruktion und der Ihnen zugegangenen Verfügungen zu empfehlen, dann aber Sie auch zugleich auf die hauptsächlichsten btsherigen Ausstellungen aufmerksam zu machen:

10 Sehr oft wurde wahrgenommen, daß die Gr. Bürgermeister bei Abfassung der Büdgets und die Ge meinderäthe bei Berathung über dieselben auf den Inhalt der Bemerkungen und Entschließungen zu den vorderen Voranschlägen nicht die erforderliche Rücksicht genommen und daß sie die darin gegebenen Weisun gen unbeachtet gelassen haben, wodurch natürlicherweise mühsame Wiederholungen bei Revision der Gemeinde Voranschläge und zeitraubende Remeduren im Laufe des Büdgets⸗Jahres veranlaßt und nöthig gemacht wor den sind.

Diese Irregularität muß für die Zukunft vermieden und es müssen jeder Berathung über die Voran schläge die vorderen Verhandlungen darüber vollständig zu Grunde gelegt werden.

2) Das Material, dessen die Gr. Bürgermeister zur zweckmäßigen und erschöpfenden Aufstellung der Vor anschläge bedürfen, wird häufig nicht zeitig genug angesammelt und vorbereitet.

In dieser Hinsicht bemerke ich: daß alle Verfügungen, welche sich auf Einnahmen und Ausgaben eines künftigen Jahres beziehen und Weisungen dafür enthalten, stets zu den Voranschlags⸗Akten ertrahirt oder diesen selbst beigeschlosen und im Berathungs⸗Protocoll angezogen werden müssen. Damit steht die Noth⸗ wendigkeit zeitiger Aufstellung der nöthigen Ueberschläge in Verbindung; es ist höchst wünschenswerth, daß