Ausgabe 
23.4.1846
 
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8.

Zu, K. G. 5204. Gießen am 23. April 1848.

Betreffend: Die Heimathsverbältnisse der Militärpersonen.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises

Unter Bezugnahme auf den Inhalt des diesseitigen Amtsblatts. 1 vom Jahr 1845 setze ich Sie von der in obigem Betreff nachträglich erschienenen höchsten Verfügung zu Ihrer Darnachachtung durch nach

stehenden Abdruck in Kenntniß. In Abwesenheit des Kreisraths. Züfe hne

8.

Zu M D. 5622. Darmstadt, am 8. April 1846.

Betreffend: Wie oben.

Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz,

a n

die Großherzogl. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Großherzogliche Kreisräthe.

Wir finden uns veranlaßt, den in unserem Ausschreiben vom 21. December 1844 Ministerial⸗ Amtsblatt Nr. 34. unter. Nr. 1. bis 7. enthaltenen Bestimmungen zu deren Vervollständigung Fol gendes nachzutragen: