Ausgabe 
28.8.1846
 
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18.

Zu, K. G. 10586. Gießen am W. August 1846.

Betreffend: Die Erhaltung der bei dem Bauwesen aufgefundenen Alterthümer.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Groß h. Bürgermeister des Kreises.

. es als zweckmäßig erscheint, auch für solche Fälle, daß bei dem Vieinalwegbau, bei Ent- oder Bewässerungs⸗Anlagen ꝛc. Alterthümer aufgefunden werden sollten, zu deren Erhaltung Vorsorge zu treffen, so theile ich einem Jeden von Ihnen im Auftrage Gr. Ministeriums des Innern und der Justiz ein Exem⸗ plar der Instruktion für sämmtliche Großh. Bau⸗, Forst⸗ und Rentbeamten in Bezug auf die in der Erde gefunden werdenden Alterthümer zu Ihrem gleichmäßigen Bemessen mit, und fordere Sie namentlich noch auf, mir, sobald bei solchen Bauten Alterthümer aufgefunden oder Ihnen Stellen, wo man solche zu finden hofft, bekannt werden, sogleich Anzeige davon zu machen

Prinz.