Wahrnehmungen, mit Beifügung von Situationsrissen oder Zeichungen, wenn die Gegenstände dazu geeignet sind, vollständigen Bericht zu erstatten, worauf ihnen dann von diesen die nöthige Weisung zugehen wird, wie und in welcher Weise der Fortbetrieb der Arbeiten geleitet und über— wacht werden soll. Sachgemäß erscheint es daher, daß von diesen Beamten schon bei den Ver— steigerungsbedingungen der auszuführenden Erdarbeiten das Nöthige gewahrt wird, um späteren Reclamationen der Accordanten, wegen des etwa hieraus entstehenden Aufenthalts ihrer Arbeiten, vorzubeugen.. b
Damit nichts versäumt wird, sind, was sich ohnedieß von selbst versteht, die mit der Aufsicht der Arbeiten beauftragten Personen genau zu instruiren.
§. 7.
Sind die Arbeiten, bei deren Fertigung das Auffinden von Alterthümern zu erwarten steht, nicht von bedeutendem Umfange, so erscheint es zweckmäßiger, wenn dieselben an anerkannt zuver— lässige Arbeiter im Taglohn vergeben und dieselben mit genauer Anweisung über die Fertigung und dabei zu beobachtende Vorsicht versehen werden. Ist dieses Verfahren jedoch aus anderen Rücksichten nicht zulässig, so muß dem Uebernehmer der Arbeit die bestimmte Vorschrift ertheilt werden, daß er an solchen Stellen nur unter der Aufsicht und Leitung des bestellten oder bestellt werdenden Sachverständigen arbeiten läßt und im Nichtbefolgungsfalle selbst mit Disciplinarstrafen belegt werden.
Im Interesse der Sache erscheint es übrigens, daß bei jeder solchen Nachgrabung ein sachver— ständiger Aufseher verwendet wird, wenn sich der Baubeamte nicht selbst damit befassen kann.
8.
Erfahrungen haben gezeigt, daß Arbeiter, selbst alte und phlegmatische Leute nicht ausgenommen, bei Nachgrabungen, wenn sie auf Alterthümer stoßen, anfangen hitzig zu werden. Die Folge davon ist Uebereilung, und manche schätzbare Sachen sind auf diese Weise verletzt oder beschädigt worden.
Kaltes Blut, wenn etwas besonders im Schutte oder Erdreich zum Vorschein kommt, Geduld und Vorsicht beim Umgraben und Lösen desselben sind nicht genug zu empfehlen.
Sund.
Ist man auf solche Puncte gestoßen, die Alterthümer enthalten, so muß das Auge noch thätiger als der Spaten, es muß die größte Aufmerksamkeit beim Umwerfen des Schutts und der Erde angewendet werden, damit nichts verloren geht oder zerbrochen werde.
Man sehe alsdann nichts des Gefundenen für unbedeutend und zu gering an. Die ausge— grabenen Sachen können nicht sogle ch beurtheilt werden und oft haben ganz unscheinbare Dinge, z. B. eine Scherbe, ein Klumpen Rost, einen höheren Werth, als andere in die Augen fallende Stücke. Alles, was in dem noch nicht angerührt gewesenen Schutte besonders zwischen Brand und Knochen liegt, kann als antik betrachtet werden.
Das Erz ist dann gewöhnlich in der Erde oxydirt und gibt sich durch seine grüne, zuweilen blaue oder röthlichbraune Farbe, Stahl und Eisen durch seinen braunen Rost, das Glas durch seinen schillernden Perlmutterglanz als antik zu erkennen. Zeigt sich so etwas, so darf der Arbeiter
nicht


