Bekanntmachung.
2720 Die Zettungsabonnementsbeträge für das nächste Quartal werden vom 21. d. M. an durch einen Post— unterbediensteten erboben.
Wir bringen diedes mit dem Bemerken zur öffentlichen Keuntniß, die Abfertigung der Erhebers mog- lichst zu beschleunigen, indem es denjenigen überkassen bleibt, ihre Zeitungs Präuumerattanen am Postschalter zu machen, bet welchen die Erhebung des Betrags bei wiederholtem Versuche nicht zu bewirken war.
Neuzugebende Abonnenten oder diejenigen, welche andere Zeitungen wüuschen, wollen ihre Bestellungen schriftlich am Postschalter oder durch den betreffenden Brtefträger aufgeden
Friedberg den 17. Dezember 1866. Großberzogliches Postamt Friedberg
B ren ta n e
Oeffentliche Aufforderung.
2729 Die Besitzer der in Nr. 92 unter Inserat 2493 näher verzeichneten Immobilien wollen dieselben theils ver pfänden, tbeils veräußern, theils ihren Erwerbtitel nachtragen lassen, können sich aber über den Erwerb derselben nicht urkundlich ausweisen. Es werden deßhalb Dritte, welche aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche an diese Immobilien glauben bilden zu können, aufgefordert, sosche binnen drei Monaten so gewiß dahier geltend zu machen, als sonst die Veräußerungs-Urkunden ohne Rücksicht auf sie bestätigt, beziehungsweise die betreibenden Theile im Gtundbuche nach Maßgabe des Art. 29 des Gesetzes vom 21. Februar 1852 als vermuthete Eigenthümer werden eingeschrieben werden. Friedberg und Hungen den 26. Oktober 1866.
Großherzogliches Landgericht Friedberg: Hungen:
Rei 6, Landrichter. Dr. Ir le, Landrichter.
Versteigerung eines Bergwerks.
2689 In der Klagsache des Großherzoglich Hessischen Hofgerichts-Advokaten Seyd in Fried— berg, als Repräsentanten der Taunus ⸗Bergbaugesellschaft, gegen Wolf Isaak in Eden⸗ koben, Zubuße betreffend, ist die Versteigerung des dem Beklagten eigenthümlich zustehenden Antheils an der alten Kaisergrube in der Gemarkung Nieder-Mörlen, nämlich 0 vom ge— meinschaftlichen Eigenthum verfügt und es ist von unterzeichnetem Ostsgericht Versteigerungs—
termin auf Montag den 14. Januar 1867, Morgens 10 Uhr, 8
an Ort und Stelle anberaumt worden. Steigliebhaber werden unter dem Bemerken eingeladen, daß die Taunusbergbaugesellschaft zu Friedberg auf Bleierze, insbesondere Bleiglanz, baut, welches das vorzüglichste Vorkommen bildet; daß die trefflichsten Einrichtungen auf dem Berg— werke vorhanden sind und daß das unterzeichnete Ortsgericht zu jeder gewünscht werdenden Auskunft recht gerne bereit ist. Nieder⸗Mörlen den 12. Dezember 1866. Großherzogliches Ortsgericht Nieder-Mörlen Der Vorsteher: Möbs.
Abonnements- Einladung. 2733 Zum Abonnement auf das mit dem 1. Januar 1867 beginnende erste Quartal für den
„Frankfurter Anzeiger“
nebst täglichem Unterhaltungsblatt
Frankfurter Familienblätter laden wir ergebenst ein. Abonnementspreis für Frankfurt fl. 1. 18 kr. per Quartal,— auswärts mit dem conventionsmäßigen Postaufschlag. Dieses Blatt bringt eine Was die Schnellig
kudggefaßte aber vollständige Uebersicht der Cages-Ereignisse. ul ver Wudellangen betrifft, so steher wir keinem politischen Blatte nach, besonders wichtige Nachrichten werden durch Extra. blätter veröffentlicht. Die täglich beigegebenen„Familienblätter“, welche am Schlusse des Jabres zwei Bände mit circa 1250 Seiten bilden, werden sich nach Verhältniß ihres Raumes mit Allem befassen, was im Bereich der Bellekristit, der Kunst und Wissenschaft liegt. Ferner bringen wir das Frankfurter Amts⸗ blatt im Auszuge, von den wichtigsten Pandelsplätzen die Getreide-, Oel⸗, Branntwein⸗ ꝛc. Preise, sowie auch die Resultate der jeweiligen Staatslotterie- Ziehungen.
Inserate sind bei dem ausgebreiteten Leserkreis dieses Blattes von dem günstigsten Erfolg für den Aufgeber.— Probeblätter auf Verlangen gratis.
Frankfurt am Rain, im December 1866.
Die Expedition. Buchgasse 3.
Bekanntmachung. 2698(Dornassenbhelm.) Montag den 4. Februar 1867, Morgens 11 Uhr, sollen dem Jobann Adam Herbert von Dornassenheim 10 Aecker, in dasiger Ge markung gelegen und zu 2808 fl. 8 kr. taxirt, in dem Gemeindezimmer zu Dornassenheim, amtlicher Verfügung zufolge, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Relchels heim den 11. Dezember 1866 Großherzogl. Hess. Landeberschultheißeret Goc te ein de.
Bekanntmachung.
Brennholz-Versteigerung in der Oberförsterei Ober-⸗Rosbach. 2718 Freitag den 28. d. M. werden im Doma— ntalwald Malnzerhecken an die Meistbietenden öffentlich versteigert: 13½ Stecken Kiefern Prügelholz, 13 Stecken Klefern Stockholz,
1550 Wellen Birken-Prügelholz, 1571 Wellen Kiefern-Reisrrholz, 579 Gebund Ginstern.
Zusammenkunft und Anfang der Versteigerung 9 Uhr Morgens am Forßgarten im Westerfeldschenwald. Ober⸗ Rosbach den 14. Dezember 1866. Großherzogliche Oberförsterei Ober-Rosbach
Bin gmann. in s er ste i ng. 2721 Montag den 24. Dezember d. J., Nachmittags 2 Uhr, sollen im biesigen Rathhause 7 Körbe, à 50 Flaschen moussirende Weine enthaltend, öffentlich zwangsweise an den Meiftbietenden versteigert werden. Friedberg den 18. Dezember 1866. In Auftrag Großherzoglichen Landgerichts Friedberg Win Friedberg d
Der dienffältefe Gerichtsmann Fouc ar.
Concürksi che 2741 Der Handelsmann Jakob Kahn J. von Döring⸗ beim bat dahter angezeigt, daß sein Vermögen über⸗ schuldet sei. Es wird deshalb zur Abwendung des förmlichen Concurses Termen auf den 7. Januar k. J., von Morgens 9 bis 10 uhr, zum Güteversuch anberaumt, und haben sich dazu dessen Glaͤubiger einzufinden und ihre Forderungen anzumelden und zu beg ünden. Die nicht erscheinenden Gläubiger werden als den Beschlüssen der Mehrheit beitretend betrachtet. Hanau den 12. Dezember 1866. Königliches Justizamt II. Cöster. dt. Frankenberg.
Rettigbonbons
1758 für Husten und Brustleiden von C. Drescher und Fischer in Mainz; Loose per Pfund 36 kr., Schachteln à 18 k., Paquete à 14 kr. bei
Ph. Dan. Kümmich.
Ein ordentliches Mädchen
2747 wird zu einer kleinen Beamtenfamilie auf dem Lande auf Petritag gesucht. Näheres bei d. Exped.
ge ee fe Nähschatulle
in bei Schreiner Jacob Pfeffer in Nauheim zu ve kaufen.
2
daß Pabst Innotenz IV. die dem deutschen Reiche nachtheiligen Verordnurgen seiner nächsten Vorgänger zurücknehme, ein Beweis,
hiervon der Besitz der nicht unbedeutenden Ländereien des ehemaligen Klosters Arnsburg in dem Territorium des früheren Gerichts Melbach.
daß der Kanzler und Bischof kein blinder Verehrer des römischen Hierarches war.
Rudolph erwarb sich durch Kauf in den Gemarkungen Melbach und Heyenheim, in den Jahren 1359 bis 1366, nach vorliegenden Urkunden, eine Hofraithe und mehrere Huben Land, und es mag ihm der Gedanke vorgeschwebt haben, hier, in der Nähe seiner Vaterstadt, inmitten der fruchtbaren Wetterau, einen Theil der letzten Tage seines wechselvollen Lebens zu verbringen. Die Preise für die einzelnen Huben waren nach den damaligen Werthverhältnissen des Geldes nicht gering, indem er eine Hube mit 139 kleinen Gulden, eine andere mit 100 Mark Pfennige, eine dritte mit 102 Pfund Heller u. s. w. bezahlte. Es geht hieraus hervor, daß schon damals, wo in den Reichsstädten ein kräftiges Bürgerthum zu schöner Blüth⸗ und durch seinen weitverbreiteten Handel zur Kenntniß des fernen Auslandes und zu immer größerem Wohlstande gedieh, die Zeil vorüber war, in welcher fromme Laien zum Heile ihrer unsterblichen Stelen der siegenden Kirche Güter mit Haus und Hof verschenkten.
Rudolph war im Jahre 1367 noch einmal in Prag, der Residenz des Kaisers, und vermachte hier in seinem, im Hause des Erzbischofs Dieterich von Magdeburg verfaßten Testamente dem Kloster Arnsburg seine Güter zu Melbach und seine Wiesen zu villa Heyenheim, sowie seine goldenen Gefäße und Bücher nebst 500 fl. zu seinem Begräbnisse, eine für die damalige Zeit sehr bedeutende Summe. Es datirt sich
Auf der Reise von Prag nach Verden begab sich Rudolph, schon etwas kränklich, nach dem ihm lieb gewordenen Melbach. Hier aber nahm die Krankheit so sehr zu, daß er sich zu besserer Pflege in die Abtei Arnsburg verbringen ließ, wo er am 2. Juli 1367 starb. Sein Grabmal, das jetzt nicht mehr existirt, war daselbst im Jahre 1774 noch zu sehen. b
Bdgn. B.
Obdachlose Kinder in London. Von Dr. Curtman.
Wenn es bei uns in Deutschland auch manches Kind gibt, welchem das Glück nicht lächelt, und welches entweder an der Noth seiner Eltern schweren Theil nimmt, oder welches ohne Eltern allein in der Welt steht, so haben wir doch glücklicher Weise keine Vorstellung von dem gräßlichen Elende, worin zahlreiche Kinder in der Weltstadt London verkommen. Was Menschensreunde zur Linderung dieses Jammers veranstaltet haben, das verdient jedenfalls in weiteren Kreisen bekannt zu werden.
In einem geräumigen Saale, schreibt ein Reisender, reiht sich Tisch an Tisch, Bank an Bank. Die geringe Höhe der letzteren läßt sogleich darauf schließen, daß sie für Gäste bestimmt sind, welche in geordneten Verhältnissen noch zum Besuche der unteren Schulklassen verpflichtet wären. In der That sind die Tische hernach von Kindern der zartesten
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