Ausgabe 
15.12.1866
 
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Hessen. Darmstadt. Das Großherzogl. Regierungsblatt Nr. 53 enthält:

1. Bekanntmachung Gr. Ministeriums des Gr. Hauses und des Aeußern vom 23. Nov., welche zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß seit dem 1. November die Ver⸗ wendung von Freimarken und Frankocouverts zur Fran kirung von Fahrpostsendungen gestattet worden ist.

II. Bekanntmachung Gr. Ministeriums des Innern vom 1. Dezember, die Gebühren bei dem Ab- und Zu schreiben der zu versichernden Gebäude in den Brand versicherungs-Katastern betreffend.

III. Bekanntmachung Gr. Ministeriums der Finanzen vom 4. Dezember, die Organisation der Local- Steuer- behörden betreffend.

A. Organisation der Steuer-Commissariate, wornach das vormals Kurhessische Amt Nauheim mit den Ort⸗ schaften Dorheim, Nauheim, Schwalheim und Rödgen der vormals Kurhessische Ortsbezirk Massenheim, das vormals Nassauische Amt Reichelsheim mit den Ort schaften Reichelsheim und Dorn⸗Assenheim, der vormals Nassauische Ortsbezirk Haarheim und die vormals Frank⸗ furtischen Ortsbezirke Dortelweil und Nieder-Erlenbach dem Steuer⸗Commissariat Friedberg zugetheilt werden.

B. Organisation der Obereinnehmereien und Distrikts Einnehmereien. Vorbehaltlich demnächstiger anderweiter Organisationsbestimmungen werden provisorisch zugetheilt: das Amt Nauheim mit den Ortschaften Dorheim, Nau heim, Schwalheim und Rödgen der Distrikts⸗Einnehmerei Nieder⸗Mörlen, Obereinnehmerei Gießen, die Orts dezirke Massenheim, Haarheim, Dortelweil und Nieder Erlenbach der Distrikts-Einnehmerei Vilbel, Ober-Ein nehmerei Gießen, das Amt Reichelsheim mit den Ort⸗ schaften Reichelsheim und Dorn-Assenheim der Distrikts⸗ Einnehmerei Bingenheim, Ober⸗Einnehmerel Nidda.

IV. Bekanntmachung Gr. Ministeriums der Finanzen vom 6. Dez. die Organisation der Lecal-, Forst⸗ und Cameral⸗Verwaltung betreffend.

A. Organisation der Oberförstereien und Forstämter. Es werden zugetheilt: das vormals Kurhessische Amt Nauheim mit den Ortschaften Dorheim, Naubeim, Schwal heim und Rödgen der Oberförsterei Ober-Rosbach, Forst⸗ amts Friedberg; das vormals Nassauische Amt Reichels heim mit den Ortschaften Reichelsheim und Dorn-⸗Assen⸗ heim der Oberförsterei Altenstadt, Forstamts Friedberg; der vormals Kurhessische, zwischen Altenstadt und Bönstadt gelegene Domanialwalddistrikt der Obeförsterei Altenstadt, Forstamts Friedberg; die vormals Frank furtischen Ortabezirke Dortelweil und Nieder-Erlenbach, der vormals Kurhessische Ortsbezirk Massenbheim und der vormals Nassauische Ortsbezirk Haarheim der Ober foͤrsterei Nieder⸗Eschbach, Forstamts Friedberg.

B. Organisation der Rentämter. Es wurden zuge theilt: die vormaligen Aemter Nauheim mit den Ort⸗ schaften Dorheim, Nauheim, Schwalheim und Rödgen, und Reichelsheim mit den Ortschaften Reichelsheim und Dorn⸗Assenheim, und der zwischen Altenstadt und Bönstadt belegene Domanialwalbdistrict, sowie die Ortsbezirke Dortelweil, Nieder⸗Erlenbach, Massenheim und Haarheim dem Rentamte Friedberg.

V. Bekanntmachung Großh. Kriegsministeriums vom 25. Nov. die Ein führung einjähriger Freiwilligen betr. Dieselde wurde bereits in Nr. 97 d. Bl. veröffentlicht.

VI. Bekanntmachung Gr. Ministeriums des Innern vom 29. Oct., welche eine Uebersicht über Einnahme und Ausgabe des Vicinalwegbaufonds für Rheinhessen pro 1865 veröffentlicht. Hiernach betrug die Gesammtein⸗ nahme 23,571 fl. 47⅜ m kr., die Gesammtausgabe 21.459 fl. 29 kr. Bleibt mithin Rest 2112 fl. 18 kr.

VII. Bekanntmachung Gr. Oberpost-Inspection vom 10. Nov., welche zur öffentlichen Kenutniß bringt, daß eine tägliche Postverbindung zwischen Homberg und Kirch hain bergestellt und hierbei die Zahl der zu befördernden Personen auf 6 beschränkt worden ist.

VIII. Bekanntmachung Gr. Oberpost⸗Inspection vom 3. Dec., daß zwischen Hanau und Nieder-Wöllstadt eine tägliche Postverbindung hergestellt worden ist, bei welcher unbeschränkte Personenannahme stattsindet, mit Ausnahme des Postorts Heldenbergen, in welchem die Personen⸗ annahme auf die Zahl der vorhandenen unbesetzten Wagen⸗ plätze beschränkt sein soll.

IX. Rechtskräftig gewordene Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Oberhessen.

X. Ordensverleihungen. Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst zu verleihen geruht: am 1. Oct. dem Kammerherrn und seitherigen bevollmäch⸗ tigten Minister an dem Herzoglich Nassauischen Hofe und bei der freien Stadt Frankfurt a. M. Ludwig Freiherrn von Leonhaxdi das Ritterkreuz 1. Klasse des Philipps⸗ ordens; 11. Oct. dem 1. evaugel. Schullehrer Horn zu Brensbach das allgemeine Ebrenzeichen mit der Inschrift:Für vieljährige treue Dienste; am 41. October dem Maler und Lithographen Georg Brunner, in Paris wohnhaft, das Ritterkreuz 1. Kl. des Philipps⸗ Ordens; am 3. Nov. dem Director der Bank für Handel und Industrie Wendelstadt wegen seines ausge⸗ zeichneten Verhaltens bei Pflege verwundeter Soldaten im letzten Kriege das Ritterkreuz 1. Kl. desselben Ordens; am 30. Nov. dem Oberfeldwebel in dem 4. Ifnanterie⸗ Regiment Leichtweis, in Anerkennung seiner sechzigjährigen ausgezeichnet braven Dienstzeit, das Ritterkreuz 1. Kl. desselben Ordens und am 1. Dec, dem Hwoffourier

gel, in Anerkennung seiner fünfzigjährigen treuen Dienste, die goldene Verdienstmebaille des Ludewigs-Ordenz. (Die weiteren Orbensverleihungen sind bereits mitgetheilt in Nr. 90 d. Bl.)(Schluß folgt.)

Das Frankf. Journ. berichtet:Bei der bedeutenden Steigerung der Staatsausgaben ist die Großh. Regierung darauf'hingewiesen, neue

Einnahmsquellen aufzufinden. Dem Vernehmen nach soll daher in Betracht gezogen sein, ob nicht auch in den beiden diesseitigen Provinzen der Wechselstempel eingeführt werden soll, wie er bereits in Rheinhessen besteht. Noch ergiebiger würde diese Einnahmsquelle, wenn die Höhe des Stempelbetrags, wie in vielen Staaten, u. a. auch in Frankfurt, nach dem Werth bemessen würde. Diese Besteuerung hätte jedenfalls den Vorzug, vaß fie wenig fühlbar, und wenn die Anwendung von Stempelmarken gestattet würde, auch nicht belästigend wäre.

Wie verlautet, ist Hauptmann Schober vom 4. Inf.-Reg. mit dem Charakter als Major in den Ruhestand versetzt.

Gegen eine Correspondenz derMain Ztg., in welcher Minister v. Dalwigk be schuldigt wird, er habe auf die ersten Lügenposten von österreichischen Siegen hin im öffentlichen Gasthofe Champagner auf Champagner auftragen lassen, erklärt derselbe in der Darmst. Ztg.: 1) Ich habe seit dem Beginne des letzten traurigen Bruderkrieges in keinem Darmstädter Gasthofe Champagner getrunken, und noch weniger daselbst aus Anlaß vonLügenposten Champagner auf Champagner auftragen lassen. Dazu war meine Stimmung zu ernst. 2) Die Behauptung des Correspondenten der Main-Ztg., es sei mindestens eine große Taltlosigkeit, einen Sieg über deutsche Brüder in Champagner zu feiern, wird derselbe gegenüber den Preußischen Gemeinden, von welchen die Siege der tapferen Preußischen Armee in glänzenden Festen begangen worden sind, zu rechtfertigen haben. 3) Mit der Moral, daß man nicht zu früh Champagner trinken solle, bin ich ganz einverstanden. Ich glaube aber, daß noch ganz andere Leute als ich, diese Lehre be herzigen sollten.

Friedberg. Nach einer in Folge Ministerial Verfügung von den Großhl. Kreisämtern an die Bürgermeistereien ergangenen Weisung sind für die Wahlen der Abgeordneten zu dem Parlamente des Norddeutschen Bundes die Listen der stimmberechtigten Staatsbürger als bald aufzustellen, da die Wahlen von Abgeord

neten schon in der ersten Hälfte des Monats Januar k. J. stattfinden sollen. Der Erlaß eines bezüglichen Gesetzes wird von Großh.

Ministerium sobald als möglich in Aussicht ge stellt. Das Gesetz wird jedenfalls zuvor noch den Landständen vorgelegt werden müssen.

Des Großherzogs K. H. hat am 12. d. in der Mittogsstunde unsere Stadt wieder ver

lassen und sich mittelst Extrazug nach Darmstadt

zurückbegeben, nachdem er noch am Morgen seiner Abreise verschiedene Audienzen ertheilt. Zu der am 11. d. im Schlosse stattgehabten großen Tafel waren außer einer Anzahl Beamten von hier und von Gießen auch die Beamten sowie der Bürger meister von Nauheim u. A. zugezogen. Das für denselben Abend im Trapp'schen Saale arrangirte Concert der Musik des 2. Inf.-Reg., deren ausgezeichnete Leistungen wir schon öfter zu hören Gelegenheiten hatten, war zahlreich besucht.

Mainz. Bei dem am Samstag Abend zu Ende gegangenen Wahlacte wurden von etwa 5000 Stimmberechtigten im Ganzen 2793 Stimmen abgegeben, also 200 weniger wie bei der vor vier Jahren geschehenen Wahl. Nach einer unge fähren Schätzung fielen auf die Wahlmänner der demokratischen Partei ungefähr 1300 Stimmen, auf die der Fortschrittspartei 900 1000, auf die der Ultramontanen etwa 500. Daß die letztere Partei diesmal noch weniger Stimmen davontrug, wie sonst, kommt daher, daß die hiesigen Beamten, welche, mehrere Hundert an der Zahl, sonst immer mit der elericalen Partei zu stimmen angewiesen waren, diesmal fast ohne Ausnahme mit der Demokratie gestimmt haben sollen. Nach diesem Ergebniß dürfte die Wahl der Candidaten der demokratischen Partei, des seitherigen Abgeordneten Dumont und des weiter in Aussicht genommenen Kaufmanns

L. Goldsch midt, gesichert sein. Bei dem von allen Seiten mit der größten Hartnäckigkeit und Ausdauer geführten Wahlkampfe erscheint der Sieg der demokratischen Partei in Mainz als eine wichtige und nicht zu unterschätzende Ge sinnungsäußerung, zumal sie von der liberalen und freisinnigen Bevölkerung der größten Stadt des Landes ausgeht.

Preußen. Berlin. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. Dez. wurden bei Berathung des Kriegsbüdgets die von den liberalen Fractionen aufgestellten Resolutionen, trotz der vom Kriegsminister dagegen geäußerten Bedenken, mit 165 gegen 151 Stimmen angenommen. Ebenso wurde der Antrag Reichenheim's(41,574348 Thlr. fortbauernde Ausgaben zu bewilligen, wo von 118,201 Thlr. künftig wegfallen) unter Bei- pflichtung des Kriegsministers angenommen. In den vorstehend erwähnten Resulutionen erklärte das Haus der Abgeordneten:

1) Daß dieser Etat einen wesentlich provisorischen Charakter an sich trägt, indem er die dem preußischen Staate neu einverteibten Landesgebiete und die Staaten des norddeutschen Bundes nicht mit umfaßt, deren Hin⸗ zutritt aber nothwendig einen maßgebenden Einfluß auf die künftige Feststellung des Militäretats ausüben muß; 2) daß die Bewilligung der in diesem Etat geforderten Summen nicht eine Genehmigung aller demselben zu Grunde liegenden thatsächlichen Einrichtungen in sich schließt, vielmehr daran fesigehalten werden muß, daß in Gemäßheit der Artikel 34 und 35 der Verfassungsurkunde das Gesetz vom 3. September 1814 bis zum verfassungs⸗ mäßigen Zustandekommen eines neuen Organisationsge⸗ setzes die gesetzliche Norm für die Dauer der Dienstzeit im stehenden Heere und für das Verhältniß der Land⸗ wehr zu demselben bildet; 3) daß die nach§. 3 des Ge⸗ setzes vom 3. September 1814 nach den jedesmaligen Staatsverhältnissen zu bestimmende Stärke des stehenden Heeres nur unter Zustimmung der Landesvertretung fest⸗ gefetzt werden kann.

Von dem preußischen Abgeordneten Major Dr. Beitzke, dem Verfasser der so populär ge wordenen Geschichte des napoleonischen Krieges, ist unlängst eine Broschüre erschienen unter dem Titel:Das preußische Heer vor und nach der Reorganisation, seine Stärke und Zusammen⸗ setzung im Kriege 1866, worin der Nachweis geführt wird, daß bei dem System vor der Reor- ganisation und bei zweijähriger Dienstzeit eine Armee von nahezu gleicher Stärke als im Kriege 1866 hätte aufgestellt werden können. a

In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 12. erklärte vor der Bewilligung des Berg- verwaltungsetats der Handelsminister positiv, die

Regierung beabsichtige nicht die Saarbrücker Kohlenbergwerke an eine Privatgesellschaft zu verkaufen. Die Berathungen über die Ver

fassung des Norddeutschen Bundes beginnen am 15. Dezember; Graf Bismarck und v. Savigny vertreten Preußen.

Hannover. Der Staatsrechtslehrer Pro⸗ fessor Zachariä in Göttingen hat ein aus⸗ führlich begründetes Rechtsgutachten in der An⸗ gelegenheit der hannover'schen Offiziere gegen⸗ über den Anordnungen der preußischen Regierung abgegeben und spricht sich folgendermaßen aus: 1) Die k. preußische Regierung ist nicht be⸗ rechtigt, den Offizieren der hannover'schen Armee die Alternative zu stellen, entweder in den preuß activen Dienst überzutreten oder ihrer Pensionirung gewärtig zu sein. 2) Die Offiziere bleiben fort- hin an ihr auf Ehrenwort gegebenes Versprechen gebunden, nicht gegen Preußen zu dienen, können dafür aber auch, ohne daß ihnen irgend welches Präjudiz gesetzt werden könnte, den Fortbezug der Gehalte und Competenzen gegen die preußische Regierung beanspruchen. 3) Auch die Unter offiziere der k. hannover'schen Armee haben kraft der Capitulation in gleicher Weise Anspruch auf Beibehaltung des Gehalts, dessen Fortbezug auch bei ihnen nicht vom Eintritt in den preußischen Dienst abhängig gemacht werden kann. 4) Falls die Fortzahlung der Gehalte u. s. w. den han⸗ nover'schen Offizieren, resp. Unteroffizieren, vom 1. Januar 1867 an geweigert werden sollte, sind sie berechtigt, gegen die königl. preußische Re⸗ gierung(Fiscus) bei dem Obergericht zu Hannover Klage zu erheben.

Die von Seiten der Regierung ergriffenen

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