Ausgabe 
10.7.1846
 
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15 * 5 -: 1.

Zu Nr. K. G. 8398. Gießen den 10. Juli 1846.

Betreffend: Die Bestreitung der Gemeinde-Ausgaben III. Classe aus dem Ueberschusse der 1. und II. Classe der Gemeinde-Einnahmen.

Der Großherzoglich Hessische Re i S r at he des Kere ises Gi e 5e ö

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises. l 5

Indem ich Ihnen das von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz wegen des obigen Gegen⸗ standes erlassene Ausschreiben nachstehend im Abdrucke mittheile, fordere ich Sie auf, die darin gegebenen Bestimmungen genau einzuhalten, und bemerke Ihnen noch, daß ich Zuwiederhandlungen strenge ahnden werde.

Den Gemeinde⸗Einnehmern ist ein Exemplar des Ausschreibens zur gleichmäßigen Nachachtung mitzutheilen.

Prinz.

16.

Zu A8 D. 19,982. von 1845. Darmftadt, am 27, Juni 1846. f

Betreffend: Wie oben.

Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz,

a n

die Großherzogl. Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Großherzogliche Kreisräthe. 5

3 Nach Art. 87 und 90. der Gemeinde⸗Ordnung sollen die Gemeinde⸗Ausgaben III. Classe durch Um⸗ 0 lagen auf das gesammte Steuer Capital der Einwohner und Forensen aufgebracht werden und es ist nur

. ausnahmsweise gestattet, unter Verzichtleistung auf eine Umlage auf ein Jahr, die Ausgaben aus der Ge⸗ meinde⸗Casse zu bestreiten, wenn dieß in dem Berathungs⸗Protocoll zum Voranschlag ausdrücklich erwähnt