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worden ist. In neuerer Zeit ist nun der Fall vorgekommen, daß Soldaten, hinsichlich, welcher auf gleiche Weise verfügt und welche davon benachrichtigt worden waren, theils ohne jene Nachweisung, theils nach Vor⸗ zeigung der ihren Eltern ertheilten Entlassungsurkunde die Reise angetreten und ihre Auswanderung vollzo⸗ daß sie vorher ihre Montirungs⸗ und Armaturstücke vollständig abgeliefert und ihre Abschiede in Empfang genommen hatten. Um ähnliche Fälle, in welchen sich die betreffenden Individuen des Ver⸗ brechens der Desertion schuldig machen, für die Zukunft zu verhüten, ertheilen wir Ihnen den Auftrag, die Großherzoglichen Bürgermeister strenge anzuweisen, resp. durch die Großherzoglichen Landräthe anweisen zu lassen, die Abreise von Soldaten zum Behufe der Auswanderung nicht eher zuzugeben, als bis ihnen dieselben die von ihren Commandeuren erhaltenen Abschiede vorgezeigt haben.
d u F h. v. Lehmann.


