Es berechnet sich von vorstehend verzeichnetem Losholze:
1) der Geldanschlag: N*
für Stecken Scheidholz, der Stecken zu fl. kr. „„„ 1„„ 5„ N 5 Prügelholz,„ 1 5 4 5 „„„„,„„„ 1„ Stockholz,„ 5 9 4 9 „„„„„„„„ 1 Wellen, das Hundert„ 0 „„ 1„„„„
zusammen auf
——
2) der nach Maßgabe der auf der ersten Seite des Protokolls unter 2 enthaltenen Bestimmung von
:.————
5 Hauerlohn.[ Setzerlohn. Zusammen. den Losholzempfängern zu leistende Ersatz an: f. k f. K. N 1 für Stecken Scheidholz. „ I Prügel holz 333. U 7 77 „ 7 Stockholz 0 Wellen ö zusammen auf Der Einnehmer der Gemeinde wird sonach
angewiesen auf den Grund des Voranschlags für 18 J. jenseits angegebene Naturalbeträge unter Rubrik 8„Losholz“ in der Naturalien-Rechnung zu verausgaben; II. den Geldanschlag hierfür mit Kreuzer unter Rubrik 5„Aus Waldungen“ in der Geldrechnung in Einnahme und unter Rubrik 81„unterhaltung und Kosten der Waldungen“ in Ausgabe zu verrechnen; III. den Ersatz des Hauer- und Setzerlohns mit Kreuzer zu erheben, und unter Rubrik 15„Auflage auf die Losholzberechtigten“ zu vereinnahmen. J
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Unter Nr. der Controle eingetragen. Der Controleur
Tage- und Kassebuch. Art. Nr.
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