Ausgabe 
26.6.1848
 
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Hessische

Volkszeitung.

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Montag, 26. Zuni

1848.

Täglich erscheint dieses Blatt und kostet hier vierteljährig 1 Gulden, monatlich 2) kr., die einzelne Nummer 2 kr. Auch wird die Samstagsnummer als besonderes Abonnement für 15 kr. vierreljährig abgegeben. Einrückungsgebühr für Anzeigen ist 2 kr. die Zeile. Bestellungen darauf

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Der constitutionell monarchische Verein in Darmstadt.

Im vierten Quartier Darmstadts hat sich ein constitutionell-monarchischer Verein gebildet. Der Zusammentritt des Vereins scheint hauptsächlich eine Gegenwirkung gegen anmaßend auftretende republi kanische Bestrebungen. Denn es wird in den Sta⸗ tuten gesagt, daß manmit Eutschiedenheit auftre-

ten wolle; auch solldas Militär zu dem Verein

zugelassen werden.

Wir freuen uns, wenn der auftauchenden Herr schaft des Schreckens entgegengetreten wird. Doch wäre sie jetzt auch wohl von selbst erloschen. Denn der Entscheid unserer Nationalversammlung über die einstweilige Centralgewalt muß uns Vertrauen und Frieden zurückführen. Der republikanischen Partei ist der Hebel aus der Hand genommen.(Gestehen wir ihr aber zu, sie kann durch ihre Rührigkeit mitgewirkt haben, daß Dahlmanns Vorschlag über die Centralgewalt durchgefallen ist). Unsere neue Centralgewalt wird ohne Zweifel sofort Maßregeln treffen, welche uns hinsichtlich der Russen außer Gefahr bringen, welche dem Krieg in Schleswig und in der Lombardei ein rasches Ende machen, und das Vertrauen zurückführen. Was aber den consti⸗ tutionell-monarchischen Verein in Darmstadt betrifft, so scheint uns darüber Folgendes zu bemerken: Es fehlt in den Statuten der Ausspruch, daß das Für⸗ stenthum auf dem reinen Volkswillen beruhen solle, die Anerkennung der Volksherrlichkeit und ihrer Fol- gen. Vielleicht würde es dem Verein eine Anzahl Anhänger entzogen haben, wenn man die Volksherr lichkeit an die Spitze gestellt hätte, ohne daß ihm andere dafür wieder zugeführt worden wären.(Vicle Leute verstehen nehmlich diese Dinge nicht einmal, selbst wenn sie ihnen erklärt werden). Aber der Verein giebt sich durch Fallenlassen der Volksherr⸗ lichkeit eine Blöße, die ihm die Republikaner zer fleischen werden, und diese Fleischhiebe werden ihn mehr und mehr entkräften; wenn nicht rasch, doch allmählig. Diese schwache Seite finden wir in Fol⸗ gendem: man sagt nehmlich: Weil unser ürst Liebe und Vertrauen des Volkes verdient, hat er auch Rechte; und zwar diejenigen Rechte, welche ihm die bis jetzt noch bestehende Ver⸗

fassungs urkunde verbürgt hat. Wir setzen entgegen: Wenn man Liebe und Vertrauen verdient, so hat der gegenüberstehende Theil eine Sitten⸗ pflicht, sie zu leisten; irgend eine rechtliche Forderung hut man dadurch an ihn nicht.

Seid froh, Constitutionelle, daß Euch Jemand Eure Bloße zeigt, ehe der Feind in sie einhaut. Ihr könnt den Republikanern nur entgegentreten, wenn Ihr das Fürstenthum auf volksherrlicher Grundlage wollt; dann habt ihr Freistaat so gut wie sie; ihr habt ebenso-feste Grundlage wie sie, ihr habt dieselbe Grundlage wie sie. Dazu noch habt ihr für gegenwärtige Beibehaltung des Für steuthums die Gründe der Zweckmäßigkeit, so zu sa geu der praktischen Nothwendigkeit, für unser Hessen⸗ Durmstadt dann insonderheit noch den Grund, daß unser Fürst nicht nur das Vertrauen des Volkes besitzt, sondern es auch verdient.

Mei solchen Gründen habe ich bisher gefochten und meine rechtliche Grundlage ist, wenigstens mir ins Gesicht, weder von Altconstitutionellen, noch von Republikanern mit Gründen bekämpft wor⸗ den. Meine praktischen Gründe für das Für⸗ stenthum stehen ebenfalls noch unbekämpft.

Deckt rasch Eure Blößen selbst, ihr Constitutio⸗ nellen! Sucht Eure Grundlage in der Vernunft, in dem dieser entspringenden ewigen Recht, das keine Gewalt vernichten kann! Das bloß äußere Recht ist vernichtet, sobald es Gewalt gebrochen hat.

Noch Eins. Die republikanischen Werber werden

desto mehr Anhänger bai den Wehrmännern finden,

je mehr man eucrerseits den altconstitutionellen Geist in das Heer zu bringen sucht.

Sucht doch nicht einen leeren Schein zu retten, der Niemanden blendet, der Eure Absichten ver⸗ dächligt, über den unsere Nationalversammlung hinwegschreiten wird uud muß. F. F.

Die franzosischen Ent chädigungsgelder.

DerJüngste Tag erwähnt die bedeutenden Ent⸗ schädigungs gelder, welche Frankreich nach dem Be⸗ freiungs krige an Deutschland bezahlen mußte. Sie seien in jedem Land unter die Gemeinden zu ver⸗ tyeilen gewesen, diese hätten aber nie etwas davon empfangen. Als das Volk noch den Maulkorb trug,