Hessische Volkszeitung.
N 23. Tamstag,
24. Juni 1848.
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Die Adresse des vaterländ. Vereins an die deutsche Uationalversammlung.
Der wesentliche Inhalt dieser Adresse, die in Gießen so viel Zorn erweckt hat, ist kürzlich der:
1) Durch zweimalige Wahl v. Gagern's zu ih⸗ rem Präsidenten genehmigte die deutsche N.⸗V. dessen Grundsätze.
2) Diese Grundsätze sind: Souveränetät des Vol⸗ kes; kein Ausschluß der Fürsten⸗Mitwirkung bei Her⸗ stellung der Reichsverfassung.
3) Dieß ist das constitutionell⸗monarchische Princip.
4) In diesem Geist sahen wir die Versammlung handeln.
5) Dieß erfüllt uns zu ihr mit Vertrauen.
6) Reform! Gegen Anarchie! Gegen Reaction!
7) Einheit! Gegen Sonderbestrebungen!
8) Behauptung der Volkssouveränetät gegen jede Gefährdung!
9) Wir sprechen unser Vertrauen zu der Ver⸗ sammlung aus; wir stehen zu ihr.
10) Die Adresse enthält endlich noch die Worte: „Wir erkennen in dem Festhalten am Gesetzlichen, in der Anerkennung des rechtlich-Bestehenden die Po⸗ litik der Reform, welche der Revolution wie der Reaction in gleicher Weise entgegentritt“.
Zu 1. Der Schluß, die Nationalversammlung gebe zu, sie müsse soweit gehen, als v. Gagern,— kann falsch sein, ist aber durch sehr starke Wahr⸗ scheinlichkeitsgründe unterstützt.
Zu 2. Souverainetät des Volkes,— ich denke. wer die anerkennt, wer diese„gegen jede Gefähr⸗ dung behaupten“ will,(s. 8.) steht auf einem ehren⸗ haften Boden.—
Mitwirkung der Fürsten hierneben kann nur eine berathende sein. Warum diese nicht wollen? Sie kann als solche nicht fchaden; warum also sie nicht zulassen?
Zu 3. Des auf Volkssouveränetät ge⸗ bauten constitutionell-monarchischen Prineips hat sich wahrlich Niemand zu schämen. Dazu ist es dasjenige, welches uns für sichern ruhigen Fortschritt eine Aussicht giebt, was wir nach der Geschichte bei republikanischer Staatsform für uns eben nicht er⸗ warten dürfen.
Zu 4. Die Nationalversammlung wird vielfach
getadelt, daß sie nicht kräftiger vorschreitet. Jene
Adresse wurde am 7. Juni im vaterländischen Verein beschlossen; sie wurde schon am 5. Juni in der Ver⸗ einsversammlung vorgelegt,(s. Volkszeitung vom 8. Juni) wurde also in den ersten Tagen des Juni⸗ Monats verfaßt, als die Versammlung erst etwa 14 Tage beisammen war. Habe man daher jetzt über ihre Thätigkeit ein Urtheil wie man wolle,(es soll hier weder Für noch Gegen gesprochen sein), da⸗ mals konnte man noch nicht so bestimmt über ihre Thä⸗ tigkeit aburtheilen. Von Denen, die sie jetzt darum tadeln, haben sie damals wohl sehr Wenige schon getadelt. b
Zu 5. Warum soll ein Verfassungsrath für Deutschland kein Vertrauen erwecken, der einen Mann wie Gagern fast einstimmig an seine Spitze stellt, der die Volkssouveränetät als obersten Verfassungsgrundsatz bekannt hat?
Fast einzig aus der Präsidentenwahl konnte man damals die Nationalversammlung beurtheilen. Als aber Vogts Wähler ihr Vertrauen zu derselben aus⸗ sprachen und in ihrem Wahlerlaß sagten:„Einzig und allein die constituirende Nationalversammlung hat die Verfassung Deutschlands als Bundesstaat zu bestimmen;“— damals hoffte man, bloß erst sie werde v. Gagern zu ihrem Präsidenten erwählen.
Zu 6. Die Volkszeitung hat in Nr. 14 entwickelt, warum unser Fortschreiten als Fortschreiten auf dem Wege der Reform und nicht der Revolu⸗ tion anzusehen ist.
Zu 7. Ist schwerlich anstößig gefunden worden.
Zu 8. Gleiche Bemerkung.
Zu 9. Ist gerechtfertigt, wenn das Vorherge⸗ hende gerechtfertigt ist.
Zu 10. Dieser Satz, für sich allein betrachtet, ist einer Auslegung fähig, der ich nicht beitrete. Im Zusammenhang betrachtet, d. h. neben Anerkennung der Volkssouveränetät stehend, bekommt er aber ent⸗ schieden einen Sinn anderer Art. Er heißt dann nur,„das Gesetzliche und rechtlich-Bestehende solle geachtet werden, bis es gesetzlich abgeändert werde“,— was bei der Volkssouveränetät vom Volk, also von der rechten Behörde abhängt.—
Damit ich nun Dieß sagen könne, ohne daß man mir antworten dürfe:„Das sagst du hintennach, um dich herauszuziehen“,— habe ich die fragliche Adresse


