Hessische Volkszeitung.
A 20.
Aittwoch, 21. Juni
1848
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gserpeditionen an.
Gegenüberstellung der Grundsätze des vaterländischen Vereins, und der Grund⸗ sätze, welche die Wähler des Herrn Prof. Vogt durch denselben bei der deutschen Na⸗ tionalversammlung vertreten 5 wissen wollen.
Der Erlaß des vaterländischen Vereins an die Bürger Gießen's und der Umgegend vom 26. April 1848 sagt, in welchem Geist dieser Verein auf die Wahl in den deutschen Verfassungsrath wirken
wolle; er spricht aber zugteich auch die Grundsätze ner Volkskammer, durch welche der Wille des Vol⸗
aus, welche der Verein als die seinigen anerkennt.
Die größere Mehrheit seiner Mitglieder puldigt den⸗
selben ohne Einschränkung; Einzelne weichen in Ein⸗ zelnem ab. klärt sich aber also: ner Meinung in der Minderheit ist, muß sich der⸗
jenigen Partei anschließen, deren Meinung der seini⸗ gen am Nächsten kommt; so kann er wenigstens für
einen Theil seiner Grundsätze wirken, sonst aber für gar Nichts. eee 2 Wir drucken hier den Inhalt des besagten Erlasses
ab; die Einschiebungen mit kleiner Schrift und dem Zeichen(V. W.) sind die entsprechenden Stellen aus dem Erlasse von Hrn. Vogts Wählern(der einen
Tag später als derjenige des vaterländischen Vereins
datirt ist).
„An unsere Mitbürger von Gießen und Umgegend! 6 75
1 Ohne Gesetz keine Freiheit, ohne Orbnung kein Recht!
Am heutigen Tage hat sich hier ein Bürgerverein im Sinne des vaterländischen Vereins zu Darmstadt
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gebildet, der sich zu folgenden Grundsätzen bekennt: 1) Vorwärts! nicht Sillstand, noch weniger Rück⸗ 85 gan, aber vorwärts nur auf der Bahn des Gesetzes!
Alles ganz, nichts halb, aber ganz nur das Volks⸗
gemäße, also die Fortentwicklung auf dem Grunde deutscher Eigenthümlichkeit.„
2) Als ächte Vaferlandsfreunde wollen wir ein
eifiges großes freits Deuschland, stark und geach⸗ tet nach Außen, gesichert, glücklich und zufrieden nach
Innen. Und diese Segnungen im neuen Deutschland
sollen nicht etwa bloß einzelnen Ständen zu gute kom⸗ men, sie sollen ein gleiches Gemeingut sein Aller,
Der Anschluß dieser an den Verein er⸗ Wer in Staatssachen mit sei⸗-
die thätig und schaffend, ein Jeder in seinem Kreise durch Fleiß, Betriebsamkeit und Ordnungsliebe mit wirken am gemeinschaftlichen Wohl. Wir wollen, daß Deutschlands neue Gestaltung unter Mitwirkung seiner Fürsten, sich entwickele auf demokratischer Grundlage. 2 f (V. W.) Einzig und allein die constituirende Natlonalver⸗ sammlung hat die Verfaffung Deutschlands als Bun⸗ desstaat zu bestimmen. 3) Zu dem Ende wollen wir ein gemeinsames
Oberhaupt für Deutschland, ein deutsches Parlament,
bestehend aus dem Senate der Einzelstaaten und ei⸗
kes in verfassungsmäßiger Weise sich kund thue und Geltung verschaff???ꝝ;ñ„%%( (B. W.) a. Ein Haus von Volksvertretern; b. Ein Oberhaus zusammengesetzt aus Abgeordneten f verantwortlicher Regierungen; Its o. Ein Präsident für die ausführende Gewalt, der auf mehrere Jahre gewählt werden soll,
4, Wir wollen pollesche Freiheit d.. dis Recht
der freien Mittheilung und der Besprechung unserer Angelegenheiten in Rede und Schrift, und das Recht
der freien Vereinigung. 5 0 70
(B. W.) 4. b. e. d. Schutz der persönlichen Freiheit; un⸗ beschränkte Preßfreiheit; unbeschränktes Vereins⸗, Pe⸗ titions⸗ und Versammlungsrecht. i ie Tft
5), Wir wollen religiöse Freiheit, d. h. für einen
Jeden das Recht, seiner eigenen reiligiösen Ueberzeu⸗
gung zu leben, und dieselbe auch öffentlich zu beken⸗ i
nen; und gleiche bürgerliche und polttische Rechte
aller Confessionen. 1950 ana (V. W.) Völlige Freiheit der Religion und deren Uebung. 6) Wir wollen Trennung der Kirche vom Staate
Jugend. 1 f
1 0 59 Vollkommene Emaneipation der Schule von der Rich, 4 1e
aud eine volkschümscche Erziehung und Bldung der
7) Wir wollen Gleichheit vor dem Gesetze und Sicherheit der Person und des Eigenthums, verbun⸗ den mit Oeffentlichkeit des SGerichtsverfahrens und
Schwurgerichten. a Ae (V. M.) Gleichstellung aller Bürger, Abschaffung aller
Privilegien.(S. auch bei Nr. 8.) n 128 8) Wir wollen ein allgemeines Gesetzbuch für
Deutschland und einen höchsten Gerichtshof für ganz Deutschland. 3
(V. W.) Allgemeine deutsche Gesetzgebung mit Oeffent⸗ lichkeit, Mündlichkeit und Schwurgerichk. E


