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Hessische Volkszeitung.

A 20.

Aittwoch, 21. Juni

1848

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nehmen alle löbl. Postämter und Zeitun

gserpeditionen an.

Gegenüberstellung der Grundsätze des vaterländischen Vereins, und der Grund⸗ sätze, welche die Wähler des Herrn Prof. Vogt durch denselben bei der deutschen Na⸗ tionalversammlung vertreten 5 wissen wollen.

Der Erlaß des vaterländischen Vereins an die Bürger Gießen's und der Umgegend vom 26. April 1848 sagt, in welchem Geist dieser Verein auf die Wahl in den deutschen Verfassungsrath wirken

wolle; er spricht aber zugteich auch die Grundsätze ner Volkskammer, durch welche der Wille des Vol⸗

aus, welche der Verein als die seinigen anerkennt.

Die größere Mehrheit seiner Mitglieder puldigt den⸗

selben ohne Einschränkung; Einzelne weichen in Ein⸗ zelnem ab. klärt sich aber also: ner Meinung in der Minderheit ist, muß sich der⸗

jenigen Partei anschließen, deren Meinung der seini⸗ gen am Nächsten kommt; so kann er wenigstens für

einen Theil seiner Grundsätze wirken, sonst aber für gar Nichts. eee 2 Wir drucken hier den Inhalt des besagten Erlasses

ab; die Einschiebungen mit kleiner Schrift und dem Zeichen(V. W.) sind die entsprechenden Stellen aus dem Erlasse von Hrn. Vogts Wählern(der einen

Tag später als derjenige des vaterländischen Vereins

datirt ist).

An unsere Mitbürger von Gießen und Umgegend! 6 75

1 Ohne Gesetz keine Freiheit, ohne Orbnung kein Recht!

Am heutigen Tage hat sich hier ein Bürgerverein im Sinne des vaterländischen Vereins zu Darmstadt

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gebildet, der sich zu folgenden Grundsätzen bekennt: 1) Vorwärts! nicht Sillstand, noch weniger Rück⸗ 85 gan, aber vorwärts nur auf der Bahn des Gesetzes!

Alles ganz, nichts halb, aber ganz nur das Volks⸗

gemäße, also die Fortentwicklung auf dem Grunde deutscher Eigenthümlichkeit.

2) Als ächte Vaferlandsfreunde wollen wir ein

eifiges großes freits Deuschland, stark und geach⸗ tet nach Außen, gesichert, glücklich und zufrieden nach

Innen. Und diese Segnungen im neuen Deutschland

sollen nicht etwa bloß einzelnen Ständen zu gute kom⸗ men, sie sollen ein gleiches Gemeingut sein Aller,

Der Anschluß dieser an den Verein er⸗ Wer in Staatssachen mit sei⸗-

die thätig und schaffend, ein Jeder in seinem Kreise durch Fleiß, Betriebsamkeit und Ordnungsliebe mit wirken am gemeinschaftlichen Wohl. Wir wollen, daß Deutschlands neue Gestaltung unter Mitwirkung seiner Fürsten, sich entwickele auf demokratischer Grundlage. 2 f (V. W.) Einzig und allein die constituirende Natlonalver⸗ sammlung hat die Verfaffung Deutschlands als Bun⸗ desstaat zu bestimmen. 3) Zu dem Ende wollen wir ein gemeinsames

Oberhaupt für Deutschland, ein deutsches Parlament,

bestehend aus dem Senate der Einzelstaaten und ei⸗

kes in verfassungsmäßiger Weise sich kund thue und Geltung verschaff???;ñ%%( (B. W.) a. Ein Haus von Volksvertretern; b. Ein Oberhaus zusammengesetzt aus Abgeordneten f verantwortlicher Regierungen; Its o. Ein Präsident für die ausführende Gewalt, der auf mehrere Jahre gewählt werden soll,

4, Wir wollen pollesche Freiheit d.. dis Recht

der freien Mittheilung und der Besprechung unserer Angelegenheiten in Rede und Schrift, und das Recht

der freien Vereinigung. 5 0 70

(B. W.) 4. b. e. d. Schutz der persönlichen Freiheit; un⸗ beschränkte Preßfreiheit; unbeschränktes Vereins⸗, Pe⸗ titions⸗ und Versammlungsrecht. i ie Tft

5), Wir wollen religiöse Freiheit, d. h. für einen

Jeden das Recht, seiner eigenen reiligiösen Ueberzeu⸗

gung zu leben, und dieselbe auch öffentlich zu beken⸗ i

nen; und gleiche bürgerliche und polttische Rechte

aller Confessionen. 1950 ana (V. W.) Völlige Freiheit der Religion und deren Uebung. 6) Wir wollen Trennung der Kirche vom Staate

Jugend. 1 f

1 0 59 Vollkommene Emaneipation der Schule von der Rich, 4 1e

aud eine volkschümscche Erziehung und Bldung der

7) Wir wollen Gleichheit vor dem Gesetze und Sicherheit der Person und des Eigenthums, verbun⸗ den mit Oeffentlichkeit des SGerichtsverfahrens und

Schwurgerichten. a Ae (V. M.) Gleichstellung aller Bürger, Abschaffung aller

Privilegien.(S. auch bei Nr. 8.) n 128 8) Wir wollen ein allgemeines Gesetzbuch für

Deutschland und einen höchsten Gerichtshof für ganz Deutschland. 3

(V. W.) Allgemeine deutsche Gesetzgebung mit Oeffent⸗ lichkeit, Mündlichkeit und Schwurgerichk. E