9, Wir wollen Einheit des Münz⸗, Maaß⸗ und Gewichtswesens. ö
(V. W.) Handel und Zölle, Posten und Eisenbahnen,
gleiche Münze, Maße und Gewichte.
10) Wir wollen ein allgemeines deutsches Staats⸗ bürgerthum.
(B. W.) Allgemeines deutsches Staats bürgerrecht.
11) Wir wollen ein deutsches Volksheer und eine deutsche Flotte, mit deutschem Banner und deutscher Flagge.
(B. W.) Das Heerwesen und die Flottte
12) Wir wollen eine wohlfeilere und volksthüm⸗ liche Verwaltung.
(B. W.)(Fehlt.)
13) Wir wollen Fürsorge für den Gewerbs⸗ und Arbeiterstand, sowohl in den Städten, als auf dem Lande, Steuern nach dem Einkommen u. s. w.
(B. W.) Nachdrückliche Verwendung für das Loos der
Gewerbtreibenden und der Arbeiter.
14) Wie nun dies Alles zu verwirklichen und in unserem Deutschland ins Leben einzuführen ist, das ist die Aufgabe der in Frankfurt zusammentretenden constituirenden Versammlung, zu welcher Deutschland seine Abgeordneten gewählt hat. In der Hand die⸗ ser Versammlung liegt unsere Zukunft.
(B. W.)(S. oben den ersten Satz derselben.)
Kürzer können wir uns glücklicher Weise in Bezug auf dasjenige fassenz was unser Großherzogthum Hes⸗ sen insbesondere angeht.
15) Wir wollen, daß Alles Das, was unser Erbgroßberzog Mitregent, beim Antritt seiner Regie⸗ rung uns, unter eines Gagern Mitwirkung, so be⸗ reitwillig und gewiß aus innerster Ueberzeugung dar⸗ geboten hat, zur vollen Wirklichkeit werde.
Wir erklären hiermit als freie constitutionelle Män⸗ ner frei und offen unsere entschiedene Ueberzeugung, daß keine Verfassung mehr und größere Rechte und Freiheiten des Volks gewähren kann, als die in Vor⸗ stehendem bezeichnete. f
Wir erklären darnach aber auch als freie constitu⸗ tionelle Männer frei und offen: a
1) wir wollen mit aller Kraft dafür eintreten, daß jene Freiheiten und Rechte des Volkes, wie sie keine Verfassung größer gewähren kann, zur Wahr⸗ heit werden.
2) wir wollen aber in keinem Fell eine
Republik: hat der Erbgroßherzog zuerst und frei⸗
willig die Rechte und Freiheiten des Volkes gewährt,
und uns vertraut, so soll er sich auch auf uns verlassen können. Das erklären wir als freie hessische Bürger, und fordern alle hessischen Bür⸗ ger auf, das Gleiche zu thun. f (V. W.) Die Verfassung der einzelnen Staaten ist allein und ausschließlich der Bestimmung dieser Staaten über⸗ lassen.— Für unser Hessen insbesondere wird die er b⸗ liche Monarchie beibehalten.(Guten Morgen, meine Herren!) N
3) Wir wollen auf gesetzlichem Wege dafür wir⸗
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ken, daß nur ein solcher Mann in die constituirende Versammlung nach Frankfurt gesendet wird, der sich entschieden für constitutionelle Monarchie ausgespro⸗ chen hat.
Wer mit uns einverstanden ist, der schließe sich uns an!!“
In seinem Zusammenhang lautet der Erlaß der Wähler des Hrn. Vogt also:
„Wahlprogramm einer Anzahl Bürger
und Einwohner der Stadt Gießen!
Die Unterzeichneten und ihre Committenten wollen, bei der am 1. Mai in Frankfurt a. M. zusammen⸗ kommenden deutschen Nationalversammlung, die Ver⸗ tretung folgender Grundsätze:
1) Einzig und allein die constituirende National- versammlung hat die Verfassung Deutschlands als Bundesstaat zu bestimmen.
a) Ein Haus von Volksvertretern;
b) Ein Oberhaus, zusammengesetzt aus Abgesand⸗
ten verantwortlicher Regierungen;
c) Ein Präsident für die ausführende Gewalt,
der auf mehrere Jahre gewählt werden soll.
2) Die Verfassung der einzelnen Staaten ist allein und ausschließlich der Bestimmung dieser Staaten überlassen.
3) Für unser Hessen insbesondere wird die erb⸗ liche Monarchie beibehalten.
4) Die Nationalversammlung verbürgt folgende persönliche Freiheitsrechte aller Deutschen:
2) Allgemeines deutsches Staatsbürgerrecht;
b) Schutz der persönlichen Freiheit;
c) unbeschränkte Preßfreiheit;
d) unbeschränktes Vereinigungs⸗
Versammlungsrecht; a e) völlige Freiheit der Religion und deren Uebung; 1) Gleichstellung aller Bürger, Abschaffung aller Privilegien und
g) vollkommene Emancipation der Schule von der Kirche.
5) Die Nationalversammlung übernimmt folgende
Petitions⸗ und
Befugnisse der Einzel⸗Regierungen:
4) Das Heer wesen und die Flotte;
b) die Vertretung im Auslande; 3 c) allgemeine deutsche Gesetzgebung mit Oeffent⸗ lichkeit, Mündlichkeit und Schwurgerichte;
d) Handel und Zölle, Posten und Eisenbahnen, gleiche Münze, Maaße und Gewichte, und
e) nachdrückliche Verwendung für das Loos der Gewerbtreibenden und der Arbeiter.
Diese Grundsätze sind die unsrer Committenten und
die Unsrigen; Herr Prof. Carl Vogt will dieselben
auf der Versammlung zu Frankfurt gewissenhaft ver⸗ treten ꝛc. ꝛc.“, 5 Betrachten wir nun die Verschiedenheit beider Erlasse. 1) Derjenige der Wähler des Hrn. Vogt enthält


