Ausgabe 
26.6.1848
 
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wurde schon heimlich hierüber gemunkelt. Jetzt ge⸗ nügt aber nicht, diese Sache tadelnd erwähnt zu ha⸗ ben; ist die Beschuldigung unwahr, so ist die hei⸗ ligste Pflicht der Staatsdiener, die dar⸗ über Auskunft geben können und die Be⸗ lege in Händen haben, dieß allsogleich öf fentlich zu thun. Ist an der Sache Wahres, so ist, nachdem wir eine neue Verfassung haben wer den, Untersuchung darüber einzuleiten; nicht etwa, um zu strafen, sondern vor Allem, um zur Hand zu schaffen, was den Gemeinden entzogen wurde, sei es aus Händen Derer, die es unterschlagen ha⸗ ben, oder Derer, denen es geschenksweise gegeben wurde. Denn ein Geschenk aus Veruntreutem ist nach dem ewigen Recht der Natur ohne Kraft; wer es annimmt, wer es behalten will, nachdem er weiß, woher es gekommen, ist Gewinnannehmer aus dem Verbrechen, macht sich mitschuldig. Kein einge⸗ führtes Recht kann diesem ewigen Recht die Kraft nehmen, so wenig, wie ein Gesetz über Sklaverei ihr Kraft geben kann. Es wird wohl Niemanden ein⸗ fallen, hier einen Riegel in den Weg zu schieben, welcher heißt: Unverantwortlichkeit des Fürsten. Sie kann zwar den Fürsten straffrei machen, aber unter⸗ schlagenes Gut ihm und Denen, die es von ihm er⸗ hielten, zu belassen, wäre. Dieß zu vertheidigen, wäre überdieß noch der schlechteste Dienst, den man den Fürsten leisten könnte.

Anderswo ist ebenfalls die Frage nach den Ent⸗ schaͤdigungsgeldern angeregt; wir lesen von Stuttgart aus:Was beim Volte die Meinung großer könig⸗ licher Reichthümer hervorbrachte, ist der Umstand, daß der würtembergische Antheil an den französischen Con⸗ tributionsgeldern von 1818 beim Ableben des Königs Friedrich anerkanntermaßen im alten Schlosse noch baar vorhanden war, und die Stände trotz mehrfäl⸗ liger Interpellationen(zuletzt im Jahr 1833) nie⸗ mals das Ministerium zu einem Nachweis über die gesetzlich zum Besten des Landes bestimmte Verwen⸗ dung dieser Gelder vermögen konnten, daher stets der Glaube herrschte, sie seien in die königliche Privat⸗ kasse geflossen. Diese Sache ist auch bis zur Stunde noch nicht aufgehellt, und dürfte zu neuen Interpella⸗ tionen beim bevorstehenden Landtage führen. F. F.

Wie die Menschen sind.

Der Präsident des Revolutions ⸗Comite's in Amerika schreibt einen Brief herüber nach Europa, den wir imJüngsten Tag lesen. Darin heißt es:

Ist unserer glorreichen Republik durch die Welt⸗ geschichte die heilige Mission der Freiheit für die Welt übertragen, dann gewiß zunächst uns deutsch⸗ amerikanischen Bürgern die Befreiung unseres al⸗

Vaterlandes. f

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Mitbürger! In derglorreichen Republik, welche dieheilige Aufgabe der Weltbefreiung hat, sind die südlichen Staaten Sklavenstaaten, wo der von Gott zur Freiheit bestimmte Mensch eine Waare ist wie ein Pferd, eine Kuh eder ein Schwein.

Dieglorreiche Republik ist socialer Einrichtun⸗ gen baar; sie ist eine Formrepublik(eine politische Republik) und nichts weiter. In einem Welttheile, wo überall noch weites Land anzubauen ist, wo ar⸗ beitende Hände Gold sind, da geht eine Formrepu⸗ blik an. Nicht weil die Nordamerikaner Republik haben, sind sie groß, sondern weil sie noch Land ge nug haben. Welche Prellerei herrscht, wo die Aus wanderer ankommen! Wie werden viele von ihnen auf dem Boden der glorreichen Republik betrogen wegen ein paar Thalern, die Dieser oder Jener an ihnen verdienen möchte! Solches ist kaum zu erzäh len. Sorge Herr Präsident Windmüller, der jenen Brief unterzeichnet hat, bevor er die heilige Mission der Weltbefreiung antritt, daß es vor der eigenen,(d. h. nordamerikanischen) Thüre sauber wird. F. F.

Wo ist die größte Freiheit?

Natürlich in der Republik, werdet Ihr sagen; ich behaupte aber das Gegentheil, und will es Euch an einem Beispiel erläutern. Wie Ihr wißt, leben wir eben in der Monarchie; nichtsdestoweniger giebt es aber viele Republikaner. Sie ziehen sogar öffent⸗ lich mit Fahnen herum, schreien öffentlich:es lebe die Republik, und schreiben Adressen nach Frank furt, worin sie sich als Republikaner bekennen. Das geschieht in einer Monarchie, und Niemand wehrt es ihnen. Was thäte nun die Republik, wenn das Umgekehrte stattfände? Würde sie auch ruhig zusehen, und den Leuten ihren freien Wil⸗ len lassen? Ich glaube nicht, und habe auch ein Beispiel hierfür. Als in Paris einige Anhänger des Prinzen Louis Napoleon diesen hoch leben ließ, wurden sie auseinandergetrieben und ver⸗ haftet. Ja, man verhaftet sogar Diejenigen, von denen man weiß, daß sie Anhänger jenes Prinzen sind. Und was hat der Prinz bis jetzt Böses ge⸗ than? Nichts, als gesagt, er wäre ein Repu⸗ blikaner, wie Jeder, und deßwegen stößt man seine Anhänger ins Gefängniß! So hält die Repu⸗ blik die Freiheit. Wollte es nun die Monarchie in Deutschland ebenso machen, dann müßten wir alle unsere Gefängnisse voll stopfen. Man thut's aber nicht, weil man Freiheit der Meinung zugesagt hat. Wo ist also mehr Freiheit? 255

DerJüngste Tag erklärt, daß die Adresse der Republikaner einige Unterschristen von Knaben er⸗