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Sundheim, der Antrag unterstützt und dahin er⸗ weitert worden, daß eine genaue Relation der Vorkommenheiten in Frankfurt gewünscht werde, be— schloß die Versammlung, daß nächsten Montag eine Commission gewählt werden, daß dieselbe aus fünf Mitgliedern bestehen solle, u. daß für diese Woche pro⸗ visorisch fünf Vereinsmitglieder mit der Function dieser Commission betraut werden sollten. Die Wahl 255 auf Schaum, Kraft, Dietz, Fischer und anz.
Hiernächst knüpfte Dr. Eckstein an die oben erwähnte Addresse eine längere Ansprache an die Versammlung, worin er seine Ansicht über die Competenz der constituirenden Versammlung in Frank⸗ furt aussprach und zugleich auf das Programm des Vereins recurrirte und nachzuweisen versuchte, daß die Worte des Programms,— der Verein wolle die neue Gestaltung und Fortentwickelung der Verfassung Deutschlands unter Mitwirkung seiner Fücsten,— mit seiner Ansicht, wonach der constituirenden Ver— sammlung, als höchsten Behörde, einzig und allein die Geschicke Deutschlands zu regeln, das Verfas— sungswerk zu Stande zu bringen, competire, nicht im Widerspruch ständen.
Es führte der Redner an, daß zwei verschiedene Ansichten über die Competenz der constituirenden
Versammlung sich gebildet haben möchten, die eine
gehe dahin:
Daß die National-Versammlung allein das Verfassungswerk zu Stande zu bringen habe, und die andere:
Daß die National⸗Versammlung mit den einzel⸗ nen Regierungen dieserhalb in Vertragsverhältnisse zu treten hätte.
Der Redner sprach sich für die erste Ansicht aus und entwickelte, daß nach den Beschlüssen des Vorparlaments, welche die stillschweigende Sanction der einzelnen Regierungen erhalten hätten, es nicht zweifelhaft sei, daß die constituirende Versammlung, als solche, ohne Einfluß einer höheren oder gleichen Macht, aus eigner Machtvollkommenheit das Ver⸗ fassungswerk zu Stande zu bringen habe. Es sei nach den Beschlüssen des Vorparlaments der Na- tionalversammlung überlassen, ob sie mit den Regierungen pacisciren wolle, ob nicht— und eben weil es der National-Versammlung überlas⸗ sen bleibe, erscheine sie in dieser Sache als hoͤchste Behörde.
Es wurde weiter nachzuzeigen versucht, daß ein Vertragsverhältniß mit den Regierungen über die einzelnen Fragen, welche bei dem Verfassungswerk zur Sprache kommen, ein Unding, eine Unmöglich⸗ keit sei, zu keinem Resultate führen und die ersehnte Einheit Deutschlands nur hindern könne, daß den
Regierungen nach vollendeter Verfassung dieselbe zur Annahme vorgelegt werden müßte, und daß durch diese Annahme ein neues Vertragsverhältniß zwischen Fürst und Volk entstehe. Der Redner sprach die Ueberzeugung aus, daß die Regierungen das Verfassungswerk annehmen würden, weil die Ver- sammlung in Frankfurt das constitutionelle Prinzip wahren werde, recurrirte auf die Zusagen Gagerns in dieser Beziehung und drückte sein Bedauern aus, daß der bereits im Fünfziger-Ausschusse gestellte An⸗ trag, daß die Regierungen sich über ihre Stellung zur National-Versammlung befriedigend aus⸗ sprechen, und jeden Zweifel und das hierdurch her— vorgerufene Schwankende in allen Verhältnissen be⸗ seitigen möchten, nicht zum Beschlusse erhoben wor— den wäre. Es geschah des Antrags von Raveaur Erwähnung und wurde ein Argument für die ver⸗ fochtene Ansicht aus dem jüngsten Beschluß der National⸗Versammlung un Betreff des neben der National⸗Versammlung organisirten preußischen Land- tags hergenommen.
Eine Mitwirkung der Fürsten fand der Redner darin, daß solche unter stillschweigender Anerken— nung der Gültigkeit der Beschlüsse des Vorparla⸗ ments, die Anordnungen zu den Wahlen vermittelt hätten, daß sie ihre Ansichten dem Parlamente mit⸗ theilen könnten, daß sie durch Annahme und Be⸗ schwören der Verfassung in ein neues Vertrags-Ver⸗ hältniß mit den Völkern treten, hauptsächlich aber, da eine stete Fortentwickelung erstrebt werde, die Initiative hierzu ergreifen könnten.
In entgegengesetztem Sinne sprachen sich Pro⸗ fessor Köllner und Dr. Sundheim aus, welche das monarchische Prinzip nicht gewahrt fan⸗ den, und von denen Letzterer in kurzen Worten nachzuzeigen versuchte, daß Dr. Eckstein bloß Be⸗ hauptungen und Folgerungen aufgestellt. habe, den Beweis der Richtigkeit seiner Ansicht aber schuldig geblieben sei. Ersterer, Prof. Köllner, verlangte, daß die National⸗Versammlung mit dem Bundestag in Vernehmen treten und in Uebereinstimmung mit diesem Organe der Regierungen das Verfassungs⸗ werk zu Stande bringen solle. Dr. Eckstein ver⸗ theidigte hiernach wiederholt seine Ansicht. Im Sinne desselben sprachen sich noch Dr. Köhler und Stud. Welcker aus, und es wurde, da die Zeit zu weit vorgerückt war, die weitere Besprechung und Erörterung dieses Gegenstandes auf die nächste Vereinsversammlung verschoben.
Ebenso wurde ein Antrag von Helmolt J. auf Oeffentlichkeit der Vereinsversammlungen einer wei⸗ teren Besprechung vorbehalten.


