Jahrgang 
1857
Seite
17
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5. Beiblatt zum

Der Beſchluß der Schweizer Bundesverſammlung über die Freigebung der Neuenburger Royaliſten(welche ſich auch bereits auf franzöſiſchem Boden befinden) hat in der erſten Zeit ſeiner Verkündung der patriotiſchen Begeiſterung des Volks, beſonders in den weſtlichen Cantonen, nicht genügt; allein bald trat, beſonders durch die Aufklärungen der Preſſe, die in jenem freien Lande, ſelbſt in ihren Regierungsorganen, nicht ſo büreaukratiſch abwägend und diplomatiſch⸗ängſtlich zu ſein braucht, eine allgemeine Befriedigung ſelbſt in den Volks⸗ kreiſen hervor, und man bangt nicht einmal vor den Vorbe⸗ halten, an welche nach neueren öffentlichen Berichten der König von Preußen den Souveränetätsverzicht knüpfen will, (Fortführung des Titels eines Fürſten von Neuenburg, Ge⸗ währleiſtung des königlichen Privateigenthums an den Do⸗ mänen ꝛc.), der Ueberzeugung lebend, daß es der Conferenz der europäiſchen Mächte, vor welche der König die definitive Löſung der Neuenburger Frage bringen und der Vermittelung Louis Napoleons, welcher er ſich fortwährend bedienen will, gelingen werde, jede Bedingung zu beſeitigen, welche den Hauptpunkt, die politiſche Unabhängigkeit Neuenburgs von ſeinem bisherigen Herrſcher, gefährden könnte.

Die Verwirrung, welche die abſolutiſtiſche Partei in Spanien erregt, iſt ſo groß, daß ſelbſt die Königin Chriſtine

(die Mutter der regierenden Königin), welche ſonſt mmer auf

Seite der Reaction ſtand, ihrer Tochter angerathen, ſich mit einem gemäßigteren Miniſterium zu umgeben.

Die öſterreichiſche Regierung ſoll bereits den Befehl zur Räumung der Donaufürſtenthümer Seitens ihrer Truppen gegeben haben.

Das öſterreichiſche Kaiſer⸗Paar empfängt auf ſeiner Reiſe durch die italieniſchen Provinzen überall die lebhafteſten Dankesbezeigungen für die Acte der Milde und Gnade, die beſonders der Kaiſer auf derſelben ausübt: für die Amneſtirung der politiſchen Verbrecher, für die Steuererlaſſe und die reich⸗ lichen Armenunterſtützungen. Ob aber damit das nach größerer Selbſtſtändigkeit und höherer politiſcher Freiheit ſchmachtende italieniſche Volk befriedigt und mit unauflös⸗ lichen Banden an ſein deutſches Herrſcherhaus geknüpft werden wird, iſt eine Frage, die nur die ſardiniſche

Feierabend. 1857.

Motto: Alles für Alle.

Preſſe, die einzig ungefeſſelte in Italien, aufzuwerfen wagen konnte.

In dem letzteren Lande, gleichfalls das einzige in Italien, deſſen Regent die in den Jahren der Bewegung gewährten Volksfreiheiten nicht wieder ſchmälerte, endigt jede Verſamm⸗ lung der Volksvertretung mit einem begeiſterten Lobe der Regierung, und als dieſe Tage einige Exaltirte das Mi⸗ niſterium angriffen, erhoben ſich für daſſelbe die Zierden der Verſammlung und namentlich der weithin als Philoſoph, Dichter und Staatsmann berühmte Namiand, auf die Fort⸗ ſchritte hinweiſend, welche die italieniſche Frage im Sinn der Nationalität und der Unabhängigkeit durch die Thätigkeit Piemonts gemacht. Man habe äußerte er weiter Europa den deutlichſten Beweis gegeben, daß unſere Unter⸗ drücker ihre Gewaltthätigkeiten nicht mehr dadurch entſchul⸗ digen dürfen, daß in Italien Ordnung und Freiheit ſich nicht zuſammen erhalten könnten.

Dänemark hat auf die deutſchen Noten wegen der hol⸗ ſteiniſchen Domänen und der däniſchen Geſammtverfaſſung ablehnend geantwortet. Man iſt begierig, welchen Nach⸗ druck nunmehr die beiden deutſchen Großmächte ihrer For⸗ derung geben werden.

Das in der Wiederherſtellung vormärzlicher Zuſtände ſo kühn vorgeſchrittene hannöverſche Miniſterium wird jetzt die Freude haben, daß die Landesvertretung alle ſeine Schritte gut heißt, da die neueſten Wahlen durch den Eifer der Regierungsbeamten und durch die Unthätigkeit des müde gewordenen Volkes meiſtens zu Gunſten des Miniſteriums ausgefallen.

Anders haben es die baierſchen proteſtantiſchen Kir⸗ chenbehörden gemacht; ſie haben die neuen von dem Ver⸗ trauen der Gemeinden gewählten, aber der Richtung des Oberconſiſtoriums abgeneigten Kirchenvorſtandsmitglieder wegen ihres angeblichen unkirchlichen Sinnes nicht beſtätigt. Bequemer wäre es noch, wenn das Oberconſiſtorium ſelbſt die Kirchenvorſtände wählte. Iſt ja nach Hrn. Vilmar das geiſtliche Amt in kirchlichen Dingen allein ſtimmberechtigt! Wozu alſo das Wählen durch das nur zum Gehorchen ver⸗ pflichtete Laienvolk?