offen und ehrenhaft dafür auftritt, ehe trunkene Zü⸗ gellosigkeit die rohe Masse erfaßt hat.
Ihr Monarchisten der frühern Schule(des geschicht⸗ lichen Bodens), und Ihr Republikaner, von früher und von jüngsther, die Ihr das Vernunftmuster an⸗ strebt, bedenkt Dieß auf gleiche Weise. Geschicht⸗ liches Recht, das im ewigen Recht keinen Grund hat, ist mit einer neuen Geschichte entwurzelt. Ver⸗ nunftmuster in Boden gesetzt, den Unsinn gebaut hat, der gährt und kocht, kann nicht Wurzel fassen. In solchen Boden pflanzt, was darin gedeihlich kann wachsen. F. F.
Staatsdiener.
Staatsdiener heißt es stets, wenn man gegen Ver⸗ nunft, die aus dem Mund eines Beamten kommt, keine Gründe hat. Und der Advokatenstand, der überall die meisten Kämpfer für die Volksrechte ge⸗ liefert hat, findet es nöthig, zu zeigen, der Advokat sei kein Staatsdiener! Das ist der falsche Weg, sol— chen Vorwurf, solche Verdächtigung zu bekämpfen. Trete man hin und sage: Ja, wir sind Staatsdie⸗ ner, aber wir sind auch Bürger. Frage man: ob wir Ehrenmänner sind; seien wir dann Staatsdiener oder keine. Wer hat vor 1848 gekämpft? Bürger auch, aber in der Mehrzahl waren es Staatsdiener, Advokaten und Solche, die im Sinne gehabt hatten, Eins oder das Andere zu werden,(nehmlich Litera⸗ ten). Frage man die Verdächtiger: Warum ist man⸗ cher Staatsdiener zaghaft? Ist er es nicht bloß da⸗ rum, weil er als der„Studirte“ das Wort führen sollte, und fürchten mußte, daß, während er spraͤche, sich die Bürger neben und hinter ihm verziehen wür⸗ den, wie Nebel vor Ostwind.„Wir haben's nicht verstanden; er hat uns verführt!“ hieß es dann noch.— Ich sage Euch, Bürger: Wären die Staats⸗ diener sicher gewesen, daß das Hinterglied Stand ge⸗ halten haben würde, da wäre Mancher voran; selbst die Meisten, die auf der Hofseite waren, wären auf Bürgerseite gewesen, denn Nummero Sicher wäre dann gerade hier und nicht dort gewesen F. F.
Die deutsche Reichstags zeitung, welche be⸗ kanntlich von Männern der äußersten Linken heraus⸗ gegeben wird, hält in ihrer neusten Nummer nicht den Boden des unbedingten Republikanismus für Deutschland. Diese Erscheinung, in Zusammen⸗
haltung mit dem Ausdruck der Volksversammlungen zu Hochheim und zu Neustadt a. d. H., beweist, daß man selbst auf der äußersten Linken dem Prakti⸗ schen Gehör zu schenken gedrungen und geneigt ist. Wir geben hier jenen Aufsatz, welcher mit aller Bestimmtheit den Ausspruch unseres deut⸗
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schen Verfassungsrathes geachtet wissen will. Er lautet wie folgt:
Was wir wollen.
Wir erstreben:
1) als ersten und letzten Zweck: Wohlstand, Bil⸗ dung und Freiheit für Alle im Staate;
2) erkennen als einziges Mittel hierzu an: die unumschränkte verfassungsmäßige Geltung und Herr⸗ schaft des Willens des ganzen Volkes als höchsten und einzigen Gesetzes, sowohl in jedem einzelnen deutschen Staate für diesen als in ganz Deutschland für dieses; auch in Bezug auf die Wahl der Regie⸗ rungsform. Diese entscheidet der Wille eines jeden einzelnen Volkes in jedem einzelnen deutschen Staate für diesen und in verfassungsmäßiger Form eben so selbstständig, als der Wille des gesammten deutschen Volkes in ganz Deutschland für dieses;
3) wollen wir für den neu zu gründenden deut⸗ schen Bundesstaat mit dem Volke nicht nur dem Wesen, sondern auch der Form nach die Volksherr⸗ schaft; daher eine mit vollständiger Freiheit und All⸗ gemeinheit der Stimmberechtigung und Wählbarkeit von und aus dem Volke gewählte Nationalversamm⸗ lung als gesetzgebende Gewalt; als ausübende und vollziehende aber ein aus dieser Reichsversammlung hervorgehendes verantwortliches Bundesstaatsministe⸗ rium mit einem verantwortlichen Präsidenten; keine neue, zumal erbliche Kaiserschaft(Kaiser⸗, König⸗ oder Fürstenherrschaft), keinen neuen Hofstaat und keine neue Civilliste;
4) die endgültige Bestimmung und Vollziehung der Verfassung Deutschlands überlassen wir einzig und allein der constituirenden Nationalversammlung, als dem einzigen Organe des deutschen Volkes zur Grün⸗ dung der Einheit und Freiheit desselben;
5) diese Einheit muß mindestens das Maaß⸗, Münz⸗, Gewicht⸗, Post⸗, Eisenbahn⸗, Heer- oder Militair⸗, Kriegs⸗ und Gesandtenwesen; ferner die Grund- und Freiheitsrechte deutschen Staatsbürger⸗ thums, die Freiheit des innern Verkehrs und Han— dels im ganzen Deutschland von allen Zöllen, Stra⸗ ßen⸗, Fluß⸗ und Schifffahrtsabgaben; die Freiheit des Grundes und Bodens von allen auf ihm lasten⸗ den Abgaben(Zehnten, Lehngeld u. s. w.), sowie die Freiheit des nothwendigen Erwerbs und Lebens⸗ unterhalts von aller und jeder directen und indirec⸗ ten Besteuerung, und endlich eine äußere nationale Handelspolitik umfassen.
6) Neben möglichster Beschleunigung des Verfas⸗ sungswerks, der Gründung und Befestigung der neuen Ordnung und der Wiedererweckung des Vertrauens und Muthes im Handel und Wandel wünschen wir auch direkte und unmittelbare Beförderung des Han⸗ dels, der Gewerbe und der Volksarbeit durch die


