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hat, schwierig. Will man auch reindeutsch sprechen, so bleibt man vor erlangter Uebung fast in jedem Satz stecken. Dazu ist man den an Fremdwörtern Gewöhnten mit Reindeutsch lange nicht so deutlich, als mit dem hergebrachten Mischmasch. Es thut übrigens noth, daß wir unsere Sprache reinigen. Latein und Griechisch werden nicht mehr lange ei— nen großen Theil der Schulzeit verschlingen. Es ist buchstäblich wahr, daß sonst die Jugendzeit Vieler damit„einfältig verwüstet wurde“, wie einmal Dingler in seinem polytechnischen Journal gesagt hat; welcher Schrift er indeß selbst einen deutschen Namen hätte suchen sollen;— etwa„Tagblatt der Werkkunde⸗, oder„Gewerbsblatt“.
Stehen wir auf dem Boden der Reform oder der Nevolntion? f
(Diese Frage entsteht uns bei Durchlesung der am 7. Juni vom vaterl. Verein beschlossenen Zu⸗
schrift an den deutschen Verfassungsrath.) Wir ha⸗
gen stürmisch, nach damaligen Gesetzen aufrüh⸗ rerisch von den Fürsten begehrt, und sie haben verwilligt. Wir haben an mehreren Orten befeh⸗ lend gefordert; aber gerade indem wir gefor⸗ dert haben, haben wir die alte Form nicht selbst umgestürzt; dieß wäre gewesen, wenn wir nicht Verwilligungen und Anordnen durch die Fürsten be⸗ gehrt, sondern selbst geboten und angeordnet hätten, was wir für uns wollten. Die Umänderung des Alten, die Umkehrung der Grundsätze(von Gottes⸗ Gnaden in Volkssouverainetät) haben wir nicht in der Form gemacht, daß sie von uns ausging, son⸗ dern von den Fürsten, als von Denen, die es nach damaligen Grundsätzen allein thun und lassen konn⸗ ten. Dieß ist die Form abgedrungener gründ⸗ licher Umbildung(Reform), nicht die Form der Umwälzung, der Selbstbeseitigung des Bestehen— den durch Die, welchen nach bisherigen Gesetzen das Recht dazu eben nicht zustand(Revolution).— Im Wesen war unsere Umbildung von einer Um⸗ wälzung indeß nicht verschieden. F. F.
Warum Fürstenthum in deu einzelnen deut- schen Staaten, und nicht einen dentschen Kaiser an der Spitze?
Man wird mich in Widerspruch mit meinen eige— nen Grundsätzen finden, weil ich keinen deutschen Kaiser will. Hier meine Antwort:
1) Fürsten haben wir, einen Kaiser sollen wir
kaufen.(Ich bin auch nicht dafür, alle un⸗
sere Fürsten beizubehalten, sondern dafür, die Fürstenthümchen zu Fürstenthümern zu ver⸗ einigen.)
2) Der Kaiser ist ein 14— 20 Millionenhebel für die Unzufriedenheit beim Volk; denn so viel, sagt man ihm, kostet ein Kaiser.
3) Kein Kaiser ist eine Verwilligung an die reinen Republikaner. Was man ihnen ver⸗ willigen kann, muß man verwilligen. Man kann es, weil, was centralisirt wird, nicht so tief in die socialen Verhältnisse eingreift.
4) Kein Kaiser ist eine Mißtrauensdämpfung.
5) Es ist eine Vorbereitung zur Republik.
6) Man sagt gegen mich, es ist ein Thurm ohne Spitze. Durch die hohe Spitze hängen, sag' ich, die Glocken nicht höher. F. F.
Der Verfassungs⸗Entwurf für Anhalt ⸗Dessau.
Für das Herzogtbum Anhalt-Dessau ist ein Verfassungs-Entwurf erschienen, der unstreitig am meisten unter den deutschen Verfassungen auf den neueren volksthümlichen Grundsätzen beruht. Die Preßfreiheit wird unbedingt gewährt und durch kein Preßgesetz beschränkt; das Recht der Hausdurch⸗ suchung wird der Polizei unbedingt entzogen; der Ständeversammlung wird die Entscheidung über Be⸗ schwerden wegen gesetzwidrigen Verfahrens der Ver— waltungsbehörden, nach vergeblichem Anruf der Oberbehörden, gegeben; alle privilegirten Gerichts⸗ stände werden aufgehoben; freies Auswanderungs— recht; allgemeine Militärpflicht; absolute Religions- freiheit; unbedingte Emancipation der Juden; Aufhebung aller Steuerfreiheiten und gleiche Be⸗ steuerung; Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit der Richter; Oeffentlichkeit und Mündlichkeit mit Schwur⸗ gerichten; vollständige Trennung der Justiz von der Verwaltung; Entscheidung der obersten Justizbehörde bei Competenz⸗Conflicten zwischen Justiz und Admi⸗ nistration; Aufhebung der Strafe der Vermögens⸗ confiscation und der körperlichen Züchtigung; Verbot jeder Erschwerung der Haft außer bei einem Ver⸗ such der Flucht zur Verhinderung derselben; Trenn⸗ nung der Kirche vom Staat, und der Schule von der Kirche: freie Selbstverwaltung der Gemeinden; Abschaffung der bei den Anstellungen der Staats⸗ diener bisher üblichen Kündigungsclausel; Errichtung besonderer aus dem Volke selbst gewählter Commis— sionen für Handel, Gewerbe, Arbeit und Ackerver⸗ hältnisse; Ablösbarkeit aller Reallasten; Abschätzung der Wildschäden durch die Communalbehörden unter Zuziehung von Sachverständigen: allgemeine Wahl⸗ fähigkeit und Wählbarkeit ohne allen Census; all⸗ gemeine Volksvertretung ohne Rücksicht auf Stände; eine Kammer; in Folge eines Mißtrauensvotums der Volksvertreter muß das Ministerium abtreten, oder es wird durch Auflösung der Kammer an das


