178
völlige Gleichheit mit Denen werde, unter welchen
stie wohnen, und Sicherheit, daß kein National⸗ oder
Religionshaß sie drücke. Ist darüber keine genug⸗ same Sicherheit zu erlangen, weil das loszugebende Volk noch zu wenig staatsmündig ist; so ist es so⸗ lang zu bevormunden, bis es weiter fortgeschritten ist.— Dieß ist um so strenger zu handhaben, je⸗ mehr die Ansiedler sich in dem loszugebenden Lan⸗ destheile in der Aussicht ansiedelten, daß die Ver⸗ einigung eine fortwährende sein werde.: Dieß sind die Grundsätze, nach welchen die oben⸗ gemeldeten Fälle, wie wir glauben, zu entschei⸗ den sind. i n 6 Nach diesen Grundsätzen war es gerechtfertigt, Böhmen bei Deutschland zu halten. Böhmen ist für einen selbstständigen Staat zu schwach. Den übrigen slavischen Völkern sind die Czechen so fremd, als wir Deutsche ohngefähr den Dänen. Dazu ist Böhmen von Ländern, die zum deutschen Reich ge⸗ hören, ganz umschlossen. Gleiche Zwecke und Vor⸗ theile, gleiche Handelswege ꝛc. weisen auch Böhmen an Deutschland, und wenn fernerhin das czechische Blut gegen das deutsche nicht zurückgesetzt wird, so wird auch das czechische Trennungsgelüste aufhören. Wie die Sachen jetzt stehen, könnte Böhmen auch nicht ganz freigegeben werden, sondern es müßte zu Beschützung der dort angesiedelten Deutschen unter deutscher Vormundschaft gehalten werden. 2 8 Deutsch-Posen, derjenige Theil von Posen, wo das Deutschthum überwiegt, bildet aus diesem Grund einen Landestheil, der besondere Betrach⸗ tung für sich in Anspruch nehmen kann. Sein Wille muß daher entscheiden, wohin er gehören soll, wenn nicht andere Gründe im Weg sind. Die Oerllichkeit erlaubt sowohl, daß er zu Deutschland, als daß er zu Polen gehöre. Zur Selbstständigkeit Polens, wenn dieß selbstständig wiederhergestellt wer⸗ den sollte, ist es nicht erforderlich, daß es bei Po- len bleibe. Es ist daher gerechtfertigt, daß man Deutsch⸗Posen auf sein Begehr in den deutschen Bundesstaat aufgenommen hat.— Ebenso rechtfer⸗ tigt es sich, aus dem unter 10 hiervor Gesagten, daß Polnisch⸗Posen unter deutscher Vormundschaft gehalten wird, bis die dort angestedelten Deutschen von dem polnischen National- und Religionshaß nichts mehr zu fürchten haben werden. 5 Welsch⸗Tyrol würde der Nationalität nach zu Italien gehören, wohin es auch verlangt hat. Sei⸗ ner Lage nach bildet es eine Reihe hintereinander⸗ stehender Thore, die von Italien ins deutsche Tyrol führen(es nimmt einen Theil des Etschthals ein). Da noch dahinterliegende Thore zu Deutsch⸗Tyrol gehören, und dessen Zugang schützen; so kann es als Vertheidigungsthor vom deutschen Tyrol nicht angesprochen werden. Im Gegentheil, in dieser Be⸗
85
ziehung könnte es grade von Italien angesprochen werden, welches verlangen könnte, nicht gegen Ein⸗
fälle aus dem Bergland Throl offen zu sein. Der einzige Grund, den wir für seine Zurückhaltung beim deutschen Reich auffinden können, ist, daß Italien dieses Thor nicht fordert, und daß die Vereinigung
dieses Gebiets mit dem übrigen Tyrol auf einem Grund beruht, auf welchen die Bewohner entweder
bei Tyrol bleiben, oder das Land verlassen müssen. (Wie die Sachen jetzt in Italien stehen, darf man
annehmen, daß die Welsch⸗Tyroler froh sind, daß ih⸗
rem Trennungsbegehren nicht entsprochen worden ist.)
Istrien bildet unser mittägliches Seegebiet; Triest
unser Seethor, Pola unsern künftigen füdlichen Kriegs⸗ hafen. Wir hätten daher Vereinigung dieses Gebiets mit dem deutschen Reich aus höhern Staatsgründen fordern können, wenn es nicht selbst die Aufnahme begehrt hätte. J
Dänisch⸗Schleßwig ist in der Lage wie Deutsch⸗
Posen. Die Gründe, die uns berechtigten, Deutsch⸗-Po⸗
sen gegen den Widerspruch von Polnisch⸗Posen ins Reich aufzunehmen, verbinden uns, Dänisch⸗Schleß⸗
wig abzugeben, wenn es verlangt, bei Dänemark zu
bleiben.
b Osterreichisch-Italien kann nach unsern obi⸗ gen Grundsätzen seine Losgebung von Oesterreich ver- langen. Die Italiener sind an Zahl eine so große
Nation, daß sie verlangen können, für sich zu be⸗ stehen. Auch ihre örtliche Lage ist hierfür günstig. Sie weist namentlich Lombardei und Venetianisches an Italien, nicht an Deutschland oder Oesterreich. Venedigs Hafen bedürfen wir nicht. Triest ist un⸗ ser Seethor und Istrien bietet uns auch Häfen genug. Unser Gebiet ist gegen Süden genugsam geschützt ohne den Besitz von Oberitalien. Daß Oester⸗
reichisch⸗Italien Trennung wollte, hat es durch seine
Rebellion bewährt; nicht anders⸗gesinnte Italiener, sondern Deutsche, Ungarn, Crogten ꝛc. haben es
wieder unterworfen. Man begeht ein Unrecht, wenn
man es gegen seinen Willen bei Oesterreich hält. (Die Schuldenverhältnisse sind natürlich vorher zu regeln, aber auf gerechte Weise.) 1
Auch die Frage wegen Aus witz und Zator— zwei kleine Fürstenthümer zwischen Schlesien und
Gallizien—, welche nicht zum deutschen Reich ge⸗ g
hören wollen, ist nach den angegebenen Grun dsätzen zu behandeln. g 1
Einen Gegengrund auf einen Grund. 00
Wenn die Nationalversammlung ein Jahr über die Grundrechte berathen sollte(wie Hr. Vogt ge⸗
sagt haben soll, worin ihn aber der Erfolg wider⸗
legen dürfte); so würde unser verfassungsgebender Landtag für das Großherzogthum Hessen wohl gleich⸗


