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(wer hätte doch so Etwas geglaubt!); ja ein Abso⸗ lutist, er will Kreisräthe ohne eine Kammer(ohne ihnen ⸗beigegebene-WBezirksräthe). Wisset denn: die Collegien(mehrköpfigen Behörden) mit unbezahlten Beisitzern sind grade republikanisch; es ist ja die Staatsform des ganzen Staats in verjüngtem Maß⸗ stab wiedergegeben. Erinnert sich der„Jüngste Tag“, daß in dem radikalen Bern die Bezirksräthe nicht beliebt worden sind, und will er sie darum bei uns nicht empfohlen haben? Oder will er sich für alle Fälle die Haut wahren? Oder will er ste nicht, um allenthalben Opposition zu machen(Widerspruch zu thun)?— Das aber wird Jeder aus dem jüngsten Tag entnehmen, daß er selbst glaubt, in guter Hand sey selbst der Absolutismus(Furst ohne Stände) gut. Ja, sag' ich! unter Umstän⸗ den ist jede Staatsform gut; und für uns ist es der Zeit und den Umständen nach, glaube ich, eben grade die constitutionelle Monarchie am Meisten.
Franz Fischer.
Anfrage an den vaterländischen Verein in Gießen).
Gehört es zu den unerläßlichen Glaubensartikeln ihrer Mitglieder, daß dieselben einen deutschen Kai⸗ ser wollen, oder können sich auch Die anschließen, die nur für unser engeres Vaterland Monarchie bei⸗ behalten, an der Spitze der Nationalmacht aber ein Ministerium mit einem Präsidenten wollen? Mit andern Worten: will der vaterländische Verein das monarchische Prinzip auf die Spitze getrieben, oder will er es nur soweit gewahrt wissen, als es die Zweckmäßigkeit mit überwiegenden Gründen verlangt?
Vorläufige Satzungen des allgemeinen deut⸗ schen Volksvereins.
Die Vorschläge, welche das Montagskränz⸗ chen zu Frankfurt a. M. zu einem allg. deutschen Volksverein macht, sind folgende:
1) In jeder größeren Stadt Deutschlands bilde sich ein Verein(etwa unter dem Namen„deut⸗ scher Volks verein“), der als der Hauptver⸗ ein zu betrachten sey für gleiche Vereine, die sich in den kleineren umliegenden Städten und Ort⸗ schaften bilden.
2) Die kleineren oder Zweigvereine stehen in un⸗ unterbrochener Verbindung mit den Hauptvereinen, während letztere wieder unter sich in Verbindung stehen.
*) Da die Frage nicht an unser Blatt, sondern an den vaterländischen Verein gerichtet ist, so antworten wir hier nicht darauf. Unsere Einzelansichten über diesen Punkt werden nach Gelegenheit gegeben werden. Im vaterländ. Verein ist die Frage bis jetzt noch nicht be⸗ sprochen worden. D.
3) Die Hauptvereine wählen einen geschäftsfüh⸗ renden Centralverein.
4) Alle Vereine bilden zusammen den allgemei⸗ nen deutschen Volksverein, dessen einzige Lo⸗ sung ist und bleiben soll:„Freiheit, Einheit, Ordnung und Recht!“
5) Die Hauptzwecke dieses allgemeinen Volksver⸗ eins sind namentlich:
a) Behauptung der wahren Volkssouveränetät.
p) Erhaltung der Einheit und Brüderlichkeit im deutschen Volke.
e) Erhaltung und Fortbildung der dem deut⸗ schen Volke gebührenden Freiheits-Rechte.
d) Ueberwachung und Bekämpfung aller frei⸗ heitsfeindlichen Bestrebungen.
e) Berufung von Volksversammlungen; Beleh⸗ rung des Volks über seine wahren Bedürf⸗ nisse und Rechte, sowie Aufklärung dessel⸗ ben über ungerechte und unbillige Forde⸗ rungen und Wünsche.
4) Förderung der Jugenderziehung im Geiste der Freiheit und der deutschen Einheit.
g) Mitwirkung für die Unverletzlichkeit des va⸗ terländischen Bodens.
6) Alle Hauptvereine Deutschlands treten zur För⸗ derung ihrer Zwecke in Verbindung untereinander durch Briefwechsel oder durch mündliche Be⸗ sprechung.
7) Der Centralverein hat, so oft es nöthig erscheint, eine Hauptversammlung zu berufen, in welcher jeder Hauptverein durch Abgeordnete ver⸗ treten wird.
8) Jeder Verein gründe, zum Behuf der schrift⸗ lichen Mittheilungen, eine besondere Geschäfts⸗ führung. Sollte ein Bericht, eine Aufforderung, oder eine sonstige Mittheilung schnell an alle Ver⸗ eine zu fördern seyn, so bediene man sich der Presse.
9) Jeder Verein halte wöchentlich mindestens
eine Zusammenkunft, auch wenn nichts Dringendes
vorliegt.
10) Zur dauernden Erhaltung des allgemein deutschen Volksvereins ist es nöthig, daß jeder Verein von seinen Mitgliedern einen mäßigen Beitrag erhebe.
11) Aus den, durch diese Beiträge gebildeten Ver⸗ einskassen sind alle Ausgaben der Vereine zu be⸗ streiten.
Nachbemerkungen. Der Verein tritt mit deut⸗ schen Vereinen außerhalb des Vaterlandes in Ver—⸗ bindung, wenn ste es wünschen.
Wir erbieten uns vorläufig, die Geschäftsführung zu übernehmen, und die Beitrittsanmeldungen der Vereine zu empfangen, bis eine Hauptversammlung die endgültigen Bestimmungen trifft.
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