Ausgabe 
31.12.1847
 
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RF E* 3 5. e 24. 4 5 Zu A K. G. 14849. a 1 Gießen am 31. December 1847. 1 Betreffend: die Dienstführung der Gemeinde⸗Einnehmer 5 im Kreise Gießen. 5 5 5.

Der Großherzoglich Hessische 5 reisrath des Kreises Gießen 3

an

sämmtliche Gemeinde-Einnehmer des Kreises.

Wenn auch die im Laufe dieses Jahres stattgefundene Visitation der Kasse- und Buchfuͤhrung fast sämmtlicher Gemeinde-Einnehmer des Kreises im Ganzen ein erfreuliches Resultat geliefert hat, so finde ich mich doch veranlaßt, die hierbei entdeckten wesentlichsten Irregularitäten und Zuwiderhandlungen

* gegen die Dienstinstruction vom 11. November 1840,(Nr. 30 des Regierungsblattes von 1840) obgleich bereits einem Jeden von Ihnen das Hauptsächliche hierüber speciell eröffnet worden ist, in dieser allge meinen Verfügung zusammen zu fassen, Sie hierdurch sämmtlich auf die verschiedenen Mängel der Ver waltung der Gemeinde-Einnehmereien des Kreises aufmerksam zu machen und auf diese Weise darauf hin- zuwirken, daß Irregularitäten immer mehr vermieden und die Bestimmungen der Instructionen uberall genau eingehalten werden.

I. Buchführung im Allgemeinen.

Die Vorschrift, wornach alle auf das Rechnungswesen sich beziehenden Handlungen uleberge⸗ schrieben und keine derselben dem Gedächtniß überlassen werden sollen, ist nicht überall beobachtet worden, indem einige von Ihnen, wenn das Resultat des Handbuchs-Auszugs mit der Kasse und dem Abschlusse des Tagebuchs nicht übereinstimmte, diesen Umstand durch Vorweisen von Belegen, deren Sum men, jedoch aus nicht zu entschuldigenden Gründen, noch nicht gebucht waren, zu beseitigen suchten.

§. 1 der Instruction. 1) Allgemeines Tagebuch.

Fast sämmtliche Tagebücher waren vorschriftsmäßig geführt, und nur wenige hatten die Vorschrift, wornach das Tagebuch am Ende eines jeden Monats abgeschlossen und der hiernach verbleibende Rest als erster Artikel des nächsten Monats übertragen werden soll, nicht befolgt. 4

§. 14 der Instruction seowie auch der Anordnung, daß am Ende einer jeden Woche alle in das allgemeine Tage- buch eingetragene Posten auch in die Handbücher übertragen seyn sollen, nicht entsprochen. 88. 17, 18 und 19 der Instruction. 2) Handbücher. Bei Führung der Handbücher sind mehr Irregularitäten vorgefunden worden, als bei den Tage⸗

buͤchern.