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20.
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Zu Nr. K. G. 8763. Gießen am 22. Juli 1847
Betreffend: Den Druck der Formulare zu Hausirpatenten.
f Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des%%%
sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
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Sie twerden nach höchster Verfügung hierdurch angewiesen, für die Zukunft in den, den Gehülfen von Hausirern ertheilten Abschriften der Patente ihrer Principale das Signalement der betreffenden Gehülfen aufzunehmen— und diese Abschriften von den Gr. Steuercommissären gleich den Patenten selbst visiren
zu lassen.
Prinz.


