18. Zu, K. G. 7628. Gießen am 18. Juni 1847.
Betreffend: Die Beschädigung der Hecken durch die Schaafe. Der Großherzoglich Hessische aides Kreises Gießen
an
saͤmmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises
(mit Ausnahme desjenigen dahier.)
Jh habe oft schon wahrgenommen, daß die Schaafe, wenn sie an Einfriedigungen der Gärten durch Hecken vorüber getrieben werden, das Laub und die jungen Schößlinge an denselben abweiden und daß die Schäfer solches zulassen, ohne die Schaafe abzutreiben.—
Ganz abgesehen davon, daß dadurch das Nisten der so nützlichen Singvögel in den Hecken beein⸗ trächtigt und gar manche Brut zerstört wird, so ist es bei dem Fortbestand von dergleichen Freveln der Schäfer, den Grundbesitzern nicht möglich, die zu dem, so oft nothwendigen, Schutze ihrer Gärten die— nenden Hecken in gehörig befriedigendem Zustande zu erhalten, weil dadurch jedes Jahr die unteren Triebe der Gesträuche in ihrem besten Wachsthume gehemmt, der untere Theil der Hecken zu sehr gelichtet und endlich die ganze Einfriedigung mißgestaltet und ruinirt wird. Da, wo Hecken auf der Höhe von Bö— schungen gepflanzt sind, werden letztere öfters so herabgetreten, daß die Wurzeln der Heckengesträuche blos gelegt, dadurch die Hecken zerstört und sogar die Grenzen des Grundeigenthums gefährdet werden.
Indem ich mein Bedauern ausspreche, Sie auf solchen Uebelstand erst ausmerksam machen zu müssen, indem ich zu erwarten berechtigt bin, daß Sie ohne höhere Anregung solche und ähnliche, im Fragefall auf Kosten eines großen Theils der Grundeigenthümer zum Vortheile einiger Schaafbesitzer geduldeten, Ungehörigkeiten von selbst abstellen werden, gebe ich Ihnen auf, nicht allein die Schäferei-Vorstände zu bescheiden, wie sie dahin zu wirken hätten, daß solche Frevel der Schäfer nicht vorkämen, sondern auch die Schäfer selbst vor denselben mit Hinweisung auf die gesetzlichen Strafen zu warnen.
Die Feldschützen sind hiernach zur strengen Aufsicht aufzufordern und zu Ihnen versehe ich mich, daß Sie diese Aufsicht mit Sorgfalt handhaben.
Prinz.


