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Zu Nr. K. G. 6094. Gießen am 63. Mai 1847 Betreffend: die Reisepässe.
Der Großherzoglich Hessische
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sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises
Nachstehend erhalten Sie Abdruck der im obigen Betreff erschienenen höchsten Verfügung mit der Weisung, sich nach den darin enthaltenen Bestimmungen— soweit Sie solche angehen— genau zu bemessen.
Prinz.
Nr. A. D. 2790. Darmstadt den 7. Mai 1847.
Betreffend: wie oben Der Großherzoglich Hessische Minister
der auswärtigen Angelegenheiten
an
die Großherzoglichen Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen, und an sämmtliche Kreisräthe des Großherzogthums.
Nachstehende Bestimmungen über die Gesuche um Ertheilung von Ministerial-Reisepässen werden Ihnen zur Nachachtung mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Großh. Ministerial-Paß-Erpedition ermächtigt ist, Paßgesuche, welche diesen Vorschristen nicht entsprechen, zurückzuweisen:
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