Ausgabe 
6.10.1847
 
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23.

Gießen am 6. October 1847.

Zu s K. G. 11698.

Betreffend: den Fliegenwedelhandel nach dem Auslande 2 und das Mitnehmen von Kindern und Frauens⸗ personen auf solchen Reisen, auch her um⸗ ziehende Musikanten.

i Der Großherzoglich Hessische ista h des WreisesGieß ey

a n

sämmtliche Graßh. Bürgermeister dieses Kreises (mit Ausnahme des Gr. Bürgermeist rs dahier.)

Indem ich Sie 7 nachstehenden Abdruck von der im obigen Betreff erschienenen höchsten Ver fügung zu Ihrer genauen Darnachachtung in Kenntniß setze, fordere ich Sie zugleich auf, die Bestimmungen derselben unter 1 und 2 in Ihren Gemeinden alsbald ordnungsgemäß zu veröffentlichen, und wie geschehen

binnen acht Tagen einzuberichten. In Abwesenheit des Kreisraths.

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41.

Zu Nr. D. 17,652. Darmstadt am 27. September 1847. 5

Betreffend: Wie oben.

Das Großherzoglich Hessische Ministerium des J Innern und der Justiz

a n

die Großherzoglichen Provinzial⸗Commissariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Großherzogliche Kreisräthe.

2

Dat das in unserem Ausschreiben vom 24. Februar 1841 zu Nr. D. 2058.(Nr. 8 des Amts⸗ blatts von 1841) geschilderte verwerfliche Treiben der Fliegenwedelhändler ꝛc. möglichst verhütet werde, hat das Königlich Preußische Gouvernement, in Folge stattgefundener Verhandlungen, für die Preußische Rhein

provinz unter Anderem bestimmt, daß,