Ausgabe 
9.3.1847
 
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Groß herzogthum Hessen Kreis Nr des Registers

Personalbeschreibung:

Alter: geboren im Jahr

Größe Schuhe Zoll

Haare

Stirn

Augen Augenbraunen Nase

Mund

Bart

Kinn

Gesicht Gesichtsfarbe Statur Besondere Zeichen

Unterschrift des Juhabers:

Heimathschein.

Der unterzeichnete Bürgermeister bescheinigt hierdurch dem neben beschriebenen welcher sich nach begeben will, um daselbst als in Arbeit zu treten, daß derselbe in der Gemeinde wohnhaft ist und Heimathrecht besitzt, auch zu jeder Zeit dahin zurückkehren kann, falls nicht nach Maßgabe von Landesgesetzen an einem anderen Orte für ihn Heimathrecht erworben würde. Der Inhaber dieses Heimathscheins wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn er sich ohne Erlaubniß der competenten Großherzoglich Hessischen Behörde im Auslande verehelicht, er sich zu gewärtigen habe, daß

sowohl seiner Ehefrau, wie den in der Ehe erzeugt werdenden Kindern die Aufnahme in dem Großherzogthum nicht gestattet werde.

Gegenwärtiger Heimathschein erhält zum Gebrauche außerhalb des oben am Rand bemerkten Kreises oder Landrathsbezirks nicht eher Gültig⸗ keit, als bis er von dem Großherzogl. Kreisrath oder Landrath dieses Kreises oder Landrathbezirks beglaubigt und genehmigt ist.

Zeit der Gültigkeit dieses Scheins. am ten Der Großherzogl. Hessische Bürgermeister daselbst. (. 8) Vorstehender Heimathschein wird hiermit beglaubigt und genehmigt. am ten Der Gr. Hess. rath des (L. 8)