Ausgabe 
9.3.1847
 
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4.

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Zu, K. G. 3306. Gießen am 9. März 1847.

Betreffend: Die Ausstellung von Heimathscheinen in dem Großherzogthum Hessen

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Um zu verhindern, daß diesseitige, im Auslande auf den Grund von Heimathscheinen befindliche Un⸗ terthanen sich nicht ohne zuvor eingeholter diesseitiger Erlaubniß mit Ausländerinnen verehelichen, sollen in Zukunft die Heimathscheine für ledige Mannspersonen und für Wittwer nach dem nachstehenden Formular ausgefertigt werden.

Indem ich Sie zur genauen Befolgung dieser höchsten Vorschrift anweise, bemerke ich zugleich, daß For⸗ mulare zu Heimathscheinen der fraglichen Art stets in genügender Zahl werden vorräthig gehalten werden.

Prinz.