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Zu Nr. K. G. 7428. Gießen am 15. Juni 1847.
Betreffend: Die Inspicirung der Kriegsreservisten.
a Der Großberzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des hiesigen Kreises.
2 der Anlage theile ich Ihnen die, von dem dießjährigen Militär-Recrutirungs-Commissär der Provinz Oberhessen mir zugesandten Verzeichnisse derjenigen Kriegsreservisten, welche bei Gelegenheit der dießjñährigen Musterung der Conscriptionspflichtigen zur Inspicirung zu erscheinen haben oder deren Gegen— stände vorzuzeigen sind, unter dem Auftrag mit, die in der Anlage A. verzeichneten Kriegsreservisten auf Samstag den 3. Juli und die in der Anlage B. aufgeführten auf Montag den 5. Juli d. J., jedesmal Vormittags 10 Uhr auf das Bureau des Unterzeichneten vorzuladen.
Die in den Anlagen verzeichneten, sowie auch die im Kreise Gießen etwa anwesenden Kriegsreser— visten aus andern Bezirken— mit Ausnahme derjenigen, welche in diesem Jahre erst zur Kriegsreserve versetzt worden sind— haben Sie genau nach 8. 23. der Verordnung vom 30. Mai 1838 über das
Verhalten der Civilbehörden in Bezug auf beurlaubte Soldaten zu bedeuten.
Diejenigen Leute, deren Armatur und Montirungsstücke sich auf der Rüstkammer befinden, sind zur persönlichen Inspicirung vorzuladen; ebenso die, welche Wandererlaubniß haben und sich zur Zeit der In— spicirung in ihrem Heimathsorte oder in einem andern Orte des Bezirks aufhalten.
Schließlich beauftrage ich Sie, diejenigen Kriegsreservisten, welche nächstes Jahr ihre Dienstzeit beendigen und wieder einstehen wollen, zu bedeuten, daß sie an dem zur Inspicirung bestimmten Tage schon Vormittags vor 8 Uhr zur körperlichen Untersuchung zu erscheinen hätten.
Für den Gr. Kreisrath, der Gr. Reg.⸗Rath
Eckstein.
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