jener Hinſicht auszubeuten. Stoone's raſende Drohungen, trotz⸗ dem er im Fauſtkampfe Sieger geblieben, und der noch am nächſten Tage, wo er ſich doch ſchon beruhigt haben mußte, vorgenommene Waffenankauf galten ihm für unumſtößliche Beweiſe, daß der Gärtner ſchon zu jener Zeit den feſten Ent⸗ ſchluß gefaßt, den Squire zu ermorden.
Er deutete ferner an, daß Stoone nur zu dieſem Zwecke noch ferner Burtonsfield beſucht haben könne, da er ſonſt ſchicklicherweiſe dieſer Beſitzung fern bleiben mußte. Daß er bei ſeinem zweiten Kampfe mit Sir Burton die Lacher auf ſeiner Seite gehabt, könne allenfalls ſeine Rachegedanken auf einige Zeit unterdrückt haben. Nach der erlittenen Niederlage habe er jedoch offenbar nur an Vergeltung derſelben gedacht, wofür unter Anderem auch das Schweigen ſprechen ſollte, welches Stoone am fünfzehnten November den Beleidigungen und Drohungen Sir Burton's entgegenſetzte. Die feſt be⸗ ſchloſſene That habe ihm Worte nutzlos erſcheinen laſſen.
Der Kronanwalt wollte nichts darauf geben, ob der Gärtner mehr oder weniger von Lord Travells abhängig ge⸗ weſen; er hielt es auch für gleichgiltig, ob die ihm von Burton und Genoſſen zutheil gewordene Behandlung vorher verabredet worden oder nicht. Es komme hier nur auf den Akt der Mißhandlung oder Züchtigung allein an. Dieſer ſei nicht ſtreitig und ganz dazu angethan geweſen, den Rachedurſt des Angeklagten bis auf's Höchſte zu ſteigern.
Nach dieſer Einleitung glaubte der Kronanwalt, daß es ihm nicht ſchwer werden könne, auch die Verübung der ver⸗ brecheriſchen That durch den Angeklagten nachzuweiſen.
Und es ward ihm wirklich nicht ſchwer; alle von dem Angeklagten gegen die ihn belaſtenden Thatſachen gemachten Einwendungen waren ſo hinfällig, daß ſie kaum der Wider⸗ legung bedurften. Jene aber waren durchweg ſo gravirend, daß jeder Zweifel an ſeiner Schuld ſchwinden mußte.
Der Kronanwalt ſchloß damit, daß er Stoone zwar nicht als einen Verbrecher von Profeſſion bezeichnen könne; dagegen ſpreche die Kindlichkeit ſeiner bisherigen Vertheidigung. Er ſei lediglich einer, ſeiner Charakterbeſchaffenheit entſpringenden böſen Anwandlung erlegen. Dagegen müſſe er noch hervor⸗ heben, wie der Angeklagte, ſtatt ſich durch ein reumüthiges Bekenntniß ſeiner Schuld die Vergünſtigung mildernder Um⸗ ſtände zu ſichern, mit ſeltener Hartnäckigkeit beim Leugnen ſeines Verbrechens verharre. Es werde dies bei Abmeſſung der Strafe ſeine Berückſichtigung finden. Zunächſt erwartete er mit Beſtimmtheit von den Geſchwornen, das Schuldig über ihn ausſprechen zu hören.
Der Vertheidiger Stoone's hatte einen bei weitem ſchwereren Stand. Es gelang ihm zwar vollkommen, die Zeugniſſe des Lord Travells und der Genoſſen Burton's als unglaubwürdig darzuſtellen. Auch wußte er die Schilderung des rachſüchtigen Charakters ſeines Klienten durch den Kronanwalt erfolgreich zu begegnen und Sir Burton darzuſtellen, wie er wirklich be⸗ ſchaffen geweſen. Doch hatten dieſe Vortheile nur ſehr unter⸗ geordnete Bedeutung. Beſtehen blieben unerſchüttert die Feindſchaft zwiſchen Burton und Stoone, die heftigen Droh⸗ ungen des Letzteren gegen den Erſteren; die Entfernung Stoone's aus ſeiner Wohnung während der Nacht vom fünf⸗ zehnten zum ſechszehnten November ohne Nachweis eines anderweiten Aufenthalts; die Ermordung Burton's mit dem Stoone gehörigen Meſſer; ſeine Anweſenheit auf einer Stelle,
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welche i in dirakter Verbindung m mit dem Orte des Verbrechens ſtand.
Als der Vertheidiger nach Beendigung ſeiner Rede die Freiſprechung des Angeklagten verlangte, ging ein lautes Murren vom Zuſchauerraum aus. Es war das unbefugte, aber verſtändliche Urtheil des Publikums über den An⸗ geklagten.
Der Lordoberrichter reſumirte den Gang und Inhalt der bisher geführten Verhandlungen und ſtellte die übliche, kurzgefaßte Frage an die Geſchwornen. Dieſe zogen ſich zurück, um über ihr Verdikt zu berathen und zu beſchließen.
Die Geſchwornen kehrten ſchon nach kurzer Zeit wieder in den Sitzungsſaal zurück und ihr von dem Obmann ver⸗ kündetes einſtimmiges Verdikt lautete:
„Ja— der Angeklagte iſt ſchuldig!“
Die Richter erkannten infolge dieſes Ausſpruches, daß der ſchuldig befundene Angeklagte William Stoone wegen Er⸗ mordung des Squire Robert Burton in der Nacht vom fünf⸗ zehnten zum ſechszehnten November 18.. auf der Landſtraße von Salisbury nach Burtonsfield mit dem Tode durch Er⸗ hängen zu beſtrafen ſei.
Als dies Urtheil dem daſſelbe ohne Erſchütterung an⸗ hörenden Stoone publizirt worden, ſprach ſein Vertheidiger einige Zeit lebhaft auf ihn ein. Doch William Stoone wies offenbar ſeinen Vorſchlag oder ſein Verlangen zurück.
„Ich bin unſchuldig!“ ſagte er dann, ſich an die Richter wendend,„doch das Urtheil konnte nicht anders ausfallen. Ich verzichte auf das mir noch zuſtehende Rechtsmittel!“
Stoone ward in das Gefängniß zurückgeführt. Die Zeit, das Urtheil anzufechten, verſtrich, und daſſelbe wurde rechts⸗ kräftig. Der Tag zur Vollſtreckung des Urtheils wurde be⸗ ſtimmt.
William Stoone betrat, wiederum unter großem Zulauf der Menge, das verhängnißvolle Gerüſt.
Es iſt dem Delinquenten in England geſtattet, Worte an das Publikum zu richten. dieſer Vergünſtigung Gebrauch.
„Ich wiederhole, was ich ſchon vor Gericht geſagt!“ lauteten ſeine Worte,„ich ſterbe unſchuldig! Vielleicht kommt meine Unſchuld einſt an den Tag. Ich habe nach den ge⸗ machten Erfahrungen nicht Luſt, noch länger zu leben. Ich verzeihe Allen, welche mitgewirkt, meinen Tod herbeizuführen!“
Die Vorbereitungen waren getroffen; die Klappe fiel; nach fünf Minuten hatte der unglückliche junge Mann zu leben aufgehört.
Am Tage vor der Hinrichtung Stoone's war Lord Travells, wie man ſagte, an Altersſchwäche geſtorben.
Das Drama ſchien zu Ende zu ſein. Die Hauptakteure waren völlig vom Schauplatze abgetreten. Niemand in der Gegend hatte eine Ahnung davon, daß noch ein eben ſo trauriges Nachſpiel folgen ſollte.
einige Stoone machte von
14. Kapi⸗ ite el.
Travellshouſe hatte ſehr bald einen anderen Herrn erhalten. Der neue Lord, ein weitläufiger Verwandter des Verſtorbenen, war ein älterer verheirateter Herr mit reichem Kinderſegen. Daß er anderen Schlages wie ſein Vorgänger ſein mußte,
ließ ſich leicht aus allen ſeinen Vornahmen erkennen. Zu den
erſten und vielleicht wichtigſten derſelben gehörte das En⸗
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