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Jedes Heft koſtet 20 Pfennige. Nr. 27.
Täuſchende Indicien.
Erzählung nach engliſchen Gerichtsverhandlungen von Karl Schmeling. (Fortſetzung.)
Heinz zog das Meſſer aus der Bruſt des Ermordeten.
„Kennt Jemand das Ding?“ fragte er, ſich aufrichtend und das Mordinſtrument dicht an ſeine Laterne haltend;„ich nicht— ſoviel darf ich dreiſt behaupten!“
Während die niederen Dienſtleute daſſelbe andeuteten, ſtarrte Mr. Wright das Meſſer an und— ſchwieg; doch ſchien Nie⸗ mand darauf zu achten.
Heinz legte das Meſſer aus der Hand und befühlte die linke Seite des Todten unterhalb der Bruſtgegend.
„Uhr und Kette ſind da!“ ſagte er,„ich fühle beide deutlich!“
Er ſchob das unter dem Ueberzieher von dem Squire ge⸗ tragene Jacket ein wenig hinauf und langte in die Taſche des Beinkleides, aus welcher er eine Geldbörſe zum Vorſchein brachte.
„Börſe auch da!“ bemerkte er,„auch noch Geld darin, wie es ſcheint, zwei Schillinge. Ich würde mich ſchämen, mit einer ſolchen Summe über Land zu ziehen. Auf einen Raub ſcheint es alſo nicht abgeſehen zu ſein; es ſei denn, der Squire hätte heute gewonnen und das Geld wo anders als in der Börſe verwahrt!“
Heinz ſteckte die Börſe wieder an ihren Ort, richtete ſich auf und ſah den Verwalter fragend an.
„Es widerſtrebt mir, das Meſſer in die Wunde zurück⸗ zuſtecken!“ ſagte er;„mag es deshalb unterbleiben, wir ſind ja Zeugen genug, um feſtzuſtellen, wie es geweſen. Aber nun iſt die Reihe an Ihnen, Mr. Wright!— Sie haben zu be⸗ ſtimmen, was weiter geſchehen ſoll!“
Der Verwalter ſeufzte tief und ſchwer.
„Ja, Heinz, Ihr habt recht!“ antwortete er,„und ich habe mir die Sache auch bereits überlegt. Wir befinden uns ſchon auf dem Territorium von Salisbury. Das Graſſchaftsgericht hat ſeinen Sitz überdem in der Stadt. Fahrt alſo ſofort dahin, meldet dem Sherif, was geſchehen, und bittet um Sendung einer Kommiſſion zur Aufnahme des Augenſcheins und Ein⸗ leitung der Unterſuchung. Ihr, Rohlweß, kehrt nach Burtons⸗
field zurück, um Mrs. Rogier zu benachrichtigen, und wir Anderen bleiben zur Bewachung der Leiche hier!“
„So habe ich es mir auch gedacht!“ brummte Heinz, „böſer Handel das! doch es geht nicht anders!“
„Wollen wir denn nicht den Squire zur Seite des Weges legen?“ meinte der Wächter.
„Wozu das?“ erwiderte Heinz,„er liegt da ſo gut wie anderswo. Es wird ſo bald Niemand den Weg paſſiren. Ge⸗ ſchieht es, ſo iſt die Straße breit genug zum Ausweichen. Es iſt gut, wenn ſich die Herren vom Gericht die Sache ſo anſehen können, wie ſie ſich eben gemacht hat.“
„Heinz hat recht!“ beſtätigte Mr. Wright,„auch ſind wir ja da, um jeden Augenblick einzugreifen, wenn irgend eine Abänderung nöthig wird.“
Heinz erkletterte den Kutſchbock wieder, lenkte den Wagen um die Leiche herum und fuhr der Stadt zu. Rohlweß ging in entgegengeſetzter Richtung davon. Die Zurückbleibenden kauerten ſich auf dem Grabenrande nieder. Angenehm war ihre Lage und Aufgabe keineswegs zu nennen.
4. Kapitel.
Der Kutſcher Heinz war ein ganz tüchtiger Mann für ſeinen Stand. Ihm waren auch die Verhältniſſe und Behörden in Salisbury nicht unbekannt. Ohne Nachfragen zu halten, die in der Nacht oder zu ſo früher Morgenſtunde nur Zögerungen verurſachen mußten, gelangte er an den rechten Ort und Mann. In dem Letzteren fand er einen Beamten, der es mit ſeinem wichtigen Berufe ſehr ernſt nahm.
Eine Stunde nach Abſtattung der Meldung des Kutſchers war die abzuordnende Kommiſſion bereits verſammelt, beſtieg den Wagen und kutſchirte davon, dem Orte des Verbrechens zu.
Im engliſchen Gerichtsverfahren ſpielt das Formenweſen und die genaueſte Erfüllung der vorgeſchriebenen Formalitäten eine wichtige Rolle. Die Urſache davon iſt leicht begreiflich. Der engliſche Beamte iſt für jede ſeiner Amtshandlungen 79*
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